Franchising hat sich bei Existenzgründungen und auch bei renommierten Unternehmern als eine beliebte Unternehmensform etabliert, die auf einem Kooperationsmodell im Vertrieb beruht. Bei konventioneller Unternehmensgründung mit eigener Geschäftsidee benötigt es oft einen langen Vorlauf, bis man beginnen kann. Durch ein Franchise-Geschäftskonzept können Existenzgründer von einem bewährten Geschäftsmodell profitieren, indem die Gründer eine Gebühr entrichten.
Damit die Zusammenarbeit auf beiden Seiten erfolgreich verläuft, sollten von Anfang an wichtige Konflikte vermieden werden. Neben den wesentlichen Kernpunkten eines Franchise-Vertrages, die Existenzgründer auf Kurs halten sollen, werden in diesem Beitrag auch bedeutende Urteile zum Franchising im Jahre 2023 zusammengefasst, die für Unternehmensgründungen richtungsweisend sind.
Was bedeutet Franchising?
Franchising ist eine beliebte Unternehmensform, indem unabhängige Geschäftsleute (Franchisenehmer) auf eigenes Risiko das Recht erwerben, etablierte Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen von erfahrenen Unternehmenseigentümern (Franchisegeber) zu nutzen. Dadurch sparen Franchisenehmer bei schnellem Markteintritt wertvolle Zeit und minimieren ebenfalls das Risiko bei Unternehmensgründungen.
Franchise-Vertrag als Basis für die Franchise-Partnerschaft
Der Franchise-Vertrag dient als Grundstein für die Partnerschaft zwischen dem Franchisenehmer und dem Franchisegeber. Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, werden in einem Franchise-Vertrag Pflichten und Bedingungen festgelegt. Der Franchisenehmer sollte den Vertrag sorgfältig auf folgende Punkte prüfen:
- Gebühren: Die Struktur der Gebühren sollte transparent und klar definiert sein, einschließlich der Werbegebühren, Lizenzgebühren und zusätzlich anfallenden Kosten.
- Standortwahl: Der Standort für das Geschäft sollte im Vertrag von beiden Seiten festgelegt, und klar definiert sein.
- Ausgiebige Schulung und Unterstützung: Um eine erfolgreiche Unternehmensführung zu gewährleisten, sollte der Franchisegeber alle notwendigen Schulungen dem Franchisenehmer bereitstellen. Dieser Punkt sollte ebenfalls im Vertrag schriftlich festgehalten werden.
- Pflichten und Rechte: Weitere Bedingungen bezüglich der Rechte und Pflichten beider Parteien sollten im Vertrag klar definiert sein.
- Kündigungsbedingungen: Im Vertrag sollte die Laufzeit sowie die Bedingungen für eine eventuelle Kündigung klar festgelegt werden.
In welchen Punkten bin ich vom Franchisegeber abhängig?
In einigen Punkten sind Sie als Franchisenehmer vom Franchisegeber abhängig:
- Markenidentität und Markenimage: Der Erfolg des Franchisenehmers hängt stark von dem bereits etablierten Image und der Markenidentität des Franchisegebers ab.
- Schulung und Unterstützung: Um das Franchisegeschäft erfolgreich führen zu können, erhält der Franchisenehmer weitreichende Schulungen.
- Produkt- und Dienstleistungen: Der Franchisenehmer ist von der Dienstleistungs- und Produktauswahl sowie notwendigen Änderungen vom Franchisegeber abhängig.
- Vertragsbedingungen: Die Vertragsgebühren beinhalten oft zahlreiche Aspekte Ihres Geschäftsbetriebes, insbesondere der Vertragslaufzeit, den Kündigungsbedingungen sowie der Gebührenstruktur. Der Franchisenehmer sollte sich an diese Bedingungen halten. Damit Franchisenehmer auf ändernde Marktsituationen oder Kundenbedürfnisse flexibel agieren können, sollten sie diese im Vorfeld mit dem Franchisegeber klären und schriftlich fixieren.
- Geschäftsprozesse und Geschäftskonzept: Die Betriebsprozesse sowie das Geschäftskonzept werden vom Franchisegeber festgelegt und müssen vom Franchisenehmer befolgt werden. Dies beinhaltet auch das Marketing sowie die Kundenbetreuung. In den meisten Fällen erhalten angehende Franchisenehmer vom Franchisegeber einen groben Businessplan zur Verfügung gestellt. Dieser muss vom Franchisenehmer eigenständig angepasst werden.
Benötigen Sie Hilfe bei der Businessplan-Optimierung des bestehenden Geschäftskonzepts vom Franchisegeber? Unsere Experten stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite! Je nachdem gibt es hierfür auch staatliche Fördergelder.
Franchising-Recht
Das Franchiserecht regelt die partnerschaftliche Beziehung zwischen dem Franchisenehmer und dem Franchisegeber. Es beinhaltet Vertrags-, geistige Eigentums- und Haftungsfragen. Des Weiteren umfasst es neben dem Markenschutz und Lizenzvereinbarungen auch die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Das Ziel des Franchiserechts ist es, klare Richtlinien für eine effiziente Partnerschaft zu definieren.
Franchise-Aktualisierung im Jahr 2023: Die wesentlichen Entscheidungen
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland drei wegweisende Urteile im Franchising gefällt. Vor dem Oberlandesgericht München wurde ein vorläufiges Verfügungsverfahren einer bekannten Schnellrestaurantkette verhandelt, bei dem es um die Frage ging, ob Kartenzahlungen in Schnellrestaurants durch die Nachfolgerin des Franchisenehmers ermöglicht werden müssen. In Berlin wurde die Gültigkeit einer Gerichtsvereinbarung mit einem Existenzgründer (Franchisenehmer) geprüft. Währenddessen befasste sich das Landesgericht Darmstadt mit einer Schlichtungsklausel in einem Franchise-Vertrag.
Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München vom 08.02.2023
Das Urteil des OLG München behandelte die Wirksamkeit einer Systemanpassungsklausel in einem vorliegenden Franchise-Vertrag. Durch diese Klausel konnte der Franchisegeber Änderungen am Geschäftsmodell vornehmen und dem Franchisenehmer auferlegen.
Die Franchisegeberin, Betreiberin einer Schnellrestaurantkette, leitete gegen die Nachfolgerin eines Franchisenehmers rechtliche Schritte ein. Beide Parteien stritten über die Führung der Restaurants. Um die Geldeinnahmen direkt zu erhalten, entfernte die Erbin die Kartenzahlungsmöglichkeiten an den jeweiligen Kassen sowie an den Selbstbedienungsterminals. Die Franchisegeberin beantragte daraufhin beim Gericht, die Nachfolgerin zur Annahme von Kartenzahlungen zu zwingen.
Das Oberlandesgericht München fällt ein Urteil zugunsten der Franchisegeberin. In der Begründung klärt das OLG zunächst das rechtliche Verhältnis zwischen dem Franchisegeber und der Franchisenehmerin. Trotz des Ablebens des bisherigen Franchisenehmers würden die Franchise-Verträge bestehen bleiben. Die Nachfolgerin wurde nicht automatisch zur neuen Franchisenehmerin, da die mündliche und schriftliche Zustimmung der Franchisegeberin nicht erfolgte. Dadurch befinde sich das Rechtsverhältnis in einem sogenannten Schwebezustand. Das OLG München vergleicht den Schwebezustand mit einem vorvertraglichen Schuldverhältnis (§311 Abs.2 BGB), auf das die wesentlichen Bestimmungen der Verträge zwischen beiden Parteien Anwendung finden.
