Finanzplan-Erstellung für eine Selbstständigkeit als Handelsvertretung – Liquiditätsplanung beachten

Finanzplan: Die Entscheidung für eine Selbständigkeit als Handelsvertreter kann auf mindestens zwei Aspekten beruhen. Erstens ermöglicht dieses Modell einen strukturierten und effizienten Markteintritt für Existenzgründer, da man auf ein etabliertes Produkt- und Unternehmenssystem zurückgreifen kann. Dies erlaubt es Gründern, sich vollständig auf z. B. Beratung, Vertrieb und Netzwerkaufbau zu konzentrieren. Zweitens bietet einem die Handelsvertretung eine echte unternehmerische Perspektive mit entsprechenden Chancen und Risiken – insbesondere eigenverantwortliches Arbeiten, flexible Zeitgestaltung und die Möglichkeit, ein eigenes Geschäft nachhaltig aufzubauen.

Das Geschäftsmodell basiert dabei meist auf einer erfolgsabhängigen Provisionsvergütung je vermitteltem Auftrag.

Eine Existenzgründung in diesem Bereich ist mit einem finanziellen Investment verbunden, das meist im fünfstelligen Bereich liegt. Insofern kann man auf die Aufnahme von Fremdkapital angewiesen sein. Hierfür sind staatliche Förderdarlehen besonders interessant. Diese zeichnen sich durch niedrige Zinssätze und eine tilgungsfreie Anlaufzeit aus. Das bedeutet, man muss das Darlehen erst nach einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren zurückzahlen. Um ein Förderdarlehen zu beantragen, muss ein bankenfähiger Businessplan ausgearbeitet werden. Ein sehr wichtiger Bestandteil davon ist der Finanzplan, der die relevanten betrieblichen Kennzahlen des Unternehmens abbildet.

In diesem Artikel soll veranschaulicht werden, welche Parameter man bei der Erstellung eines Finanzplans als Handelsvertretung berücksichtigen muss.

Lesetipp: Businessplan erstellen als Handelsvertreter

Einsatzgebiete von Handelsvertretern

Handelsvertreter agieren als selbstständige Unternehmer, die meist ausschließlich auf Provisionsbasis auf eigene Kosten und eigenes Risiko die Produkte eines anderen Unternehmens an Dritte zum Kauf anbieten.

Klassische Branchen für den Einsatz von Handelsvertretern sind:

  • Fenster und Türen (sog. Einbau genormter Fertigteile)
  • Garagen
  • Fertighäuser
  • Textilbranche (B2B)
  • Energieverträge
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Swimming-Pools/Whirlpools

Die Tätigkeit eines Handelsvertreters besteht zum Großteil aus Akquise und der Heranführung potentieller Kunden an einen Vertragsabschluss. Je nach Branche steht eine inhaltliche Beratung rund um das zu verkaufende Gewerk ebenfalls im Mittelpunkt der Gespräche mit Kaufinteressenten.

Während man mit seiner Arbeitszeit in Vorleistung geht und diese niemandem in Rechnung stellen kann, lebt man letztlich von den Provisionen, die einem vom Hersteller des Produkts oder der Dienstleistung ausbezahlt werden.

Selbständig als Handelsvertretung: Finanzplan erstellen

Ein bankenfähiger Finanzplan setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Kapitalbedarfsplan: In diesem ist aufzulisten, welche Investitionen getätigt werden müssen, um sich selbständig machen zu können. Dies sind z. B. ein KfZ für Kundenbesuche, Hard- und Software oder Werkzeug.
  • Umsatzentwicklung: In dieser ist abzubilden, mit wie vielen Verkäufen man pro Monat rechnen kann und welcher Umsatz sich daraus ergibt.
  • Rentabilitätsvorschau (Gewinn- und Verlustrechnung): In dieser werden neben den prognostizierten Umsätzen auch alle betrieblichen Kosten Hierzu zählen insbesondere Reisekosten, ggfs. die Büromiete, Kosten für Software, Steuerberatung, Versicherungen etc. Auch die Zinsen für ein Förderdarlehen können als Betriebskosten ergebnismindernd angesetzt werden. Abschreibungen und Steuerabgaben sind ebenfalls ein Bestandteil der Rentabilitätsvorschau. Die Höhe der Steuern ist von der gewählten Rechtsform abhängig. Ein Einzelunternehmer hat die Gewerbesteuer zu entrichten. Deren Höhe ist vom Sitz des gegründeten Unternehmens und von der Höhe des Gewinns vor Steuern abhängig. Letztlich weist die Rentabilitätsvorschau den Gewinn vor Steuern und den Gewinn nach Steuern aus.
  • Cash-Flow und Liquiditätsplanung: Diese speist sich zum Großteil aus der Rentabilitätsvorschau und wird zusätzlich unter anderem um Zahlungsziele erweitert (vgl. Kapitel 3). Darüber hinaus sind in der Liquiditätsplanung die Zeitpunkte von Steuerzahlungen und -rückerstattungen berücksichtigt. So wird abgebildet, wie viel Liquidität sich auf dem Geschäftskonto des Unternehmens befindet. Hier sollte dauerhaft ein ausreichender Puffer enthalten sein.
  • Tilgungsplan: In diesem wird der Kapitaldienst für das Förderdarlehen berechnet. Damit ist die Summe aus den Zinsen, die für das Darlehen anfallen, sowie der monatlichen Tilgungsrate gemeint. Hier wird also ausgerechnet, welche Gesamtrate monatlich an die Bank zurückzuzahlen ist.
  • Einige der genannten Anschaffungen wie z. B. ein Kfz oder Werkzeug können über einen definierten Zeitraum abgeschrieben werden. Hierzu gibt es Abschreibungstabellen, mit deren Hilfe man die Abschreibungsdauer errechnen kann.

In einem bankenfähigen Finanzplan werden diese Bestandteile auf Monatsbasis für die ersten drei Geschäftsjahre nach der Gründung abgebildet. Bei einem Bestandsunternehmen sind es entsprechend die drei Geschäftsjahre nach der Aufnahme des Förderdarlehens. Bei der Erstellung eines solchen Finanzplans können erfahrene Gründungsberater unterstützen, deren Beratungsleistung auch staatlich bezuschusst wird.

Eine detaillierte Liquiditätsplanung ist besonders wichtig  

Die Liquiditätsplanung spielt im Rahmen einer Selbständigkeit als Handelsvertreter eine sehr wichtige Rolle. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass man die Provisionszahlungen für einen abgeschlossenen Kaufvertrag erst mit einem langen Zeitversatz auf sein Konto erhält. 

Am Beispiel eines Handelsvertreters im Bereich Fertighausbau kann dieser Zeitversatz veranschaulicht werden:

  • Die erste Ansprache eines potenziellen Interessenten erfolgt im April eines Kalenderjahres.
  • Der daraus resultierende Vertragsabschluss wird im Juni des gleichen Jahres erreicht.
  • Die erste Rechnungsstellung (z. B. 3 % vom Netto-Umsatz) erfolgt im August, also bereits mit 2 Monaten Verzug.
  • Der Zahlungseingang erfolgt mit weiteren 2 Monaten Zeitversatz (Beginn Bauphase).
  • Die zweite Rechnungsstellung (z. B. nochmals 6 % vom Netto-Umsatz) zu diesem Haus erfolgt im März des Folgejahres (nach Abschluss der Bauphase). Auch dieser Betrag wird vom Hersteller des Hauses mit einem Verzug von 2 Monaten auf das Konto überwiesen (Mai).

So verteilen sich die beiden Zahlungseingänge aus einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit auf einen Zeitraum von 9 Monaten.

Insbesondere zu Beginn einer Selbständigkeit muss man sich also darauf einstellen, dass in den ersten Monaten bzw. evtl. sogar im ersten Jahr nach der Existenzgründung ausreichend Liquidität vorhanden sein muss, um laufende Kosten abdecken zu können. Gleiches gilt natürlich für die Kosten der privaten Lebenshaltung, die man über die sog. Privatentnahme vom Geschäftskonto abbildet.

Diese Phase muss entweder durch Eigenkapital oder Fremdkapital, z. B. über ein Förderdarlehen, abgesichert sein.

Fazit

Ein professionell erstellter Finanzplan ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer Finanzierungsanfrage für ein gefördertes Darlehen. 

Es ist sehr wichtig, einen Finanzplan in der Aussagekraft und Detailtiefe zu erstellen, wie es von Banken zur Prüfung einer Finanzierung erwartet wird. Bei der Erstellung eines Finanzplans für eine Handelsvertretung ist die Liquiditätsplanung extrem wichtig. Zunächst wird es ein paar Wochen Zeit benötigen, bis man die ersten Vertragsabschlüsse erzielen kann. Bis zur Auszahlung der Provision kann es ebenfalls noch einige Monate dauern. Hier muss also sichergestellt sein, dass z. B. im Rahmen der Beantragung eines Förderdarlehens die Betriebskosten der ersten Monate abgedeckt sind. Denn diese wird man noch nicht durch Zahlungseingänge von erzielten Umsätzen bezahlen können.

Wenn Sie sich grundsätzlich über die wichtigsten Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit informieren möchten, finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Existenzgründung eine strukturierte Orientierung zu Businessplan, Finanzierung und Fördermöglichkeiten.

Möchten Sie sich bei der Finanzplan-Erstellung Ihrer Selbständigkeit als Handelsvertreter professionell beraten lassen? Füllen Sie hierfür gerne das Formular zur Beratersuche aus und vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Gespräch mit einem Experten. Die Beratungsleistung wird staatlich bezuschusst.

Kontakt aufnehmen

Weiterführende Informationen zur Finanzierung von Existenzgründungen sowie zu staatlichen Förderprogrammen stellt auch das Existenzgründungsportal des Bundes bereit. Dort finden Gründerinnen und Gründer umfassende Hinweise zu Businessplan, Fördermitteln und Finanzierungsmöglichkeiten.

FAQ

Was macht ein Handelsvertreter?

Ein Handelsvertreter vermittelt selbstständig Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens und erhält dafür eine erfolgsabhängige Provision. Die Tätigkeit umfasst meist Akquise, Beratung und Vertragsvermittlung.

Welche Kosten entstehen bei einer Selbstständigkeit als Handelsvertretung?

Typische Kosten sind beispielsweise ein Firmenfahrzeug, Reisekosten, Software, Versicherungen, Marketingmaßnahmen und gegebenenfalls Büromiete.

Warum ist ein Finanzplan für Handelsvertreter besonders wichtig?

Da Provisionen oft mit zeitlicher Verzögerung ausgezahlt werden, ist eine detaillierte Liquiditätsplanung entscheidend, um laufende Kosten und private Lebenshaltung in der Startphase zu decken.

Kann man für eine Handelsvertretung ein Förderdarlehen erhalten?

Ja. Existenzgründer können für Investitionen und Betriebsmittel häufig staatlich geförderte Darlehen mit günstigen Zinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung?

Die Rentabilitätsvorschau zeigt den wirtschaftlichen Gewinn eines Unternehmens. Die Liquiditätsplanung hingegen zeigt, wann tatsächlich Geld auf dem Konto eingeht oder ausgegeben wird.

Wie lange sollte ein Finanzplan geplant werden?

Ein bankenfähiger Finanzplan bildet in der Regel die ersten drei Geschäftsjahre nach der Gründung auf monatlicher Basis ab.

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