Die ersten Monate nach einer Gründung verlaufen selten exakt nach Businessplan. Umsätze entwickeln sich langsamer als erwartet, die Kundengewinnung funktioniert noch nicht zuverlässig oder die Liquiditätsplanung zeigt, dass das Geschäftsmodell angepasst werden muss. Gerade dann stellt sich für junge Selbstständige die Frage, ob ein gefördertes Coaching noch möglich ist, obwohl das Unternehmen bereits gegründet wurde bzw. eine Existenzgründung schon gestartet ist.
Die kurze Antwort lautet: Ja, eine geförderte Beratung kann auch nach Aufnahme der Selbstständigkeit infrage kommen. Ob dafür konkret ein AVGS eingesetzt werden kann, hängt jedoch von der persönlichen Ausgangslage, dem Leistungsbezug, dem Förderziel und der zugelassenen Maßnahme ab. Für bereits hauptberuflich Selbstständige im Leistungsbezug des Jobcenters kann außerdem eine Förderung nach § 16c SGB II die passendere Grundlage sein. Deshalb sollte zunächst geklärt werden, welche Förderform im individuellen Fall tatsächlich greift.
AVGS ist nicht automatisch mit der Gewerbeanmeldung erledigt
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, wird häufig ausschließlich mit der Vorbereitung einer Existenzgründung verbunden. Tatsächlich sieht § 45 SGB III unter anderem Maßnahmen zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit vor. Die Bundesagentur für Arbeit weist zugleich darauf hin, dass der AVGS grundsätzlich eine Ermessensleistung ist. Ein automatischer Anspruch auf ein bestimmtes Coaching besteht daher nicht. Entscheidend ist, ob die zuständige Vermittlungsfachkraft die Maßnahme im individuellen Fall als geeignet und notwendig bewertet.
Dass eine bereits aufgenommene Selbstständigkeit ein Coaching nicht grundsätzlich ausschließt, zeigt auch die aktuelle Maßnahmensuche der Bundesagentur für Arbeit. Dort finden sich zertifizierte Gründercoachings, die sich ausdrücklich ebenfalls an bereits Selbstständige beziehungsweise Selbstständige mit ergänzendem Leistungsbezug richten. Die konkrete Bewilligung muss dennoch immer durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter erfolgen.
Wer die Grundlagen der Förderung zunächst nachvollziehen möchte, findet weitere Informationen in unserem Beitrag zum AVGS-Gründercoaching.
Wann kann Coaching nach der Gründung besonders sinnvoll sein?
Nach der Gründung verändern sich die Fragestellungen. Vor dem Start geht es häufig um Geschäftsmodell, Businessplan, Finanzplanung und die grundsätzliche Tragfähigkeit. Nach einigen Monaten liegen dagegen erste reale Daten vor. Nun lässt sich beispielsweise prüfen, ob geplante Preise tatsächlich durchsetzbar sind, welche Vertriebskanäle funktionieren, wo Kosten aus dem Ruder laufen oder warum die geplante Kundenzahl nicht erreicht wird.
Typische Coaching-Themen können dann die Optimierung der Umsatzentwicklung, Liquiditätsplanung, Positionierung, Marketing und Vertrieb, Kalkulation, Kundenakquise oder Unternehmensorganisation sein. Gerade bei einer jungen Selbstständigkeit können solche Anpassungen darüber entscheiden, ob ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell wirtschaftlich stabilisiert werden kann.
Auch die Festigungsphase eines Unternehmens sollte deshalb nicht als bloße Fortsetzung der Gründungsphase betrachtet werden. Jetzt müssen Annahmen aus dem ursprünglichen Businessplan mit tatsächlichen Umsätzen, Kosten und Kundenreaktionen abgeglichen werden.
Entscheidend ist die persönliche Förderfähigkeit
Nicht jede Person, die bereits gegründet hat, kann nachträglich einen AVGS für ein Unternehmenscoaching erhalten. Besonders relevant ist der aktuelle arbeitsmarkt- beziehungsweise leistungsrechtliche Status. Wer beispielsweise noch ergänzende Leistungen bezieht, kann andere Fördermittel erhalten als jemand, dessen Selbstständigkeit den Lebensunterhalt bereits vollständig trägt.
Für den AVGS gilt grundsätzlich: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft, welches Maßnahmeziel auf dem Gutschein festgelegt wird, welche Dauer vorgesehen ist und welche zugelassene Maßnahme dazu passt. Erst wenn die zuständige Stelle schriftlich zugestimmt hat, werden die Kosten der bewilligten Maßnahme übernommen.
Deshalb sollte ein Coaching nicht auf eigene Rechnung begonnen werden, wenn eine Förderung erwartet wird. Zuerst sollten Förderfähigkeit, Maßnahme und Träger mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden.
Passenden Coach für die nächste Unternehmensphase finden
Sie sind bereits selbstständig und möchten prüfen, ob ein gefördertes Coaching für Ihre aktuelle Situation infrage kommt? Über die Beratersuche von Deutschland startet können Sie Ihren Beratungsbedarf schildern. Im Erstgespräch lässt sich klären, welche Unterstützung Sie benötigen und welche Beratungsförderung zu Ihrer Situation passen könnte.
Für Selbstständige im Leistungsbezug kann § 16c SGB II wichtiger sein
Gerade bei bereits laufenden Unternehmen ist es wichtig, AVGS und andere Förderinstrumente nicht miteinander zu vermischen. Für hauptberuflich Selbstständige, die Leistungen des Jobcenters beziehen, sieht § 16c SGB II ausdrücklich Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen vor.
