Deutsche Unternehmen haben zehntausende Tochtergesellschaften oder sogar Unternehmenssitze im Ausland. Dies bringt grundsätzlich deutlich mehr Vorteile als Nachteile mit sich. Grund dafür ist der zunehmende internationale Handel mit Geschäftspartnern. Digitalisierung und internationale Handelsrouten machen es heutzutage recht einfach, mit Geschäftspartnern aus dem Ausland zu arbeiten. Dennoch entstehen einige Herausforderungen. Vor allem in den Bereichen Organisation, Steuerrecht und mitunter auch bei der Logistik.
Wenn ein Unternehmen einen neuen Sitz im Ausland plant, sind Fragen wie „Wo wollen wir eine neue Niederlassung gründen?“ und „Welche Rechtsform können wir wählen?“ unbedingt zu beantworten. Im Anschluss geht es in die Machbarkeitsprüfung. Generell darf man als EU-Bürger in jedem EU-Land, in Island, Norwegen und Liechtenstein ein eigenes Unternehmen gründen. Die Anforderungen unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. Grundvoraussetzung ist immer eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung. Die Zulassung wird durch eine Behörde erteilt.
Unternehmen innerhalb oder außerhalb der EU gründen
Sowohl in der EU als auch außerhalb gilt immer das sogenannte Herkunftsprinzip. Dieses besagt, dass stets die Rechtsform gilt, in der der Besitzer des Unternehmens seinen Wohnsitz hat. Anders verhält sich dies, wenn bereits eine andere Rechtsform als die des Einzelunternehmers gewählt wurde. Dann gilt das Herkunftslandprinzip der Muttergesellschaft. Dennoch sind die Unterschiede zwischen einer Unternehmensgründung innerhalb der EU und außerhalb zum Teil sehr groß.
EU-Bürger und Unternehmen profitieren von einer Niederlassungsfreiheit. International greift diese nicht automatisch. Dazu müssen oftmals Visumsfragen beantwortet werden. Des Weiteren können Anforderungen und Verfahren außerhalb der Europäischen Union ganz andere sein als innerhalb, denn im EU-Raum sind diese weitestgehend identisch. Ebenso erleichtert das gemeinsame EU-Mehrwertsteuersystem ein Business zwischen den Mitgliedern. In Drittstaaten greifen dagegen eigene Import- bzw. Exportregeln. Demzufolge fallen Zollabgaben und eine Einfuhrsteuer an. Auch die Rechtsformen können zwischen EU-Ländern und Drittländern deutlich abweichen.
Produkte innerhalb der EU verkaufen
Ein europäisches Unternehmen profitiert immer vom EU-Binnenmarkt und vom Handelsabkommen mit anderen EU-Ländern. Wenn sich ein Produkt auf dem EU-Markt befindet, dann kann es innerhalb der gesamten EU gehandelt werden. Der Zoll prüft die Waren nur dann, wenn sie von außerhalb der EU kommen. Ein bekanntes Beispiel sind Waren von Unternehmen wie Temu, denn diese kommen aus China. Nur sehr wenige Produkte wie Produkte zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen und Tieren unterliegen bestimmten Vorschriften.
Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten
Wenn man ein Dienstleistungsunternehmen innerhalb der EU führt, dürfen die Dienstleistungen in jedem anderen Land der EU angeboten werden, ohne dort ein Unternehmen oder eine Niederlassung gründen zu müssen. Dabei kann es sich um die unterschiedlichsten Dienstleistungen handeln. Ein bekanntes Beispiel ist das Anbieten von Sportwetten*. Der Anbieter Tipico führt seine Geschäfte unter anderem von der Sonneninsel Malta aus, bietet seine Dienstleistungen in Form von Sportwetten aber gleichzeitig in anderen EU-Ländern an. Unter Umständen müssen sich die Unternehmen jedoch den Behörden im Zielland melden.
Ein Unternehmen oder eine Niederlassung im Ausland gründen
Vor einer Gründung bzw. Existenzgründung gilt es, strategisch vorzugehen. Chancen und Risiken des neuen Auslandsstandorts müssen korrekt eingeordnet werden – am besten in einem Businessplan. Ziel muss es immer sein, die Umsatzzahlen langfristig zu steigern, zu optimieren und dadurch positiv zu wirtschaften. Eine Strategie lässt sich mit der sogenannten SMART-Formel definieren. Bei der SMART-Formel geht es darum, Ziele zu definieren. Und so setzt sich die Formel zusammen:
· Spezifisch – Was genau möchte ich erreichen?
