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Meister

Der Titel eines Meisters in gewerblich-industriellen oder künstlerischen Berufen bedeutet, dass die Trägerin bzw. der Träger über eine zusätzliche, höhere Qualifikation in der jeweiligen Tätigkeit verfügt. Diese zusätzlichen Qualifikationen umfassen nicht nur das fachliche und technische Praxiswissen, sondern auch erweiterte kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Es können grundsätzlich vier Berufsfelder unterschieden werden, in denen ein Meistertitel erlangt werden kann:

  • Handwerksmeister
  • Industriemeister
  • Meister für den Beruf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter
  • Landwirtschaftsmeister

Ein Meisterdiplom bzw. -brief ermächtigt außerdem dazu, Ausbildungsplätze anzubieten. Allerdings fungiert dies nicht nur als Möglichkeit, sondern vor allem als Aufgabe, aktiv für Nachwuchskräfte in den handwerklichen Berufen zu sorgen.

Um diese und andere Anforderungen zu erfüllen, müssen Klausuren oder praktische Prüfungen in folgenden Bereichen absolviert werden:

  • Klausuren im Bereich des theoretischen Fachwissens
  • Klausuren in den Bereichen Recht, Buchführung und Betriebswirtschaft
  • Unterweisungsprobe und Klausuren, um Fähigkeiten in den Feldern der Berufs- und Arbeitspädagogik zu dokumentieren.

Der Meistertitel befähigt nicht nur zur Aufnahme von Auszubildenden, sondern berechtigt auch zur Gründung eines eigenen Betriebs. In einigen Bundesländern und Berufen ist eine Betriebsgründung ohne Meistertitel zwar mittlerweile möglich, jedoch werden dabei an den Gründer hohe Anforderungen gestellt. Zudem mangelt es bei Betriebsgründungen ohne Meister oft an betriebswirtschaftlichem Wissen, welches für eine erfolgreiche Selbstständigkeit unerlässlich ist. Bei einer solchen Existenzgründung ist eine Begleitung durch einen erfahrenen Berater vorteilhaft.

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