Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Der KfW-Unternehmerkredit – Fremdkapital

Mit dem KfW-Unternehmerkredit können Sie Investitionen im In- und Ausland finanzieren. Als antragsberechtigt gelten kleinere und mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition, größere Unternehmen, deren Jahresumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigt, freiberuflich Tätige und natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien verpachten oder vermieten. Der Kredithöchstbetrag beläuft sich auf 25 Millionen Euro mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren und einer 3-jährigen tilgungsfreien Anlaufzeit.

Staatlich geförderte Kredite

Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre konkreten persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Geschäftsvorhabens informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF unterstützt.logo_Foerderung1

BUNDESWEITES KOSTENLOSES EXPERTEN-TELEFON

0800 / 58 95 505

24h Rückruf-Service / Free Call

Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag

Voraussetzungen für den Erhalt des KfW-Unternehmerkredits sind

  • der nachhaltig zu erwartende wirtschaftliche Erfolg Ihres Unternehmens
  • die mittel- und langfristige Mittelbereitstellung des Investitionsbedarfs
  • mindestens 5 Jahre am Markt tätig zu sein
  • die Erbringung banküblicher Sicherheiten
  • eine gute Bonität

Bei dem KfW-Unternehmerkredit sind von der Finanzierung unter anderem ausgeschlossen:

  • die Nachfinanzierung
  • die Umschuldung
  • Sanierungsfälle
  • die Restrukturierung
  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Der KfW-Unternehmerkredit gliedert sich in zwei Programmteile.

1. Fremdkapitalfinanzierung

Das Programm A ist die Fremdkapitalfinanzierung, bei der zwei Varianten beantragt werden können: die Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung.

Investitionsfinanzierungen sind möglich mit Laufzeiten

  • von 5 Jahren mit 1-jähriger tilgungsfreier Anlaufzeit
  • von 10 Jahren mit 2-jähriger tilgungsfreier Anlaufzeit
  • von 20 Jahren mit 3-jähriger tilgungsfreier Anlaufzeit

Sind Sie als Antragsteller mindestens schon seit 2 Jahren am Markt aktiv, können Sie außerdem eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragen.

Die Auszahlung des Kreditbetrages erfolgt zu 100 %.

Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich mit Laufzeiten

  • von 2 Jahren endfällig (innerhalb des KMU-Fensters)
  • von bis zu 5 Jahren mit 1-jähriger tilgungsfreien Zeit

Diese Form können Sie nur beantragen, wenn Sie schon mindestens 5 Jahre am Markt aktiv sind. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 5 Millionen Euro. Außerdem muss der Kreditbetrag kleiner als 50 % Ihrer letzten Bilanzsumme sein. Eine 50-prozentige Haftungsfreistellung ist zudem nur innerhalb des KMU-Fensters möglich.

Gefördert werden unter anderem:

  • immaterielle Vermögensgegenstände
  • gewerbliche Baukosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen etc.
  • Grundstück- und Gebäudeerwerb
  • Betriebs- und Geschäftsausstattungen
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen (Käufer muss vor dem Erwerb weniger als 25 % der Unternehmensanteile halten)
  • Warenlager
  • Betriebsmittel
  • Beratungsleistungen durch externen Berater
  • Kosten für die erste Messe- oder Ausstellungsteilnahme

2. Nachrangkapital

Das Programm B ist das Nachrangkapital. Hierbei handelt es sich um ein integriertes Finanzierungspaket, bestehend aus einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) und einem klassischen Darlehen ohne Haftungsfreistellung (Fremdkapitaltranche) aus dem Programm A. Maximal können 4 Millionen Euro Ihres unternehmerischen Vorhabens finanziert werden.

Als antragsberechtigt gelten kleinere und mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition und Freiberufler, die mindestens seit 3 Jahren am Markt aktiv sind.

Die Laufzeiten bei Nachrangkapital betragen

  • 10 Jahre mit 2-jähriger tilgungsfreier Anlaufzeit bei einer Fremdkapitaltranche
  • 10 Jahre mit 7-jähriger tilgungsfreier Anlaufzeit bei einer Nachrangtranche

Gefördert werden unter anderem:

  • immaterielle Vermögensgegenstände
  • gewerbliche Baukosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen etc.
  • Grundstücks- und Gebäudeerwerb
  • Betriebs- und Geschäftsausstattungen
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen (Käufer muss vor dem Erwerb weniger als 25 % der Unternehmensanteile halten)

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Eine außerplanmäßige Tilgung beinhaltet eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Sollten Sie Ihren Kredit vor Ablauf der Darlehenszeit ganz oder teilweise tilgen wollen bzw. können, so fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Das bedeutet, dass Sie eine Gebühr für die verfrühte, nicht fristgerecht beendete Vertragslaufzeit zahlen müssen.

Gerne können Sie uns unter der kostenlosen Hotline 0800 / 58 95 505 kontaktieren und Ihre Fragen zur Finanzierung Ihres Unternehmens an uns richten.

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)

2 thoughts on “Der KfW-Unternehmerkredit

    • Hallo Frau Dreßel, eine Bank verdient an den Zinsen eines Kredits. Da diese bei vorzeitiger Rückzahlung für einen bestimmten Zeitraum wegfallen, entsteht die Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank. So sind sämtliche dadurch entstandene Schäden für die Bank abgegolten. Viele Grüße aus der Redaktion

Schreiben Sie einen Kommentar zu Tina Dreßel Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert