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Hauptgewerbe

Die Entscheidung für eine Existenzgründung im Hauptgewerbe muss gut durchdacht sein. Im Gegensatz zu der Gründung im Nebengewerbe gibt es hier keine Risikoeinschränkung, dafür haben Sie jedoch eine größere Wahl zwischen verschiedenen Förder– und Finanzierungsmöglichkeiten, um Ihr Unternehmen aufzubauen. Wenn Sie z. B. Arbeitslosengeld I oder II beziehen, ist es nur bei der Selbstständigkeit im Hauptgewerbe möglich, finanzielle Unterstützung in Form des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgelds zu beantragen. Die Existenzgründung im Nebengewerbe wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht gefördert.

Die Selbstständigkeit im Hauptgewerbe erfordert ein hohes Maß an Organisationsgeschick, da Sie neben den allgemeinen Geschäftsprozessen Ihres Unternehmens zugleich für die Unternehmensführung zuständig sind. Hierzu zählt auch die Abführung sozialversicherungspflichtiger Beiträge, wie etwa die monatliche Einzahlung in die gesetzliche Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dies gilt natürlich auch für die Buchführung und die Steuererklärung. Die Existenzgründung im Hauptgewerbe ist ein großer Schritt, bei dem es auf Ihre persönlichen Stärken ankommt. Deswegen sollten Sie sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, ob Sie über die passenden Unternehmer-Soft Skills verfügen.

Die Einteilung in Neben- und Hauptgewerbe erfolgt durch die gesetzliche Krankenkasse nach dem Zeitaufwand der Tätigkeit. Für das Hauptgewerbe gilt, dass die Arbeitszeit mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche betragen muss. Die Versicherung wird vom Existenzgründer selbst getragen.

Die Wahl der Rechtsform wird nicht von der Gewerbeform bestimmt. Hierbei sollten Sie sich für die Form entscheiden, die in Hinblick auf Ihre Geschäftsidee und für die zu entrichtenden Steuern am günstigsten für Sie ist.

Das Hauptgewerbe im Überblick:

  • wöchentliche Arbeitszeit beträgt mehr als 15 Stunden
  • Existenzgründer sorgt selbst für Kranken- und Rentenversicherung
  • volles finanzielles Risiko im Vergleich zum Nebenerwerb

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