Um eventuelle Imageverluste für die Franchisegeberin zu verhindern, verpflichtet das OLG München die Erbin dazu, bargeldlose Zahlungen in den Restaurants zu ermöglichen. Die Systemanpassungsklausel ist rechtskräftig und nicht unangemessen (§307 BGB). Für das Franchisesystem ist die Aufrechterhaltung des Systemstandards wesentlich. Dabei bestätigte das KG Berlin die Gültigkeit einer solchen Vereinbarung im Vertrag beider Parteien. Es hob die Entscheidung der Vorinstanz auf.
Urteil des Kammergerichts Berlin vom 24.05.2023
Das Kammergericht (KG) Berlin beurteilte die Wirksamkeit von Gerichtsstandardsvereinbarungen mit Existenzgründern als Franchisepartnern. Dabei bestätigte das KG Berlin die Gültigkeit einer solchen Vereinbarung im Vertrag beider Parteien. Es hob die Entscheidung der Vorinstanz auf.
Begründung:
- Im Vertrag kann eine Vereinbarung über den Gerichtsstand auch wirksam sein, wenn die notwendige Kaufmannseigenschaft erst begründet wird. Eine Notwendigkeit, dass die Partei schon zum Zeitpunkt des Vereinbarungsabschlusses bereits Kaufmann ist, besteht nicht.
- Personen, die sich selbstständig machen und entsprechende Verträge und Geschäfte abschließen, können den „Schutz der Verbrauchersphäre“ nicht erneut in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere bei Abschluss von Franchise- und Handelsvertreterverträgen sowie bei dem Erwerb eines Unternehmens.
Urteil des Landesgerichts Darmstadt vom 25.05.2023
Das Landgericht Darmstadt wies die Klage auf Zahlung offener Franchisegebühren gegen die Franchisenehmerin als rechtswidrig zurück. Die Begründung stützte sich auf die Schlichtungsklausel im Vertrag beider Parteien. Diese besagt, dass Streitigkeiten zwischen beiden Parteien durch den ernsthaften Versuch der Schlichtung beigelegt werden können, bevor dieser vor Gericht eingereicht wird. Eine Schlichtung hätte vor einer Gerichtsverhandlung durchgeführt werden müssen.
Dabei ist die Einbeziehung einer unparteiischen, neutralen dritten Person erforderlich. Alleinige Verhandlungen zwischen dem Franchisenehmer und dem Franchisegeber reichen nicht aus. Außerdem bedarf es einer expliziten Aufforderung der Franchisegeberin zur Schlichtung, bevor ein Gericht eingeschaltet wird. Die Schlichtungsklausel gilt nicht für die Beanspruchung von vertraglichen Zahlungen der Franchisegeberin. Diese Klausel führt zu einer Benachteiligung der Franchisenehmerin.
Zusammenfassung der drei Urteile aus dem Jahre 2023:
- Wirksamkeit von Systemanpassungsklauseln: Franchisegeber können verbindliche Systemstandards festlegen, insofern auch die Interessen der Franchisenehmer adäquat berücksichtigt werden.
- Die Urteile des LG Darmstadt sowie des KG Berlin verdeutlichen die Vorsicht bei der Bestimmung von Schlichtungs- und Gerichtsstandklauseln in Franchise-Verträgen.
- Obwohl das Kammergericht Berlin für Existenzgründer bezüglich der Gerichtsstandsvereinbarungen Klarheit schafft, ist dennoch Vorsicht geboten, da eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch aussteht.
Fazit
Der Start in ein Franchise-System kann mit zahlreichen Herausforderungen gekennzeichnet sein. Die intensive Vorbereitung im Franchising ist daher für Existenzgründer von großer Bedeutung. Um als Franchisenehmer oder Franchisegeber erfolgreich zu sein, wäre es ratsam, sich in der Anfangsphase der anvisierten Selbstständigkeit von einem erfahrenen Existenzgründungsberater unterstützen zu lassen.
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Aufgrund der hohen Komplexität und Risiken dieser Franchise-Verträge wäre es vor Vertragsabschluss sinnvoll, sich rechtliche Unterstützung durch einen Juristen mit dem Schwerpunkt Franchise-Recht einzuholen.
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