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Nebengewerbe

Die Gründung eines Nebengewerbes ist im Vergleich zu der Aufnahme einer haupt-beruflichen Tätigkeit eine gute Möglichkeit, um den ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu machen, da das finanzielle Risiko eingeschränkt wird, falls der Erfolg der nebenberuflichen Tätigkeit ausbleibt. Für die Existenzgründung im Nebengewerbe stehen verschiedene Fördermittel für eine Beratung zur Verfügung, die Sie zur Unterstützung Ihres Gewerbes beantragen können.

Wird ein angemeldetes Gewerbe unter 15 Arbeitsstunden pro Woche ausgeübt, so ist es ein Nebengewerbe. Arbeitnehmer, die ein Kleingewerbe anmelden, sollten sich in jedem Fall mit ihrem Arbeitgeber absprechen, damit die Nebentätigkeit nicht als Konkurrenz zum Arbeitgeber verstanden wird und keine Streitigkeiten entstehen.

Existenzgründer eines Nebengewerbes sind im Gegensatz zum Hauptgewerbe nicht zum Abschluss einer eigenen Krankenversicherung verpflichtet, da sie weiterhin über ihren Arbeitgeber im Haupterwerb versichert bleiben. Bei der jährlichen Steuererklärung ist dem Finanzamt der Gewinn aus dem Nebengewerbe mitzuteilen, da die Einkommenssteuer der Nebentätigkeit nur unter Miteinbeziehung der gesamten steuerlichen Situation ermittelt werden kann. Dadurch entsteht ein erhöhter Aufwand, für den häufig ein Steuerberater in Anspruch genommen wird.

Allgemein gilt, wenn der Umsatz im laufenden Geschäftsjahr über 22.000 Euro beträgt oder für das kommende Geschäftsjahr ein Umsatz von über 50.000 Euro erwartet wird, so ist das Kleingewerbe zur Zahlung einer Umsatzsteuer verpflichtet. Bei einem Umsatz unter 22.000 Euro im Jahr besteht die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Hierbei gilt jedoch, dass die Belege für die Rechnungen zur Beweisführung beim zuständigen Finanzamt einzureichen sind.

Das Nebengewerbe im Überblick:

  • wöchentliche Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Stunden
  • Versicherung durch die krankenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung
  • finanzielles Risiko ist gering

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