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Lupe mit einem Stempel, der das Wort abgelehnt gedruckt hat.

Der Antrag für die Gewährung vom Einstiegsgeld wurde eingereicht. Anschließend heißt es warten und hoffen, dass dieser vom Jobcenter genehmigt wird. Doch dann die bittere Enttäuschung: Der Antrag auf die lang ersehnte Förderung wurde abgelehnt. Existenzgründer müssen hier jedoch nicht sofort den Kopf in den Sand stecken und ihr Vorhaben über Bord werfen. Denn häufig lohnt es sich, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.

Höhe vom Einstiegsgeld und weitere wichtige Fakten über die Förderung

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchte, kann hierfür eine Förderung erhalten. Während ALG-1-Empfänger den Gründungszuschuss beantragen können, haben Gründer, die ALG-2 (Hartz4) beziehen, die Möglichkeit, das Einstiegsgeld zu erhalten. Diese Hilfe ist eine staatliche Sozialleistung, die die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von Hartz-4-Empfängern fördern soll.

(Lesetipp: Einstiegsgeld und Gründungszuschuss – Worin sich die beiden Förderungen unterscheiden)

Das Einstiegsgeld erhalten Gründer zunächst für sechs Monate. Anschließend können Folgeanträge gestellt werden. Insgesamt ist die Förderung mit dem Einstiegsgeld für 24 Monate möglich.

Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zu den Hartz-4-Leistungen gezahlt. Wie hoch die Förderung jedoch ist, richtet sich nach der Art der Bemessung:

  • pauschalen Bemessung: Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der Regelleistung
  • einzelfallbezogene Bemessung: bis zu 75 % des ALG-2-Regelsatzes

Neben dem Einstiegsgeld können Gründer eine weitere Förderung erhalten – und zwar den Investitionszuschuss. Denn insbesondere zu Beginn der Unternehmensgründung müssen viele Investitionen für beispielsweise die Beschaffung von Sachmitteln getätigt werden. Häufig fehlen Existenzgründern hierfür jedoch die nötigen finanziellen Mittel, sodass eine Unternehmensgründung nur sehr schwer oder gar nicht gestartet werden kann.

Mit dem Investitionszuschuss können diese Anfangsinvestitionen durchgeführt werden. Denn mit dieser Förderung erhalten Gründer einmalig 5.000 Euro für die Beschaffung von Sachmitteln (wie z. B. Maschinen, Fahrzeuge sowie Materialien für die Existenzgründung). Das Einstiegsgeld und der Investitionszuschuss müssen nicht zurückgezahlt werden, denn diese sollen Existenzgründern dabei helfen, ihre Geschäftsidee umzusetzen und somit ihre Arbeitslosigkeit zu beenden und diese nicht sofort mit Schulden starten lassen.

(Lesetipp: Einstiegsgeld beantragen: Anleitung und Tipps )

Bei Ablehnung des Antrags auf Einstiegsgeld zunächst Widerspruch einlegen

Ob der Antrag auf Einstiegsgeld bewilligt wird, liegt seit 2012 im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters der Jobcenters. Bevor dieser entscheidet, ob ein Existenzgründer das Einstiegsgeld erhält, prüft dieser die Unternehmensgründung auf Herz und Nieren – insbesondere der Businessplan wird hier genauer unter die Lupe genommen. Denn in diesem werden alle wichtigen Informationen zur Unternehmensgründung festgehalten.

Wird der Antrag auf Einstiegsgeld abgelehnt, ist es sinnvoll, zunächst Ruhe zu bewahren und schnellstmöglich Widerspruch einzulegen. Hierfür haben Existenzgründer vier Wochen Zeit. Sollte dieser Schritt keinen Erfolg zeigen, können Gründer vor dem Sozialgericht klagen. Doch bevor es so weit kommt, ist es sinnvoll, zunächst andere Maßnahmen in Betracht zu ziehen.

Businessplan korrigieren und bessere Chancen auf den Erhalt von Einstiegsgeld erhalten

Beispielsweise sollten Gründer den Zeitraum der Widerspruchserstellung nutzen und die beiliegende Ablehnungsbegründung genau prüfen. So können Existenzgründer erfahren, warum das Jobcenter den Antrag auf Einstiegsgeld abgelehnt hat. Häufig ist hier ein unvollständiger und/oder fehlerhafter Businessplan schuld. Ist dies der Fall, sind die bemängelten Stellen im Geschäftsplan nachzubessern bzw. zu ergänzen.

Wurden die Korrekturen im Businessplan durchgeführt, geht es an die Erstellung des Widerspruchsschreiben. Hierbei sollten Existenzgründer insbesondere die Gründe für die Ablehnung aufgreifen und genauestens erläutern, weshalb die Geschäftsidee doch noch mit dem Einstiegsgeld gefördert werden sollte.

Das Widerspruchsschreiben sollte sorgfältig erstellt werden. Denn, wenn Existenzgründer mit sehr guten Argumenten die Antragsablehnung widerlegen können und ihre Kompetenzen aufzeigen, besteht bei einer erneuten Prüfung die Möglichkeit, eine Bewilligung für den Einstiegsgeld-Erhalt zu bekommen.

Es kann jedoch auch sein, dass Existenzgründer aus dem Ablehnungsschreiben nicht schlau werden, da in diesem keine genauen Informationen zur Antragsablehnung stehen. Hier sollten sich Gründer dann nicht scheuen persönlich beim Sachbearbeiter nachzufragen, um die Gründe für die Ablehnung zu erfahren.

Chancen auf Einstiegsgeld mit einer Existenzgründungsberatung erhöhen

Um von Beginn an die Chancen auf die Einstiegsgeld-Förderung zu erhöhen, sollte zur Vorbereitung auf die Unternehmensgründung ein Berater zu Rate gezogen werden. Dieser kann im Rahmen einer Existenzgründungsberatung z. B. bei der Businessplan-Erstellung helfen und den Existenzgründer auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit vorbereiten (Service-Tipp: Coach- und Beratersuche).

Die Kosten der Beratung können mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)  komplett übernommen werden. So haben Existenzgründer die Möglichkeit, ihre Unternehmensgründung ohne die Einbringung eines Eigenanteils optimal vorzubereiten und zu starten.

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