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Nebenberufliche Selbstständigkeit in 10 Schritten

Sich selbstständig machen ist beliebt: Immerhin gab es 2018 laut KfW-Gründungsmonitor über 540.000 Existenzgründer. Unter diesen waren 255.000 Vollerwerbsgründer und sogar 292.000 Gründer im Nebenerwerb. Während bei ersteren die Existenzgründung die Haupteinnahmequelle ist, führen letztere eine selbstständige Tätigkeit neben ihrem zeitlich überwiegenden Hauptberuf aus. In der Regel gilt eine Tätigkeit dann als Nebentätigkeit, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt.

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit hat wesentliche Vorteile: Neben der Chance, das Einkommen aufzustocken, erhalten Gründer im Nebenerwerb auch die Möglichkeit, Erfahrungen als Unternehmer zu sammeln, um später eine Vollexistenz zu gründen. Leider ist es jedoch nicht möglich, einfach mit dem Vorhaben zu beginnen und ohne weiteres Rechnungen an Kunden auszustellen, denn auch eine nebenberufliche Tätigkeit muss vorbereitet werden. Welche Schritte für eine Gründung im Nebenerwerb nötig sind, haben wir zusammengetragen.

1. Nebenberufliche Selbstständigkeit starten und zündende Geschäftsidee finden

Wie auch bei einer Existenzgründung im Vollerwerb muss als erster Schritt eine passende Geschäftsidee für die nebenberufliche Selbstständigkeit gefunden werden. Hier sollte gezielt nach einer Geschäftsidee für ein Unternehmen gesucht werden, das möglichst geringe laufende Kosten (z. B. Miete, Personal) und Investitionen (z. B. Büroausstattung) erfordert – schließlich soll die Geschäftsidee zunächst einmal auf dem Markt getestet werden. Auch ist zu prüfen, ob sich die Geschäftsidee dafür eignet, das Unternehmen tatsächlich zeitlich begrenzt zu führen. Die Gründung eines Online-Shops ist hier z. B. eine passende Möglichkeit. Bei einem Einzelhandelsgeschäft dagegen ist dies jedoch nicht realistisch, da hier viel Zeit investiert werden muss. Bei der Suche nach einer passenden Geschäftsidee sollte auch bedacht werden, ob diese Entwicklungsmöglichkeiten zulässt. Denn vielleicht kann z. B. aus einem Frühstücksservice für Büroangestellte ein eigenes Café werden.

2. Genehmigung vom Arbeitgeber vor nebenberuflicher Selbstständigkeit

Wurde ein passendes Geschäftsmodell gefunden, geht es an den nächsten Schritt: Die Genehmigung vom Arbeitgeber einholen. Gründer, die eine nebenberufliche Selbstständigkeit starten wollen, müssen zunächst bestimmte Stellen über den Nebenberuf in Kenntnis setzen. Dazu gehört auch die Benachrichtigung des Arbeitgebers. Denn in vielen Arbeitsverträgen ist geregelt, dass bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung der Arbeitgeber informiert werden muss. So z. B. müssen dies Angestellte in Behörden und Ämtern tun. Wenn dies nicht geschieht, kann im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung folgen. Aber auch andere Angestellte sollten ihren Arbeitgeber informieren, um das hauptberufliche Arbeitsverhältnis nicht durch mögliche Streitigkeiten zu gefährden. Denn kommt es z. B. durch die Nebenerwerbsgründung aufgrund von Konkurrenzarbeit zu einem Streitfall, haben Arbeitnehmer die Beweislastpflicht und müssen nachweisen, dass sie sich die Erlaubnis beim Arbeitgeber für ihre nebenberufliche Selbstständigkeit eingeholt haben. Diese sollte, wenn möglich, schriftlich erfolgen, denn eine mündliche Vereinbarung lässt sich später nicht mehr nachweisen.

3. Wahl der Unternehmensform für nebenberufliche Selbstständigkeit

Wurde die Genehmigung eingeholt, kann mit der Planung begonnen werden. Zunächst sollten sich Gründer über die Form der Unternehmensgründung Gedanken machen. Soll ein Einzelunternehmen gegründet werden, bei dem der Existenzgründer allein gründet oder gibt es mehrere Gründer, die gemeinsam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft) bilden? Bei beiden Rechtsformen haften die Gründer jedoch mit dem Privatvermögen. Auch besteht die Möglichkeit eine Kapitalgesellschaft (KG) zu gründen. Diese Unternehmensform ist aber für nebenberufliche Gründungen eine Nummer zu groß und mit viel Verwaltungsaufwand verbunden. Deshalb empfiehlt es sich, als natürliche Person zu starten, wie beispielsweise mit einem Einzelunternehmen, einer GbR oder einer OHG.

4. Nachweise besorgen

Bevor die nebenberufliche Selbstständigkeit angemeldet werden kann, sollte überprüft werden, ob hierfür Genehmigungen besorgt werden oder bestimmte fachliche Kenntnisse nachgewiesen werden müssen. In Deutschland gibt es bestimmte Berufe, die reglementiert sind. Dies bedeutet, dass in diesen Berufen nur gearbeitet werden darf, wenn bestimmte Qualifikationen vorhanden sind. Dies trifft z. B. auf viele Berufe aus den Bereichen Rechtsberatung, Gesundheit und Ingenieurwesen zu. Eine Reglementierung gibt es auch für bestimmte Meister im Handwerk, die einen Betrieb führen (Lesetipp: Existenzgründung im Handwerk).

5. Nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden

Sind alle Unterlagen vollständig, wird es ernst und die Existenzgründung kann angemeldet werden. Hierbei wird zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden unterschieden. Während erstere von der Gewerbeanmeldung befreit sind, besteht für letztere die Pflicht zur Anmeldung der Existenzgründung beim Gewerbeamt. Dieses informiert anschließend weitere Stellen wie das Finanzamt über die nebenberufliche Selbstständigkeit. Freiberufler dagegen müssen lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.

6. Krankenkasse informieren

Neben dem Arbeitgeber ist auch die Krankenkasse über die nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren, da das Entgelt, welches durch die Existenzgründung erwirtschaftet wurde, in die Beitragsberechnung eingehen kann. Dieser Fall liegt dann vor, wenn die Nebenerwerbsgründung in Bezug auf Einkommen oder Arbeitszeit überwiegt und insgesamt als hauptberuflich eingestuft wird. Dann müssen Gründer in der Regel die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung selbst bestreiten. Ein wichtiger Hinweis für Gründer ist zudem, dass nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden muss, wobei dies jedoch häufig empfehlenswert ist.

7. Ressourcen planen und Businessplan erstellen

Auch Gründer, die eine nebenberufliche Selbstständigkeit starten, verschwenden viel Zeit und Geld, wenn das Vorhaben scheitert. Ein häufiger Grund dafür ist, dass der Arbeitsaufwand unterschätzt wird. Auch eine Geschäftsidee, die nebenberuflich umgesetzt wird, erfordert Engagement – insbesondere am Anfang. Gründer sollten sich daher überlegen, ob diese die erforderlichen Ressourcen aufbringen können, um das Gründungsvorhaben erfolgreich hochzuziehen. Die Doppelbelastung stellt nämlich eine erhebliche Umstellung dar, die auch für Familie und Freunde zur Belastungsprobe werden kann. Um den Überblick zu behalten und die Kosten für die Gründung abschätzen zu können, ist das Thema „Businessplan erstellen“ wichtig. Ein Geschäftsplan dient sowohl vor der Gründung als auch danach als Leitfaden und hilft bei der Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Geschäftsidee. Auch wird dieser für Anträge von Förderungen und Darlehen benötigt.

8. Versicherungen klären

Als Existenzgründer trägt man Verantwortung – auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Viele nebenberuflich Selbstständige gehen davon aus, dass ihre Privathaftpflicht für etwaige Schäden aufkommt. Dies trifft jedoch nicht zu. Daher kann es im Einzelfall sinnvoll sein, weitere betriebliche Versicherungen abzuschließen, wie beispielsweise eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese tritt für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden ein, die Dritten zugefügt werden. Für bestimmte Berufe wie im Bewachungsgewerbe ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

9. Steuerreglen prüfen

Fast ist es geschafft. Bevor mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit losgelegt werden kann, müssen sich Gründer mit dem unliebsamen Thema „Steuern“ auseinandersetzen. Hier gilt: Wie Gründer im Vollerwerb müssen auch Existenzgründer im Nebenerwerb die Einkünfte ihrer Tätigkeit in der Steuererklärung angeben. Die Art der Steuer richtet sich dabei nach der Rechtsform des Nebengewerbes. Während Einzelunternehmer oder Personengesellschaften Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuern entrichten müssen, zahlen Kapitalgesellschaften anstatt der Einkommenssteuer die Körperschaftssteuer. Für Freiberufler besteht die Verpflichtung zur Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und zur Einkommenssteuererklärung.

Zudem muss eine Umsatzsteuererklärung eingereicht werden, wenn laut Kleinunternehmerregelung der Vorjahresgewinn 22.000 Euro übersteigt und dieser im aktuellen Jahr voraussichtlich mehr als 50.000 Euro beträgt. Liegen Gründer unter diesen Beträgen, gelten diese als Kleinunternehmer und müssen keine Umsatzsteuer erheben. Aber: Wer keine Umsatzsteuer zahlt, kann auch keine Vorsteuer geltend machen. Diese Art der Steuerbefreiung sollte daher gut durchdacht werden. (Lesetipp: Kleingewerbe gründen/anmelden)

10. Nebenberuflich selbstständig machen mit Förderung

Zum Schluss ist es ratsam, das Thema Förderung genauer zu betrachten, denn beispielsweise können die Kosten explodieren, wenn man nicht im Vorfeld alle wichtigen Punkte bei der Finanzplan-Erstellung bedacht hat. Glücklicherweise können viele Vorhaben auch im Nebenerwerb mit Mitteln aus verschiedenen Förderprogrammen finanziert werden. Förderkredite wie zum Beispiel der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ bieten Gründern hier gute Möglichkeiten, anfallende Kosten zu decken.

Auch die Businessplan-Erstellung kann je nach Bundesland durch verschiedene Fördermittel unterstützt werden. Hier können sogar bis zu 70 % der Kosten erstattet werden.

Als empfehlenswerte Variante gibt es noch Möglichkeit, zunächst mit der Teilzeitselbständigkeit zu starten und diese anschließend in eine hauptberufliche Selbständigkeit auszubauen. In diesem Fall kann die Existenzgründungsförderung durch das Arbeitsamt genutzt und der sogenannte Gründungszuschuss bezogen werden.

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