So meistern Selbstständige die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Viele Unternehmer haben zum Start ihrer Selbstständigkeit große Bedenken bezüglich der eigenen Buchhaltung. Steuerliche Regelungen, das Sortieren von Belegen und das Einhalten von Fristen gehören für viele Menschen schließlich auch im privaten Alltag nicht zu den Lieblingsaufgaben. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist allerdings eine einfache Methode, den Gewinn einer Unternehmung zu ermitteln und wird unter anderem vom Steuerberater und dem Finanzamt regelmäßig benötigt.

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns, basierend auf dem sogenannten Zufluss- und Abflussprinzip. Dabei stellt man die tatsächlich im Geschäftsjahr geflossenen Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Der Unterschied ergibt den Gewinn oder eben den Verlust.

Im Gegensatz zur doppelten Buchführung, bei der Geschäftsvorfälle doppelt erfasst und Bestände berücksichtigt werden, kommt die EÜR mit einer einzigen Gegenüberstellung aus. Sie basiert auf § 4 Abs. 3 EStG und richtet sich insbesondere an kleinere Unternehmen und Freiberufler, für die der Aufwand einer komplexen Buchführung unverhältnismäßig wäre. Die doppelte Buchführung ist auch als Bilanz bekannt und beispielsweise für Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtig: Oftmals stellen Unternehmen für das Erstellen einer Bilanz Steuerberater oder interne Bilanzbuchhalter ein, da sie deutlich komplexer ist als die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die EÜR gilt als vereinfachte Lösung, um es kleinen Unternehmen und Solo-Selbstständigen leichter zu machen.

Wer darf die vereinfachte Buchhaltung mithilfe der EÜR nutzen?

Nicht jeder Unternehmer in Deutschland ist dazu berechtigt, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung als einzige Form seiner Buchhaltung zu nutzen. Grundsätzlich erlaubt ist sie allerdings für

  • Freiberufler wie Copywriter, Autoren und bildende Künstler
  • Einzelunternehmer, die nicht buchführungspflichtig sind (siehe unten)
  • Kleingewerbetreibende, innerhalb bestimmter Grenzen

Erzielen Unternehmer mehr als 60.000 Gewinn im Jahr oder mehr als 600.000 Euro Umsatz, sind sie zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen dies auch an das Finanzamt melden. Das gilt auch für Freelancer und Einzelunternehmer. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen ebenfalls die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen.

Wann muss die EÜR abgegeben werden?

Das Abgabedatum der EÜR hängt davon ab, ob Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten oder nicht. Zieht man keinen Steuerberater zurate, muss man die EÜR bis zum 31.07. des Folgejahres an das Finanzamt abschicken. Gibt es Unterstützung durch eine Kanzlei, wird die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres der Erklärung verlängert.

Die Abgabe der EÜR erfolgt in der Regel zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Versäumen Unternehmer die Frist, riskieren sie Verspätungszuschläge. Der Steuerkalender hilft beim Überblick.

Praktische Tipps für die EÜR-Erstellung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung mag einfach erscheinen, erfordert aber Sorgfalt. Mit den folgenden Tipps vermeiden Sie typische Stolpersteine.

  • Sorgfältige Belegführung: Jeder Euro, der in oder aus dem Unternehmen fließt, muss durch einen Beleg dokumentiert werden. Ob Papierrechnung oder digitaler Zahlungsnachweis; ohne Nachweise gerät die EÜR ins Wanken.
  • Private und geschäftliche Ausgaben trennen: Eine saubere Trennung spart Zeit und schützt vor unnötigen Rückfragen des Finanzamtes. Ein separates Geschäftskonto ist dringend zu empfehlen.
  • Software nutzen: Mit einer geeigneten Buchhaltungssoftware lassen sich viele Arbeitsschritte automatisieren.
  • Regelmäßigkeit ist Pflicht: Warten Sie nicht bis zum Jahresende. Erfasst man laufend Einnahmen und Ausgaben, spart man später Zeit und Nerven, insbesondere bei der Steuererklärung.

Tipp: Lassen Sie sich bei Ihrer Steuererklärung unbedingt Zeit und denken Sie genau darüber nach, welche Ausgaben Sie eventuell noch geltend machen können. So sparen Sie am Ende Steuern und stecken mehr Geld in Ihr Unternehmen oder in Ihre Existenzgründung.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Businessplan und Finanzplan regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Eine aktuelle Übersicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben ist zudem oft Voraussetzung, um Fördermittel oder Gründerkredite erfolgreich zu beantragen.

Häufige Fehler vermeiden

Auch bei der EÜR gibt es typische Fehlerquellen, die sich jedoch mit etwas Aufmerksamkeit vermeiden lassen. Private Ausgaben dürfen zum Beispiel niemals als Betriebsausgaben gebucht werden, auch nicht versehentlich. Umgekehrt sollten Unternehmer geschäftliche Kosten nicht privat tragen, um eine klare Trennung und Übersicht zu gewährleisten.

Unvollständige Belege sind ebenfalls ein typisches Problem. Fehlen Quittungen oder Rechnungen, kürzt das Finanzamt nämlich mitunter die Betriebsausgaben, was wiederum höhere Nachforderungen bedeutet. Deshalb sollten Unternehmer alle Unterlagen sicher und geordnet aufbewahren, idealerweise digital und revisionssicher.

Eine weitere Fehlerquelle ist die falsche Anwendung des Zufluss- und Abflussprinzips. Nur tatsächlich bezahlte Ausgaben und erhaltene Einnahmen dürfen in der EÜR berücksichtigt werden, nicht bereits ausgestellte, aber noch offene Rechnungen.

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