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Kind spielt im Sand.

Insbesondere für den Aufbau einer eigenen Kindertagesstätte (Kita) ist eine ausführliche Vorbereitung und Planung sinnvoll. Neben gesetzlichen Vorgaben, die an Existenzgründer gestellt werden, müssen ebenso unterschiedliche Besonderheiten bei der Gründung einer Kita beachtet werden. Ein geeignetes Mittel um alle Vorbereitungen zu bündeln, ist dabei ein Businessplan inklusive einer umfassenden Finanzplanung.

Viele Gründer denken erst an einen Businessplan, wenn es darum geht, auf Banken oder andere Finanzierungsgeber zuzugehen, um das Gründungsvorhaben durch externe finanzielle Mittel zu realisieren. Dies ist allerdings nicht der einzige Zweck eines Geschäftsplans. In erster Linie fasst ein Businessplan alle wesentlichen Informationen, Überlegungen und Meilensteine von Existenzgründern zusammen und dient Existenzgründern selbst als Leitfaden. Dabei sollten neben den Fragen zu Themen wie Rechtsform, Personalstruktur, Leistungsangebot oder Marketing auch Zulassungsbeschränkungen und Anforderungen die an Gründer gestellt werden, ausgearbeitet und beantwortet werden. Die staatlich festgelegten Anforderungen zur Erteilung der Betreuungserlaubnisstellen stellen dabei den Ausgangspunkt für alle Überlegungen und Planungen dar.

Was bei der Gründung einer Kita beachtet werden sollte

Die Existenzgründung mit einer Kita ist häufig für Personen interessant, die bereits seit längerer Zeit in der Branche tätig sind und zudem bereits die notwendigen Ausbildungen und Zusatzqualifikationen erworben haben. Neben dem pädagogischen Know-how müssen Existenzgründer allerdings auch unternehmerisches Denken und Handeln mitbringen, um ihre Selbständigkeit aufzubauen. Da im Zuge der Unternehmensgründung meist ein Finanzierungsbedarf entsteht, hilft ein detaillierter Businessplan dabei, Banken oder andere Kapitalgeber von einer Finanzierungszusage zu überzeugen. Aber nicht nur der Ansprechpartner der regionalen Bank muss überzeugt werden. Um die Gründung zu realisieren, besteht die Möglichkeit, staatliche Förderungen zu beantragen. Dies können Gründer beispielsweise bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

Wichtige Bestandteile eines Businessplans für die Kita-Gründung:

Jeder Businessplan ist einzigartig. Dennoch gibt es feste Bestandteile, die Gründer, die sich mit einer Kita selbstständig machen wollen, unbedingt einbringen sollten.

Das Betreuungskonzept der neuen Kindertagesstätte

Um die Betreuungserlaubnis zu erhalten, sowie sich am Markt zu positionieren und für Eltern attraktiv zu machen, muss ein ausführliches Betreuungskonzept erarbeitet werden. Dazu sollten bestimmte Fragen geklärt werden:

  • Was ist das Ziel der pädagogischen Arbeit?
  • Wer sind die Betreuer?
  • Welche Lernangebote sollen geschaffen werden?
  • Gibt es Plätze für Inklusionskinder?
  • Wie groß sind die Gruppen?
  • Welches Mitspracherecht haben die Eltern?
  • Welche Altersgruppen sollen betreut werden?
  • Wie sind die Betreuungs- und Urlaubszeiten geregelt?
  • Wie erfolgt die Eingewöhnung?
  • Wie ist der Tagesablauf geregelt?

Mitarbeiterplanung

Der Betreuungsschlüssel für die Betreuung von Kindern und Kleinkindern ist gesetzlich geregelt. Das Verhältnis zwischen Kindern und Erziehern ist so definiert, dass für jedes Kind eine ausreichende individuelle Förderung und Sicherheit gewährleistet sein muss. Jedes Bundesland hat für den Betreuungsschlüssel allerdings seine eigenen Vorgaben. Im Kita-Alter beträgt der Schlüssel durchschnittlich 1:6 zwischen Betreuungspersonen und Kindern. Zudem darf die Betreuung nur von entsprechend ausgebildeten Fachkräften erfolgen.

Immobilie für Gründung

Die passenden Räumlichkeiten sind für die Gründung einer Kita von zentraler Bedeutung. Die gesetzlichen Anforderungen für diese sind sehr streng, denn vor allem für Krippenkinder muss ein gewisser Sicherheitsstandard erfüllt werden. Dieser beginnt bereits bei der entsprechenden Sicherung von Treppen oder anderen baulichen Anpassungen. Es müssen außerdem Gruppenräume vorhanden sein, in denen Kinder gefahrlos spielen können. In der Regel ist auch ein Freibereich für die geplante Einrichtung verpflichtend. Zudem müssen für die Anzahl der Kinder ausreichend Wasch- und WC-Räume zur Verfügung stehen. Daneben gehören Schlafmöglichkeiten und ein Abstellraum für Kinderwägen zu den Mindestanforderungen.

Marketing

In den meisten Bundesländern ist der Bedarf an Betreuungsplätzen größer als das vorhandene Angebot. Erwartungsgemäß haben Existenzgründer daher keine großen Probleme damit, freie Kapazitäten schnell zu vergeben. Nach Aufnahme in die Liste der Betreuungseinrichtungen der Jugendämter werden viele junge Eltern automatisch auf die neue Einrichtung aufmerksam. Zusätzlich führen viele Städte einen Kita-Planer, in dem alle Kitas und Betreuungseinrichtungen gelistet werden und über den auch die Vergabe der Plätze erfolgt. Damit Eltern einen ersten Eindruck von ihrer Einrichtung bekommen, ist es dennoch sinnvoll, eine eigene Webseite aufzubauen, die eigene Kita vorzustellen und den direkten Kontakt zu werdenden oder jungen Eltern zu suchen.

Wenn es sich nicht um die Gründung einer neuen Einrichtung sondern um die Übernahme einer bereits bestehenden Kindertagesstätte handelt, müssen die oben genannten Punkte ebenso erfüllt, durchdacht und dargestellt werden. Hinzu kommen zudem Erläuterungen dazu, wie das Unternehmen fortgeführt werden soll und gegebenenfalls die nächsten Entwicklungsschritte vorangetrieben werden.

Sowohl für die Gründung als auch für die Übernahme einer Kindertagesstätte besteht die Möglichkeit, finanzielle Mittel durch einen geförderten Kredit, beispielsweise der KfW oder der Förderinstitute der Länder einzuwerben. Vor allem für Gründer sind die angebotenen Programme sehr attraktiv, da neben niedrigen Zinsen zudem eine tilgungsfreie Anlaufzeit vereinbart werden kann. Durch den zeitversetzten Start der Tilgung wird die Liquidität des Unternehmens geschont und Existenzgründern bieten sich mehr Möglichkeiten zum Aufbau des eigenen Unternehmens. Insbesondere die Förderinstitute legen in der Prüfung der Finanzierungsanfrage ein besonderes Augenmerk auf einen detaillierten Businessplan inklusive der angeschlossenen Finanzplanung.

Mit einer Existenzgründungsberatung auf Nummer sicher gehen

Wer sich mit einer Kita selbstständig machen möchte, muss viele Punkte beachten. Hier ist es sinnvoll, sich professionell bei diesem Schritt begleiten zu lassen. Eine staatlich geförderte Unternehmensberatung kann hier Abhilfe schaffen, indem ein Berater Existenzgründer bei der Businessplan-Erstellung begleitet und diese vor Fehltritten im Rahmen der Gründung bewahrt. Eine solche Beratung kann staatlich gefördert werden. Mit dem kostenfreien Fördercheck kann herausgefunden werden, welche Förderung für Sie passend ist.

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