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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmer dem Vertragspartner vorgibt. Das hat den Vorteil, dass diese Bedingungen nicht bei jedem Vertragsabschluss neu ausgehandelt werden müssen. Für die AGB gilt, dass sie nur dann wirksam sind, wenn sie in jeden Vertrag miteinbezogen werden.

Bei der Erstellung der AGB muss der Unternehmer beachten, ob er mit Verbrauchern oder Unternehmen den Vertrag schließt. Die AGB für einen Verbrauchervertrag müssen sich unter anderem durch folgende Regelungen auszeichnen:

  • der Vertragspartner muss die Möglichkeit haben, von dem Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und sein Einverständnis zu erklären (etwa durch Vertragsabschluss)
  • die AGB müssen in dem Schriftstück unübersehbar, übersichtlich und deutlich aufgeführt sein
  • vor Vertragsabschluss muss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden
  • wenn der Vertrag nicht schriftlich zustande kommt (wie zum Beispiel in einem Restaurant oder einer Autowaschanlage), dann müssen sie an einem deutlich sichtbaren Ort zur Kenntnisnahme aushängen

Bei Vertragsabschluss mit einem Unternehmen müssen dem Vertragspartner die AGB nicht zur Kenntnis vorgelegt werden.

Für die Formulierung der AGB gibt es einige Richtlinien, die beachtet werden sollten, um spätere Missverständnisse und sogar eventuelle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden:

  • Einhaltung der Vorschriften des AGB-Gesetzes § 305 BGB
  • Einhaltung der oben aufgeführten Regelungen für den Verbraucher-Kunden auf der einen und den Unternehmer-Kunden auf der anderen Seite
  • auffällige Positionierung im Schriftstück, damit die AGB in jedem Fall bemerkt werden können
  • einfache, nachvollziehbare Formulierungen und eine transparente Gestaltung

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