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Acht Hände halten einen Geldbeutel. In Vordergrund eine Glühbirne mit einem Gehirn.

Existenzgründer und junge Unternehmen benötigen für ihr Wachstum häufig externes Kapital. Diese finanzielle Mittel können zum einen durch Einnahmen oder Einlagen der Gesellschafter als Eigenkapitalfinanzierung akquiriert werden. Zum anderen lässt sich das Eigenkapital durch eine Außenfinanzierung erhöhen, oftmals durch ein Förderdarlehen der KfW. Eine wichtige Rolle für die Erhöhung des Eigenkapitals spielt in diesem Zusammenhang aber auch die Beteiligungsfinanzierung. Diese Finanzierungsart kann für verschiedene Unternehmensformen genutzt werden.

Was eine Beteiligungsfinanzierung ist

Bei einer Beteiligungsfinanzierung handelt es sich um eine Form, die gleichzeitig Eigen- und Außenfinanzierung darstellt. Durch die Einlage von Sach- oder Geldmitteln wird somit Vermögen geschaffen. Diese Einlage kann durch aktuelle oder neue Gesellschafter zur Verfügung gestellt werden. Durch die Bereitstellung von Kapital erhöhen die bestehenden Gesellschafter ihren Einfluss auf das Unternehmen oder die neuen Kapitalgeber werden zu Miteigentümern der Gesellschaft.

Die Finanzierung über eine Beteiligung kann sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personengesellschaften oder Einzelunternehmen genutzt werden. Sie wird häufig genutzt, um Investitionen zu tätigen und dem Unternehmen zu schnellerem Wachstum zu verhelfen.

Diese Investitionen können in der Anschaffung neuer Maschinen oder im Einstellen neuer Mitarbeiter sowie bei Aktiengesellschaften für eine Geschäftsübernahme genutzt werden.

Beteiligungsgesellschaft als Kapitalgeber

Neben privaten Personen, die sich bei der Unternehmensfinanzierung durch Eigenkapital engagieren, gibt es auch professionelle Investoren. Eine Beteiligungsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Ziel es ist, durch die Beteiligung an anderen Unternehmen Geld zu verdienen. Zu diesem Zweck beteiligt sich eine Beteiligungsgesellschaft an der Eigenkapitalerhöhung von anderen Firmen.

Diese Gesellschaften gehen dabei in der Regel nur Minderheitsbeteiligungen ein. Die Beteiligungen können als Aktionär, aber auch als Mitgesellschafter bei GmbHs oder Personengesellschaften erfolgen.

Die Beteiligungsgesellschaft unterscheidet sich dabei grundlegend von z. B. einer Holding, da das Unternehmen lediglich Beteiligungen an Unternehmen hält. Allerdings ist ihr Ziel nicht, die Beteiligungen in Mehrheiten umzuwandeln, um die jeweiligen Firmen zu konsolidieren.

Arten von Beteiligungsgesellschaften

  1. Eine wichtige Rolle für die Unterstützung von mittelständischen Unternehmen mit Beteiligungsfinanzierungen spielen die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.
  2. Bekannte europäische Beteiligungsgesellschaften sind z. B. die Investor AB, Wendel oder Sofina
  3. Für Start-ups sind sogenannte Business Angels aber auch Venture Capital-Geber wichtige Ansprechpartner für eine Beteiligungsfinanzierung.

Wer kann Beteiligungsfinanzierungen nutzen?

Die Beteiligungsfinanzierung wird bei investitionsintensiven Start-ups häufig schon für die Unternehmensgründung genutzt. Durch das Engagement von mehreren Gesellschaftern oder Teilhabern kann die Eigenkapitalquote deutlich erhöht werden. Somit haben die jungen Unternehmen die Möglichkeit, ihr Vorhaben zu starten und schneller ihre Position am Markt zu sichern.

Zu späteren Zeitpunkten kann die Beteiligungsfinanzierung allerdings auch bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs für die Kapitalerhöhung genutzt werden.

Dabei können folgende Formen der Erhöhung des Eigenkapitals genutzt werden:

  • ordentliche Kapitalerhöhung
  • bedingte Kapitalerhöhung
  • genehmigte Kapitalerhöhung

Die jeweilige Form der Kapitalerhöhung ist bei Aktiengesellschaften im Aktiengesetz in den Paragraphen 182 bis 220 und bei GmbHs im GmbH-Gesetz in den Paragraphen 55ff. geregelt.

Wann werden Beteiligungsfinanzierungen eingesetzt?

  • Gründungsphase: Wird ein Unternehmen neu gegründet, zum Beispiel ein Start-up, benötigt dieses häufig externes Kapital, damit Mitarbeiter eingestellt oder Maschinen angeschafft werden können. Ebenso fließen häufig hohe Summen in das Marketing.

Durch die Erhöhung des Eigenkapitals steigt außerdem die Bonität des neu gegründeten Unternehmens und damit steigen die Chancen auf Kredite von Kreditinstituten und Förderbanken. Je nach Höhe der Einlage erhalten die Teilhaber aber auch Mitspracherecht.

  • Wachstumsphase: Wenn ein Unternehmen sich erfolgreich am Markt etabliert hat, werden trotzdem häufig weitere Mittel für das weitere Wachstum benötigt. In dieser Phase engagieren sich meist professionelle Investoren und bringen frisches Eigenkapital durch eine Beteiligungsfinanzierung ins Unternehmen ein.
  • Sanierungsphase: Sinkt der Umsatz eines Unternehmens und sind dringende finanzielle oder strukturelle Sanierungen nötig, kann eine Beteiligungsfinanzierung ebenfalls sinnvoll sein.
  • Ausscheidens eines Gesellschafters: Wenn ein Gesellschafter aus dem Unternehmen ausscheiden möchte, zieht er in der Regel auch sein Kapital ab. In diesem Fall muss im Rahmen einer Beteiligungsfinanzierung schnell für einen Ausgleich des Eigenkapitals gesorgt werden.

Vor- und Nachteile der Beteiligungsfinanzierung

Vorteile einer Beteiligungsfinanzierung für Kapitalnehmer:

  • hohe Eigenkapitalquote
    Eine hohe Eigenkapitalquote macht das Unternehmen wertvoller und somit attraktiver für weitere Investoren, weil dadurch deren Investitionsrisiko sinkt.
  • hohe Haftungssubstanz
    Durch eine hohe Eigenkapitalquote steigt die Haftungssubstanz und somit steigt die Bonität bei Banken. Unternehmen können somit leichter Kredite aufnehmen.
  • mehr Eigenkapital
    Durch die Steigerung des Eigenkapitals wird die Gefahr einer Insolvenz verringert.
  • größere Unabhängigkeit
    Mit Hilfe einer Beteiligungsfinanzierung sind Unternehmen unabhängiger von Bankdarlehen oder anderen Finanzierungsformen.

Mögliche Vorteile einer Beteiligungsfinanzierung für Kapitalgeber:

  • Beteiligung an Erlösen
    Als Mitgesellschafter oder Teilhaber haben Kapitalgeber Anspruch am Gewinn, am Vermögen sowie an Liquidationserlösen.
  • Mitspracherechte
    Häufig können Kapitalgeber als Teilhaber oder Gesellschafter über die Verwaltung des Unternehmens mitbestimmen.

Mögliche Nachteile der Beteiligungsfinanzierung für Kapitalnehmer:

  • Keine Steuerlastsenkung durch Renditezahlungen
    Im Gegensatz zu Darlehenszinsen werden Dividendenausschüttungen oder andere Formen der Rendite nicht vom Gewinn abgezogen. Somit haben Unternehmen durch eine Beteiligungsfinanzierung in der Regel keine steuerlichen Vorteile.
  • Höhere Kapitalkosten
    Durch die Beteiligungsfinanzierung steigen die Kosten für gewinnabhängige Vergütungen. Zugleich ist es möglich, dass die Investoren aufgrund eines gestiegenen Eigenkapitalrisikos eine Sonderprämie verlangen.
  • Größere Personenzahl mit Mitspracherecht
    Wenn neue Gesellschafter aufgenommen werden, gibt es mehr Personen, die mitbestimmen. Entscheidungen können somit in der Regel schwerer getroffen werden

Mögliche Nachteile einer Beteiligungsfinanzierung für Kapitalgeber:

  • Investitionsrisiko
    Haben Investoren Kapital bereitgestellt und das Unternehmen entwickelt sich schlecht, können sie damit auch einen Totalverlust erleiden.
  • Haftungsrisiko
    Mitbestimmungsrecht bedeutet häufig auch eine Mithaftung bei Unternehmensentscheidungen.

Welche Besonderheiten je nach Rechtsform gelten

Diese Unternehmensformen können eine Beteiligungsfinanzierung in Anspruch nehmen:

  • AG: Bei Aktiengesellschaften erfolgt die Beteiligungsfinanzierung meist durch die Ausgabe neuer Aktien. Dabei erhalten die Altaktionäre in der Regel ein Vorzugsrecht.
  • GmbH: Die Beteiligungsfinanzierung bei einer GmbH wird durch das Erhöhen des Eigenkapitals der jeweiligen Gesellschafter oder durch die Aufnahme neuer Gesellschafter durchgeführt.
  • Personengesellschaft: Ähnlich wie bei der GmbH findet bei einer Beteiligungsfinanzierung bei einer OHG oder GbR eine Aufnahme neuer Gesellschafter oder eine Kapitalerhöhung durch die Gesellschafter statt.
  • Einzelunternehmer/Kaufmänner: In diesem Fall kann die Beteiligungsfinanzierung durch Investoren erfolgen oder dadurch, dass der Unternehmer privates Vermögen in die Firma einbringt.
  • Wie hoch der Umfang der Beteiligung ist oder ob es eine Begrenzung gibt, wird von den jeweiligen Gesellschaften individuell geregelt. Dabei müssen nicht nur die Stimm-, sondern auch die Besitzrechte berücksichtigt werden.

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