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Kleingewerbe gründen – Vorteile und Nachteile

Viele Existenzgründer entscheiden sich dafür, ein Kleingewerbe zu gründen. Dies kann ein Einstiegs-, aber durchaus auch ein dauerhaftes Unternehmensmodell sein. In diesem Artikel wollen wir klären:

  • Was unterscheidet eigentlich ein Kleingewerbe von einem Hauptgewerbe?
  • Für wen eignet es sich, ein Kleingewerbe zu gründen?
  • Was bringt die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“?

Umgangssprachlich bezeichnet ein „Kleingewerbe“ einen Betrieb, der vereinfachten Buchführungspflichten unterliegt und viele Spezialvorschriften, die für Kaufleute gelten, nicht beachten muss. So ist für Kleingewerbetreibende zum Beispiel kein Eintrag im Handelsregister erforderlich und sie sind von der Pflicht, eine Bilanz zu erstellen, ausgenommen.

Ein Kleingewerbe ist häufig ein Nebengewerbe, d. h. es wird zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt.

Für wen es sich anbietet, ein Kleingewerbe zu gründen

Wer sich dafür entscheidet, ein Kleingewerbe als Nebengewerbe zu gründen, geht weniger Risiken ein als ein Gründer im Hauptgewerbe, der alles auf eine Karte setzt. Der weiterhin ausgeübte Hauptjob sichert den Lebensunterhalt, während die neue Geschäftsidee ohne großen Druck ausprobiert und etabliert werden kann. Ein weiterer Vorteil dieser Konstellation ist, dass der Gründer weiterhin über den Hauptarbeitgeber sozialversichert bleibt.

Ein Kleingewerbe zu gründen, kommt Menschen entgegen, die in Teilzeit arbeiten möchten, zum Beispiel jungen Eltern. Es bietet die nötige zeitliche Flexibilität und lässt zu, sich parallel zum Aufbau des Geschäfts um die Familie zu kümmern. Auch Studenten und Ruheständler entscheiden sich häufig, ein Kleingewerbe zu gründen, da die Lebenssituation ein Hauptgewerbe nicht zulässt, ein Zusatzeinkommen aber dennoch willkommen ist.

Kleingewerbe gründen und als „Kleinunternehmer“ auftreten

Oft wird von Kleingewerbetreibenden die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ genutzt. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht.

Ein Unternehmer, dessen Umsatz im Vorjahr nicht höher als 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, darf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und muss in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Im Gegenzug darf er allerdings auch keine Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmer abziehen.

Dies bringt einige Vorteile. Sowohl in den Ausgangsrechnungen als auch bei den Betriebsausgaben ist eine Brutto-Netto-Unterscheidung nicht erforderlich. Ebenfalls erwartet das Finanzamt keine Umsatzsteuervoranmeldung. Dies verringert den Verwaltungsaufwand.

Wer an Privatkunden verkauft, hat gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Anbietern einen Preisvorteil in Höhe von 19 Prozent. Bei Geschäftskunden kommt dieser Unterschied allerdings nicht zum Tragen, da diese sich den Vorsteueranteil vom Finanzamt erstatten lassen.

Wer sich dazu entschließt, ein Kleingewerbe zu gründen und von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, muss auch Nachteile einkalkulieren:

Abhängig von Branche und Kundentyp kann unter Umständen der Anschein geringerer Professionalität erweckt werden, wenn Umsatzsteuerangaben auf der Rechnung fehlen. Da keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abgezogen werden darf, erhöhen sich außerdem die Betriebsausgaben. Dies gilt es insbesondere in der Phase der Unternehmensgründung zu berücksichtigen, wenn größere Investitionen anstehen. Auch perspektivisch kann die Wahl der Kleinunternehmerregelung von Nachteil sein, wenn die Umsatzgrenze „geknackt“ wird, im darauffolgenden Jahr Umsatzsteuer erhoben werden muss und die daraus resultierende Preiserhöhung an die Kunden weitergegeben wird.

Ob es sich lohnt, als Kleinunternehmer zu agieren, klärt man bei der Unternehmensgründung am besten mit dem Steuerberater.

Auch interessant: Erfolgreich ein eigenes Kleingewerbe gründen und „Gewerbeanmeldung? Gewerbe anmelden richtig gemacht!“

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10 thoughts on “Kleingewerbe gründen – Vorteile und Nachteile

    • Hallo Frau Rengshausen, damit wir Sie bestmöglich darüber und auch über mögliche Förderungen wie Einstiegsgeld informieren können, rufen Sie uns bitte kostenfrei an unter: 0800 5895505. Viele Grüße aus der Redaktion von Deutschland startet

  1. Hallo zusammen,
    ich bin auf die 450 €/Minijob bei drei Arbeitgebern angemeldet. Jetzt hätte sich ein zusätzlicher Job ergeben, den ich allerdings nicht mehr annnehmen kann, da ich die Grenze sonst überschreite. Der Vorschlag des neuen AG wäre, dass ich ein Kleingewerbe anmelden soll. Allerdings bin ich etwas skeptisch, da ich unsicher bin, ob sich das lohnt, wenn ich nur etwas über die Grenze komme?!
    Würde sich der „Aufwand“ lohnen und welche Nachteile gegenüber einem Minijob hätte ich mit einem Kleingewerbe?
    Vielen Dank für eine Antwort!

    • Hallo Herr Müller, falls Sie bei allen aktuellen Arbeitgebern als Selbstständiger weitermachen können, kann sich das durchaus lohnen. Für einen Auftrag lohnt sich das aber kaum, auch weil das Thema Scheinselbstständigkeit dann aufkommt. Beste Grüße aus der Redaktion

  2. Moin moin, weiß jemand, ob man trotz Bezug von BSA (Berufsschadensausgleich) und Leistungen nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) ein Kleingewerbe anmelden kann? Erhält man dann weiterhin regelmäßig sein Geld?
    Ich möchte nur ein paar selbstgemachte Sachen verkaufen und auf Instagram Kooperationen eingehen können ohne gegen Gesetze zu verstoßen.
    Mit freundlichen Grüßen

  3. Hallo zusammen,
    ich wollte fragen, wenn jemand als Freelancer (Freiberufler -online arbeit) arbeiten möchten müss ein Kleingewerbe eröffnen? Ich arbeite schön als Angestellte. oder gibt es andere Reform?

    mit freundlichen Grüßen

  4. Hallo, ich bin geringfügige am arbeiten.
    Möchte eine Ausbildung zu Masseurin machen, wenn ich alles in trockenen Tücher habe möchte ich mich selbstständig machen, sprich Kleingewerbe – schein holen. Auf was muss ich alles achten???? lg

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