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Eine alte Schreibmaschine auf welcher das Wort Venture Capital gedruckt wurde

Unsere Gesellschaft braucht Start-ups, die Innovationen vorantreiben. Doch häufig fehlt jungen Existenzgründern schlicht und einfach das nötige Kapital, um eine Unternehmensgründung aus dem Boden zu stampfen. Die Folge ist: Innovative und neue Geschäftsideen können nicht realisiert werden. Wenn Familie und Freunde nicht für die Finanzierung infrage kommen, ist eine Finanzspritze mit Venture Capital (Risikokapital) häufig die letzte Chance, die eigene Geschäftsidee doch noch umzusetzen. Aber wie funktioniert eigentlich die Finanzierung mit Venture Capital? Und was hat es mit den oft komplexen Verträgen der Finanzierung durch Investoren auf sich? Diese und weitere Fragen zum Thema beantworten wir im folgenden Artikel.

Haben sich Start-ups für eine Finanzierung mit Venture Capital entschieden, bedeutet dies, dass diese bereit sein müssen, ein Gegengeschäft einzugehen: Während der Investor Eigenkapital für die Existenzgründung zur Verfügung stellt, erhält dieser im Gegenzug eine unmittelbare Beteiligung als Gesellschafter am Unternehmen. Doch bevor der Deal in trockenen Tüchern ist und es mit der Finanzierung so richtig losgehen kann, müssen bestimmte Grundschritte einer Finanzierungsrunde durchlaufen werden. Diese sind:

  • Ansprache der Investoren (Pitch)
  • Verhandlung der wirtschaftlichen Eckpunkte (Term Sheet)
  • Due Diligence durch den Investor
  • Verhandlung und Abschluss des Beteiligungsvertrages

Investoren durch perfekten Pitch gewinnen

Der erste Schritt ist es, einen Investor zu finden, der bereit ist, in das eigene Start-up zu investieren. Dazu muss dieser zunächst von der Geschäftsidee und dem Gründerteam überzeugt werden. Hier ist nun Verkaufstalent gefragt. Denn Sinn ist es nicht, einfach den Businessplan vorzulesen und diesen den Kapitalgebern anschließend wortlos auf den Tisch zu legen. Vielmehr ist es Ziel eines Pitches, das Geschäftsmodell kurz und knackig zu präsentieren, sodass die Investoren von der Idee begeistert sind und einer Finanzierung zustimmen. Auch an Fachwissen sollte es nicht mangeln, will man den großen Venture-Capital-Deal abschließen. Denn hakt der Risikokapitalgeber bei einzelnen Punkten nach, kann dies zu unangenehmen Situationen führen. Während des Gesprächs sollen sämtliche Fragen vollständig und professionell von den Gründern beantwortet werden können.

Term Sheet erstellen und Eckdaten festlegen

Konnte ein Investor gewonnen werden, geht es im Anschluss darum, die wirtschaftlichen Eckpunkte der Finanzierung und der Beteiligung des Venture-Capital-Gebers an der Existenzgründung zu verhandeln. Um diese festzuhalten, eignet sich ein sogenanntes Term Sheet, welches rechtlich unverbindlich ist. Das bedeutet, dass beide Seiten nicht verpflichtet sind, am Ende den Beteiligungsvertrag zu genau in diesem Dokument festgehaltenen Konditionen abzuschließen oder generell einen Beteiligungsvertrag zu unterzeichnen.

Sinn dieses Dokumentes ist vielmehr den aktuellen Stand der Verhandlungen und der bereits getroffenen mündlichen Vereinbarungen zu dokumentieren. Häufig wird ein Term Sheet während der Verhandlungen auch aktualisiert. Bei der Aufsetzung müssen beide Seiten Farbe bekennen, wie der Deal verlaufen soll. Die hier getroffenen Aspekte bilden die Grundlage für die Erstellung des finalen Beteiligungsvertrages. Für die Term-Sheet-Erstellung gibt es keine festen Vorgaben. Es können sowohl Schlagwörter oder Stichpunkte als auch ausformulierte Regelungen benutzt werden. Wichtig ist jedoch, dass beide Parteien wissen, was diese zu bedeuten haben. Damit bei der Erstellung auch nichts schief geht und an alle Punkte gedacht wird, kann ein Term Sheet mithilfe von Online-Tools wie z. B. dem Term-O-Mat (externer Link) erstellt werden.

Prüfung der Existenzgründung im Rahmen einer Due Diligence

Bevor der Investor das Unternehmen mit Risikokapital versorgt, prüft dieser zunächst das Geschäftsmodell und die wirtschaftlichen sowie rechtlichen Grundlagen der Unternehmensgründung auf Herz und Nieren. Darunter fallen speziell z. B. Umsatzzahlen, Gesellschafterstrukturen oder mögliche Verbindungen zu Wirtschaftskriminalität sowie Korruption und Steuerhinterziehung. Diesen Prüfungsvorgang bezeichnet man auch als Due Diligence. Ziel dieser ist es, dass sich der Investor so weit wie möglich absichert, ob die Annahmen und Voraussetzungen für das Investment in die Existenzgründung zutreffen und alle für ihn relevanten Risiken bekannt sind.

Beteiligungsvertrag mit dem Investor abschließen

Gibt es seitens des Investors keine Einwände und die Parameter der Finanzierungsrunde wurden im Term Sheet erfolgreich verhandelt, kann der verbindliche Beteiligungsvertrag abgeschlossen werden. In diesem werden insbesondere die Beteiligungsquote sowie die Investitionssumme festgehalten. Hier kann gesagt werden, dass es einfacher ist, als Start-up einen eigenen Vorschlag für den Vertrag zu machen als verschiedene Punkte in einem von der Gegenseite erstellten Entwurf zu ändern. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann anwaltlicher Rat beim Abschluss eines Beteiligungsvertrags nicht schaden. Denn gerade, wenn die Gründer noch unerfahren sind und ihre erste Existenzgründung mit Venture Capital ansteht, werden Vertragsklauseln weniger genau geprüft – denn schließlich möchte man schnellstmöglich um jeden Preis die lang ersehnte Kapitalspritze für die Existenzgründung erhalten. Aber Vorsicht: spätestens beim Unternehmensexit können sich die vormals im Beteiligungsvertrag unterschriebene Klauseln zum Nachteil der Existenzgründer auswirken, sei es finanziell oder beim Mitspracherecht im eigenen Start-up.

Um dies zu vermeiden, sollte fachlicher Rat eingeholt werden. Zum einen von einem Anwalt, der die Verträge auf Rechtmäßigkeit prüft, zum anderen von einem Berater, der im Rahmen einer Existenzgründungsberatung (Tipp: Fördermittel möglich) den Gründern im gesamten Finanzierungsprozess zur Seite steht. Denn die Verhandlungen sind zeitraubend und können durchaus einen Zeitraum von drei bis sechs Monate beanspruchen. Hier ist dann ein kühler Kopf gefragt.

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