Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Mann hält Geldscheine in seiner Hand und streckt diese nach vorne.

Im ersten Teil unserer Serie „Wie läuft eine Gründungsberatung ab?“ haben wir über den Ablauf eines Erstgesprächs mit einem zertifizierten Gründungsberater berichtet. Im zweiten Teil soll es nun um die Fördermittel-Beantragung gehen. Diese stellt Existenzgründer häufig vor eine große Herausforderung, da im schlimmsten Falle die Beratungsförderung abgelehnt wird und der Gründer auf den vorgelegten Kosten sitzen bleibt. Welche Punkte bei der Fördermittel-Beantragung beachtet werden müssen und wie diese abläuft, haben wir zusammengetragen.

Existenzgründungsberater hilft Gründer mit der Fördermittel-Beantragung

Ist das Erstgespräch gut verlaufen und ein professioneller Berater gefunden, mit dem das Projekt umgesetzt werden soll, steht nun steht der nächste Schritt bevor: Die Fördermittel-Beantragung für die Existenzgründungsberatung. Diese kann je nach Bundesland bis zu 70 % der Kosten betragen. Bevor jedoch die zuständigen Stellen angesteuert werden, sollte der Gründer den Berater bitten, zunächst ein konkretes Angebot über die Beratungskosten auszustellen. Liegt dieses vor, kann der Existenzgründer gemeinsam mit dem Berater den Fördermittelantrag bei der zuständigen Stelle angehen. Welche Institution für die Beantragung und Vergabe der Förderung zuständig ist, richtet sich nach der Branche. Bei Freiberuflern ist der Antrag beim Amt für Wirtschaftsförderung einzureichen.

Fördermittel-Bewilligung abwarten lohnt sich

Um den Prozess zu beschleunigen, sollten Existenzgründer gut vorbereitet in das Gespräch gehen und bereits vorab wichtige Dokumente wie z. B. Ausweiskopie, Lebenslauf und Summary einreichen. Welche Unterlagen genau abzugeben sind, kann pauschal nicht beantwortet werden, da dies je nach Kammer verschieden ist.

Rund fünf bis sieben Werktage nach dem Gespräch wird dem Gründer postalisch ein Zuwendungsbescheid zugestellt. Dieser sichert die Förderung zu und sollte vorliegen, bevor ein Vertrag mit dem Existenzgründungsberater eingegangen wird. Dies ist wichtig, da der Gründer über das gesamte Honorar in Vorleistung gehen muss, bevor eine Erstattung der Gebühren erfolgt. Der Zuwendungsbescheid sichert Existenzgründer ab und beugt unerwartet hohen Beratungskosten vor.

Welche Fördermittel beantragt werden können, kann mit Hilfe unseres kostenfreien Förderchecks herausgefunden werden.

Weitere Artikel Artikel der Serie:

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)

One thought on “Wie läuft eine Gründungsberatung ab? Teil 2: Die Fördermittel-Beantragung

Schreiben Sie einen Kommentar zu Simone Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert