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Arbeitsamt/Jobcenter

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, hat auch im Jahr 2022 die Gelegenheit, einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu nutzen. Diese Gutscheine werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und geben angehenden Existenzgründern die Möglichkeit, kostenfrei mit einem Coach oder einer Unternehmensberatung zusammen zu arbeiten. Im Rahmen der Zusammenarbeit kann beispielsweise das Geschäftsmodell diskutiert, die Marketingstrategie ausgearbeitet oder ein Businessplan erstellt werden.

Was ist ein AVGS-Gutschein?

Der AVGS-Gutschein ist eine Bescheinigung der Arbeitsagentur oder des Jobcenters, dass eine arbeitssuchende oder arbeitslos gemeldete Person bestimmte Kriterien erfüllt, die sie dazu berechtigen, dieses Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die Förderung in diesem Rahmen verfolgt dabei verschiedene Ziele:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit

Grundsätzlich können alle Arbeitsuchenden im Bezug des Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeldbezieher (Hartz IV) aber auch Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug oder Hochschulabsolventen einen Antrag für einen AVGS-Gutschein stellen. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Genehmigung. Es handelt sich immer um eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters. Es steht den Antragstellern allerdings bei Ablehnung frei, erneut einen Antrag zu stellen.

Wer den AVGS-Gutschein für die Vorbereitung der eigenen Selbstständigkeit nutzen möchte, sollte bei der Beantragung darauf achten, die richtige Maßnahme zu beantragen. Die Gutscheine sind in drei Maßnahmen-Bereiche untergliedert, wobei nur einer der Bereiche das Gründercoaching beinhaltet.

  1. MPAV = Maßnahmen bei einem Träger zur erfolgsbezogenen Arbeitsvermittlung
  2. MAG = Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für z. B. ein Praktikum
  3. MAT = Maßnahmen bei einem Träger wie z. B. Umschulungen/Fortbildungen/Existenzgründungen

Der Bereich AVGS MAT umfasst unter anderem individuelle und umfassende Gründercoachings. In mehrtägigen Einzelcoachings sollen die Existenzgründer an die Unternehmensgründung herangeführt und auf die bevorstehenden Herausforderungen vorbereitet werden.

Inhalte des AVGS MAT-Coachings

Im Rahmen des Coachings soll gezielt notwendiges Wissen für die bevorstehende selbstständige Tätigkeit aufgebaut werden, Schwachstellen des geplanten Vorhabens aufgezeigt oder auch ein Businessplan inklusive detailliertem Finanzplan erstellt werden. Das Gründungscoaching findet dabei hauptsächlich in Präsenz statt und kann auch für das Erlenen von notwendigen Soft-Skills genutzt werden.

Folgende Themenbereiche können unter anderem bearbeitet werden:

  • Geschäftsmodell
    Im Zentrum des Gründungsvorhabens steht ein tragfähiges Geschäftsmodell. Dies beinhaltet nicht nur die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen, sondern umfasst auch die Bereiche Marketing, Bezugswege bzw. Vertrieb, mögliche Kundengruppen, Markteinschätzungen oder die Gewinnung von Mitarbeitern. Im Rahmen des Coachings sollte das Geschäftsidee möglichst detailliert beleuchtet werden, um Chancen und auch Risiken der Selbstständigkeit herauszuarbeiten. Die Erfahrungen und Kenntnisse des Gründungsberaters können dem angehenden Unternehmensgründer einige Fehleinschätzungen und vermeidbare Kosten ersparen.
  • Erstellung eines Business- und Finanzplans
    Die Ergebnisse aus den oben genannten Überlegungen sollten anschließend in einem Businessplan festgehalten werden. Der Businessplan dient anschließend dem Gründer als Leitfaden und Orientierungshilfe im weiteren Gründungsprozess. Darüber hinaus kann ein detaillierter Businessplan auch dafür genutzt werden, Partner vom eigenen Vorhaben zu überzeugen oder Fremdkapital beispielsweise bei Banken einzuwerben. Die Überlegungen im Businessplan müssen in diesem Fall allerdings auch in einen Finanzplan überführt werden. Der Finanzplan umfasst neben der Produkt- oder Dienstleistungskalkulation einen Rentabilitätsplan sowie einen Liquiditätsplan. Daraus lässt sich nicht nur erkennen, wann das Unternehmen rentabel geführt werden kann, sondern auch welcher Kapitalbedarf für die Existenzgründung und die Anlaufphase besteht.
  • Gründerpersönlichkeit
    Ein umfangreich geplantes Geschäftsmodell hilft nichts, wenn angehende Entrepreneure nicht in der Lage sind, die Planung auch in die Tat umzusetzen. Im Gründercoaching kann daher auch an sogenannten Soft-Skills gearbeitet werden. Zum Beispiel können Verhandlungen mit Lieferanten, Verkaufsgespräche mit Kunden oder auch die Ansprache von Finanzierungsgebern trainiert werden.

Neben diesen Themen können außerdem auch Fragen zur Buchhaltung, Steuerthemen (Service-Tipp: Steuerberater finden) oder Inhalte der Unternehmensführung vermittelt werden. Ziel ist es, den Gründer auf seinem jeweiligen Wissenstand abzuholen und bestmöglich auf die weiteren Schritte hin zur Selbstständigkeit vorzubereiten.

Welche Fördermittel es neben dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gibt

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten, können Sie außerdem den Gründungszuschuss bei ALG I-Bezug bzw. das Einstiegsgeld bei ALG II-Bezug beantragen. Beim Gründungszuschuss erhalten Sie ein halbes Jahr lang monatlich 300 Euro für die eigene Sozialversicherung zusätzlich zu Ihrem ALG I-Betrag. Diese Bezuschussung kann um weitere neun Monate verlängert werden. Beim Einstiegsgeld können Gründer zunächst für sechs Monate bis zu 75 % des ALG II-Regelsatzes erhalten. Anschließend kann die Förderung auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Zusätzlich kann ein Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Auch bei diesen Förderungen handelt es sich allerdings um Ermessungsleistungen der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters.

Sie können diese Fördermittel auch mit dem Erhalt eines AVGS-Gutscheins kombinieren: Fragen Sie bei Beantragung des AVGS auch nach dem Gründungszuschuss bzw. dem Einstiegsgeld und erarbeiten Sie den für deren Beantragung notwendigen Businessplan inkl. Finanzplan gemeinsam mit Ihrem Gründungsberater im Rahmen der AVGS-Beratung.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie den Gründungszuschuss bzw. das Einstiegsgeld auch bei Nichterhalt eines AVGS beantragen können. Die Fördermittel sind nicht abhängig voneinander.

Für weitere Informationen und Hilfestellungen zu den aufgeführten Möglichkeiten und zur Beantragung eines AVGS-Gutscheins füllen Sie einfach unseren kostenfreien Fördercheck aus.

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