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Privatinsolvenz

Seit 1999 können Privatpersonen, die in eine Zahlungsunfähigkeit geraten sind, durch eine Privatinsolvenz innerhalb von sechs Jahren wieder schuldenfrei werden. In diesen Jahren muss der Schuldner einen gesetzlich festgelegten Anteil seines Einkommens an einen Treuhänder abgeben, der das Geld wiederum anteilsmäßig an die Gläubiger weiterleitet. Die Voraussetzungen für ein sogenanntes Privatinsolvenzverfahren sind:

  • Absolute Zahlungsunfähigkeit, der Schuldner kann seinen Verpflichtungen also nicht mehr nachkommen
  • Nicht mehr als 20 Gläubiger sind zu bedienen
  • Es dürfen keine Verbindlichkeiten aus einem Beschäftigungsverhältnis offen sein

Der Ablauf des Verfahrens kann in vier Schritte eingeteilt werden.

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch: Der Schuldner muss die Verbindlichkeiten bei den einzelnen Gläubigern erfragen und in einem Schuldenbereinigungsplan zusammentragen. Dann muss er versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich über eine Rückzahlung zu einigen. Sollte dieser Versuch scheitern, kann der Schuldner ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren beantragen.
  • Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Ein Gericht prüft nun den Antrag und die Aussichten auf Erfolg. Wenn das Gericht an einen Erfolg glaubt, überreicht es den Gläubigern einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, dem diese vier Wochen lang widersprechen können
  • Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Wenn die bisherigen Bemühungen gescheitert sind, also die Mehrheit der Gläubiger auch das gerichtliche Schulden-bereinigungsverfahren abgelehnt hat, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Infolgedessen wird ein Treuhänder eingesetzt, der mit der Verwaltung des Vermögens des Schuldners und dem anteilmäßigen Abtrag der Schulden bei den Gläubigern beauftragt wird
  • Wohlverhaltensperiode: In dieser sechs Jahre dauernden Phase leitet der Treuhänder das pfändbare Einkommen des Schuldners an die Gläubiger weiter. Es wird nie das ganze Einkommen gepfändet, sondern immer nur ein festgelegter Anteil. Hat der Schuldner diese sechs Jahre überstanden, sich korrekt verhalten und reicht kein Gläubiger eine letzte Forderung ein, wird das Verfahren abgeschlossen und der Schuldner ist von allen Schulden, die er bis zu diesem Zeitpunkt hatte, endgültig befreit.

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