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Mann sitzt vor Tafel mit Grafiken

Bei der Anmeldung eines Gewerbes handelt es sich um einen bürokratischen Prozess, in dessen Zuge die Registrierung eines neuen Gewerbes bei der zuständigen Behörde erfolgt. In der Regel besteht diese in dem Gewerbeamt, unter Umständen ist aber auch das Ordnungsamt zuständig.

Im Zuge dieses Anmeldeprozesses findet zudem die Prüfung statt, ob sämtliche Anforderungen erfüllt werden, die für die Aufnahme der gewünschten gewerblichen Tätigkeit nötig sind. Diese können abhängig von der angestrebten Tätigkeit große Unterschiede aufweisen. Was grundsätzlich bei der Anmeldung eines Gewerbes zu beachten ist, um problemlos in die Selbstständigkeit zu starten, zeigt der folgende Beitrag.

Wo muss die Gewerbeanmeldung eingereicht werden?

Diejenigen, die den Start in die Selbstständigkeit wagen, beginnen in der Regel mit der Anmeldung eines Gewerbes. Der Schritt Gewerbe anmelden erfolgt über ein Formular, welches beim Ordnungsamt oder dem Gewerbeamt eingereicht werden muss. In vielen Städten ist es zudem möglich, die Anmeldung des eigenen Gewerbes bei der lokalen Handels- oder Handwerkskammer vorzunehmen. Einige deutsche Bundesländer erlauben es außerdem bereits, dass die Anmeldung im Internet online ausgeführt wird.

Wann ist die Gewerbeanmeldung nötig?

Grundsätzlich darf in der Bundesrepublik jeder Bürger ein Gewerbe betreiben, sofern dabei kein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt. Ausschlaggebend ist dafür die Gewerbefreiheit. Der Paragraf 14 der Gewerbeordnung gibt jedoch vor, dass jegliche selbständige Tätigkeit – unabhängig davon, ob diese neben- oder hauptberuflich ausgeführt wird – angemeldet werden muss. Eine Gewerbeanmeldung ist darüber hinaus auch in Fällen erforderlich, in denen die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens erfolgt.

Es gibt allerdings Berufsgruppen und Bereiche, für welche die Anzeigepflicht nicht gilt. Diese bestehen unter anderem in lehrenden und wissenschaftlichen Tätigkeiten sowie Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung und der Heilung. Diese fallen unter die Kategorie der sogenannten freien Berufe. Damit gelten sie nach der Gewerbeordnung nicht als Gewerbe.

Freie Berufe zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass eine „höhere Dienstleistung“ durchgeführt wird, für die eine gewisse Bildung nötig ist. Diejenigen, die sich als Heilpraktiker, Arzt, Künstler, Steuerberater, Architekt, Wirtschaftsprüfer oder Anwalt selbständig machen möchten, können demnach beispielsweise auf die Gewerbeanmeldung verzichten.

Das Mindestalter, um in Deutschland eine Gewerbeanmeldung vollziehen zu können, beträgt 18 Jahre. Allerdings ist es auch minderjährigen Personen ab 14 Jahren möglich, ein Gewerbe zu betreiben. In diesem Fall muss das explizite Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Ein Gewerbe definiert sich grundsätzlich so, dass auf Rechnung und eigene Verantwortung dauerhaft gearbeitet wird. Zudem muss die Absicht einer Gewinnerzielung bestehen. Keine Rolle spielt es dagegen, wie hoch sich die jeweiligen Gewinne letztendlich gestalten und ob die Tätigkeit im Haupt- oder im Nebenberuf ausgeführt wird.

Juristische Personen und Personengesellschaften

Im Grunde läuft die Anmeldung eines Gewerbes immer nach dem gleichen Prinzip ab. Es kommt daher nicht darauf an, welche Rechtsform gewählt wird. Unter Umständen müssen jedoch ein paar Besonderheiten berücksichtigt werden.

Handelt es sich so etwa um eine KG, eine OHG, oder eine GbR, ist es nötig, dass eine Gewerbeanmeldung durch jeden der beteiligten Gesellschafter vorgenommen wird. Die Anmeldung des Gewerbes ist im Gegensatz dazu bei juristischen Personen, also einer AG oder einer GmbH, immer durch den gesetzlichen Vertreter auszuführen. Dieser kann zum Beispiel in dem Geschäftsführer des Unternehmens bestehen.

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