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Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind Schulden, die durch ein Rechtsgeschäft zwischen einem Schuldner (Unternehmen) und einem Gläubiger (z.B. Kreditinstitute, Marktteilnehmer etc.) entstehen. Dem Grunde und der Höhe nach sind Verbindlichkeiten gewiss und sind Bestandteil des Fremdkapitals. Nach § 266 Abs. 3 HGB gehören zu den Verbindlichkeiten, die in der Bilanz auf der Passiva-Seite auszuweisen sind,

1. Anleihen

2. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten

3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

6. Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen

7. Verbindlichkeiten ggü. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

8. sonstige Verbindlichkeiten

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