Mit einem AVGS-Schein ohne Eigenanteil in die Businessplan-Beratung

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Wer aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus gründen möchte, der kann sich von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen lassen. Mit diesem werden die Kosten eines individuellen Gründertrainings komplett übernommen und der Gründer hat die Möglichkeit, seine Existenzgründung ohne die Einbringung eines Eigenanteils optimal vorzubereiten. Eine Beratung im Rahmen … weiter lesen