Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Förderung für Menschen, die sich aus dem Bürgergeldbezug heraus selbstständig machen wollen. Es unterstützt bei der Unternehmensgründung und soll den Start in die Selbstständigkeit erleichtern. Trotzdem kursieren viele Falschinformationen – insbesondere online. Diese führen dazu, dass Existenzgründer Förderchancen nicht nutzen oder zu spät beantragen.
Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen, was stimmt, was nicht – und worauf es bei einer erfolgreichen Einstiegsgeld-Antragstellung wirklich ankommt.
Lesetipp: Die Top-Fragen und Antworten zum Einstiegsgeld
Was ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld ist eine freiwillige Leistung der Jobcenter nach § 16b SGB II. Es richtet sich an Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Die Förderung soll den finanziellen Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern – besonders in der Anfangsphase, in der Kosten entstehen, aber noch keine ausreichenden Einnahmen erzielt werden. Die Förderung wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und kann – je nach Einzelfall – für bis zu 24 Monate gewährt werden. Zusätzlich zum Einstiegsgeld können Bürgergeld-Empfänger einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 5.000 € beantragen. Mit diesem können Gründer notwendige Sachgüter für den Gründungsstart finanzieren – z. B. Büroausstattung, Arbeitsmaterialien oder digitale Tools.
Tipp: Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt’s auf der Seite der Arbeitsagentur (externer Link).
Mythos 1: „Das Einstiegsgeld gibt es nur für bestimmte Berufe“
Dieser Mythos ist ein echter Klassiker – und schlichtweg falsch. Es spielt keine Rolle, ob Existenzgründer als Grafikdesigner durchstarten, einen Lieferservice gründen, in der Gebäudereinigung tätig werden oder ihre Selbstständigkeit als Coach starten.
Das Einstiegsgeld ist branchenoffen angelegt. Entscheidend ist, dass das Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist und die Person über persönliche Eignung zur Unternehmensführung verfügt. Ob Handwerk oder Handel, stationär oder digital – erlaubt ist, was funktioniert.
Wichtig ist auch, dass das Vorhaben hauptberuflich ausgeübt wird. Nebenberufliche Tätigkeiten erfüllen die Voraussetzungen in der Regel nicht.
Mythos 2: „Ich muss mein Unternehmen erst gründen, bevor ich das Einstiegsgeld beantragen kann“
Tatsächlich gilt: Wer zuerst gründet, verliert. Das Einstiegsgeld soll beim Übergang in die Selbstständigkeit unterstützen – nicht im Nachhinein belohnen. Wer ohne vorherige Rücksprache mit dem Jobcenter startet, riskiert die Förderung.
Tipp: Planen Sie ausreichend Vorlauf ein, holen Sie rechtzeitig Informationen ein und lassen Sie sich – zum Beispiel im Rahmen eines AVGS-geförderten Coachings – professionell beraten, bevor Sie den Gründungsschritt offiziell machen.
Mythos 3: „Ich darf mit Einstiegsgeld nichts dazuverdienen“
Falsch. Das Einstiegsgeld ist eine Anschubfinanzierung, kein Ersatz für eigene Einnahmen. Sie sollen mit Ihrer Selbstständigkeit Geld verdienen. Es gibt keine starre Einkommensgrenze, die automatisch zur Ablehnung führt. Wichtig ist nur:
- Alle Einnahmen müssen vollständig und korrekt angegeben werden.
- Die Selbstständigkeit muss als Haupterwerb betrieben werden.
Wer diese Punkte missachtet, riskiert Rückforderungen oder sogar den Ausschluss aus der Förderung.
Mythos 4: „Ich bekomme die Förderung automatisch, wenn ich gründe“
Das Einstiegsgeld ist eine sogenannte Kann-Leistung (§ 16b SGB II). Das bedeutet: Auch wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Rechtsanspruch.
Das Jobcenter entscheidet individuell – unter anderem auf Basis folgender Punkte:
- persönliche Eignung zur Unternehmensführung
- Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts
- absehbare Reduzierung der Hilfebedürftigkeit
Ein überzeugender Businessplan und eine fundierte, fachkundige Stellungnahme sind oft entscheidend für die Bewilligung.
Lesetipp: Warum eine Tragfähigkeitsbescheinigung wichtig ist
Service-Tipp
Benötigen Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung für Ihre Existenzgründung?
Das Gründerzentrum von „Deutschland startet“ ist als fachkundige Stelle anerkannt und stellt Ihnen diese auf Wunsch auch kurzfristig aus.
Mythos 5: „Ein Businessplan ist doch nur Papierkram – den liest sowieso niemand“
Ein gefährlicher Irrtum. Der Businessplan ist das Herzstück jeder Gründung – und eine entscheidende Grundlage für das Einstiegsgeld. Wenn der Plan nicht stimmig ist, sinken die Chancen deutlich.
Warum der Businessplan wichtig ist | Was geprüft wird |
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Zeigt: Sie haben Ihr Vorhaben durchdacht | Realistische Umsatzplanung |
Grundlage für die Entscheidung des Jobcenters | Zielgruppe und Marktanalyse |
Dient der fachkundigen Stellungnahme | Kostenstruktur und Rentabilität |
Hilft, eigene Risiken einzuschätzen | Ihre Qualifikation und Motivation |
Kurz gesagt: Wer keinen Businessplan erstellt, bleibt stehen. Wer einen guten schreibt, kommt ins Rollen.
Tipp: Mit einem AVGS können Sie ein kostenfreies Gründungscoaching in Anspruch nehmen – inklusive Unterstützung beim Businessplan.
Einstiegsgeld beantragen: Diese Fragen sollten sich Gründer vorab stellen
Das Einstiegsgeld ist eine wertvolle staatliche Förderung für Gründerinnen und Gründer, die sich mit ihrer Geschäftsidee aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen.
Vor der Antragstellung sollten Sie sich ehrlich folgende Fragen stellen:
- Ist meine Geschäftsidee tragfähig?
- Kenne ich meinen Markt und meine Zielgruppe?
- Habe ich meinen Finanzbedarf realistisch kalkuliert?
- Bin ich bereit, Verantwortung zu übernehmen?
Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, ist der nächste Schritt naheliegend: Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten, die Ihnen zustehen – das Einstiegsgeld kann der erste wichtige Baustein sein.
Jetzt staatlich geförderten Berater finden und professionell die Vorbereitung auf die Einstiegsgeld-Beantragung angehen.