· Messbar – Woran erkenne ich, dass ich das Ziel erreicht habe?
· Attraktiv – Ist das Ziel sinnvoll bzw. überhaupt erreichbar?
· Realistisch – Kann ich das mit den gegebenen Mitteln schaffen?
· Terminiert – Bis wann soll das Ziel erreicht werden?
Können diese Fragen positiv beantwortet werden, stehen die Chancen auf Erfolg gut.
Steuerliche Herausforderungen
Bei Steuerfragen sind gleich mehrere Fragen entscheidend. Darunter, wo die Gesellschaft sitzt, wo die Gesellschafter sitzen und wo gearbeitet wird. Zunächst muss geklärt werden, wo die Firma steuerpflichtig ist. Es kann sogar sein, dass ein Gewinn in mehreren Ländern versteuert werden muss. Beispielsweise dann, wenn eine deutsche GmbH zu 50 % einem Unternehmer aus Deutschland gehört und die anderen 50 % einem Unternehmer mit Wohnsitz in einem anderen EU-Land. Sollten Gewinne über eine GmbH in Deutschland an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, kommt die Frage auf, welches Land die Dividende besteuern darf.
Des Weiteren muss zwischen Besteuerung des Gehalts und der Gewinnausschüttung unterschieden werden. Hier können Zahlungen steuerlich ganz anders behandelt werden. Ein wichtiger Aspekt ist, wo die Tätigkeit wirklich ausgeübt wird und welche Regelungen ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Nationen enthält. Dazu müssen Themen wie Umsatzsteuer und Sozialversicherungen berücksichtigt werden.
Praktische Organisation
Zu steuerlichen Fragen muss selbstverständlich auch die praktische Organisation geregelt werden. Unternehmer müssen festlegen, wie die Buchhaltung, das Rechnungswesen, rechtliche Themen etc. verwaltet und organisiert werden. Bei einem digitalen Unternehmen ist dies mitunter einfacher, da viele Aufgaben mittlerweile online geregelt werden können. Bei anderen Geschäftsmodellen sind lokale Büros und Mitarbeiter dagegen unbedingt erforderlich.
Risiken für Unternehmen
Risiken sind immer da. Beispielsweise dann, wenn Geschäftspartner unterschiedliche Vorstellungen bei den Unternehmenszielen haben. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist es essenziell, dass die Grundidee über Investitionen, die Verwendung von Gewinnen und auch über das Gehaltsniveau von Mitarbeitern übereinstimmen. Für weitere potenzielle Probleme können Währungsschwankungen, politische Instabilität oder Gesetzesänderungen sorgen.
Fazit
Eine Unternehmensgründung im Ausland ist ein Projekt, welches Disziplin, Organisation und finanzielle Mittel erfordert. Rechtliche Hürden, Steuerfragen und organisatorische Herausforderungen sind keinesfalls zu unterschätzen. Grundsätzlich stellt es aber kein Problem dar, wenn zwei Personen in unterschiedlichen Ländern leben und ein gemeinsames Unternehmen gründen. Eine sehr wichtige Entscheidung ist die, in welchem Land das Unternehmen ansässig sein soll. Auch bei der Rechtsform gibt es mehrere Optionen. Hier sind Vor- und Nachteile abzuwägen und die beste Rechtsform für das eigene Unternehmen zu wählen.
Wenn die wichtigsten Fragen beantwortet sind und das Unternehmen positiv wirtschaftet, funktionieren internationale Beziehungen mit Geschäftspartnern in unterschiedlichen Ländern und bieten allen Beteiligten einen immensen wirtschaftlichen Vorteil. Grundvoraussetzung dafür ist es, dass man den Markt, in dem man als Unternehmer aktiv ist, versteht und die richtigen Entscheidungen trifft. Bei schwierigen Fragen lohnt sich die Zusammenarbeit mit einer Unternehmens- und Existenzgründungsberatung, für die es auch Fördermittel gibt.
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