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Das Programm fördert die Weiterbildung zur Meisterin/zum Meister

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für Handwerker und andere Fachkräfte, kurz auch Meister-BAföG genannt, war, nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, im Jahr 2012 noch gefragter als im Vorjahr. Über 168.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nahmen die Leistungen, welche das Gesetz bereitstellt, in Anspruch. Im Rahmen des Meister-BAföGs werden Aufstiegsfortbildungen (zum Beispiel Meisterkurse) finanziell gefördert. 59 % der Teilnehmenden absolvierten ihre jeweiligen Fortbildungsprogramme in Teilzeit, 41 % in Vollzeit. Vor allem die Bereiche Industrie und Handel konnten 2012 einen großen Zuwachs bei ihren Fortbildungsprogrammen verzeichnen.

Das Meister-BAföG gibt es bereits seit 1996 und dient seit der Einführung der  Fachkräftesicherung in Deutschland. Zudem ist ein Meisterbrief für einige Berufe nach wie vor Voraussetzung, um sich im entsprechenden Gewerbe selbstständig machen zu können. Durch die hohe Zahl derer, die sich durch das Meister-BAföG weiterqualifizieren, wächst demnach auch die Anzahl der potentiellen Selbstständigen. Es ist zwar in vielen Berufen mittlerweile auch möglich, ohne Meisterbrief in die Selbstständigkeit zu gehen; die höhere Qualifikation erleichtert bei der Gründung allerdings vieles.

Für die Förderung sind weder Branche noch Form der Weiterbildung (schulisch, nichtschulisch, Vollzeit, Teilzeit) relevant. Die einzigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen sind, dass die Fortzubildenden:

  • bereits eine Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen haben
  • noch keine Qualifikation besitzen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist

Vollzeitmaßnahmen werden in der Regel 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen 48 Monate lang gefördert. In Härtefällen kann die Förderdauer einmalig um 12 Monate verlängert werden. Über diese Verlängerung wird dann im individuellen Fall entschieden.

 

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