Die Bundesagentur für Arbeit erklärt, dass bereits Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenfreie Beratung erhalten können, um ihre Selbstständigkeit zu sichern oder neu auszurichten. Dabei können auch Kenntnisse beispielsweise in Marketing, Buchhaltung oder Projektmanagement vermittelt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unterstützung zur weiteren Ausübung der Selbstständigkeit erforderlich ist.
Das macht einen wichtigen Unterschied: Wer nach der Gründung Unterstützung benötigt, sollte nicht ausschließlich nach einem „AVGS nach Gründung“ fragen. Sinnvoller ist es, dem Jobcenter die konkrete Situation zu schildern und prüfen zu lassen, welche Fördergrundlage für die Festigung der Selbstständigkeit tatsächlich geeignet ist.
Weitere Informationen bietet die Bundesagentur für Arbeit zu Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen.
Welche Probleme können im Coaching bearbeitet werden?
Ein Festigungscoaching sollte nicht einfach den ursprünglichen Gründungsunterricht wiederholen. Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme auf Basis der tatsächlichen Unternehmensentwicklung. Dazu gehören beispielsweise Umsatz und Kosten, aktuelle Liquidität, Deckungsbeiträge, Kundenstruktur, Marketingkanäle und Vertriebsprozess.
Zeigt sich etwa, dass zwar viele Anfragen entstehen, daraus aber kaum Aufträge werden, kann die Ursache in Positionierung, Preisgestaltung oder Vertrieb liegen. Bleiben Umsätze hinter der Planung zurück, sollte der ursprüngliche Finanzplan mit den tatsächlichen Zahlen verglichen werden. Bei Liquiditätsproblemen muss zusätzlich geprüft werden, ob Kosten reduziert, Zahlungsziele verändert oder weitere Finanzierungsbausteine benötigt werden.
Ziel einer solchen Beratung ist nicht, ein schwaches Geschäftsmodell künstlich am Leben zu halten. Vielmehr soll geklärt werden, welche wirtschaftlichen Stellschrauben realistisch verändert werden können und ob sich die Selbstständigkeit nachhaltig stabilisieren lässt.
So sollten junge Selbstständige vorgehen
Wer bereits gegründet hat und Unterstützung benötigt, sollte zunächst die aktuelle Unternehmenssituation möglichst konkret dokumentieren. Hilfreich sind eine aktuelle Einnahmen- und Ausgabenübersicht, Liquiditätsentwicklung, Auftragslage, Umsatzplanung und eine Beschreibung der größten Herausforderungen. Je klarer ersichtlich ist, welches Problem durch das Coaching gelöst werden soll, desto konkreter kann über eine geeignete Förderung gesprochen werden.
Anschließend sollte die zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter angesprochen werden. Dort wird geprüft, ob ein AVGS, eine Unterstützung nach § 16c SGB II oder gegebenenfalls eine andere Beratungsförderung infrage kommt. Bei bereits bestehenden Unternehmen außerhalb des Leistungsbezugs können wiederum andere Programme relevant sein.
Fazit: Auch nach der Gründung kann geförderte Beratung sinnvoll sein
Mit der Gewerbeanmeldung endet der Beratungsbedarf häufig nicht. Im Gegenteil: Erst nach dem Markteintritt zeigt sich, ob Preise, Kundengewinnung, Kostenstruktur und Finanzplanung tatsächlich funktionieren.
Ein AVGS-Coaching kann in bestimmten Konstellationen auch bei bereits aufgenommener Selbstständigkeit möglich sein. Entscheidend sind jedoch die individuelle Förderfähigkeit und die konkrete Bewilligung. Für hauptberuflich Selbstständige im Leistungsbezug des Jobcenters kann zudem § 16c SGB II eine besonders relevante Grundlage für eine Festigungs- oder Optimierungsberatung darstellen.
Wer Unterstützung benötigt, sollte deshalb nicht nur fragen: „Bekomme ich noch einen AVGS?“, sondern vielmehr: Welche geförderte Beratung passt jetzt zu meiner Unternehmensphase und meiner persönlichen Situation?
Unterstützung für Ihre junge Selbstständigkeit prüfen
Sie haben bereits gegründet, stehen aber vor Problemen bei Umsatz, Liquidität, Marketing, Finanzierung oder Geschäftsmodell? Dann können Sie Kontakt zu Deutschland startet aufnehmen. Gemeinsam kann zunächst geklärt werden, welcher Beratungsbedarf besteht und welche Fördermöglichkeit für Ihre aktuelle Unternehmenssituation infrage kommt.
FAQ
Kann man einen AVGS nach der Gründung erhalten?
Ein AVGS nach der Gründung kann in bestimmten Konstellationen infrage kommen. In der Maßnahmensuche der Bundesagentur für Arbeit finden sich beispielsweise zugelassene Gründercoachings, die sich auch an bereits Selbstständige beziehungsweise Selbstständige mit ergänzendem Leistungsbezug richten. Ob ein konkretes AVGS-Coaching bewilligt wird, entscheidet jedoch die zuständige Vermittlungsfachkraft im Einzelfall.
Ist ein AVGS für Selbstständige grundsätzlich möglich?
Nicht jede bereits selbstständige Person hat Anspruch auf einen AVGS. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist grundsätzlich eine Ermessensleistung. Maßnahmeziel, persönliche Situation und Förderfähigkeit müssen zusammenpassen. Eine Bewilligung sollte deshalb immer vor Beginn des Coachings eingeholt werden.
Was kann in einem AVGS-Coaching nach der Gründung behandelt werden?
Je nach zugelassener Maßnahme können beispielsweise Marketing, Vertrieb, Positionierung, Finanzplanung, Geschäftsmodell, Organisation oder Unternehmensstrategie behandelt werden. Gerade nach der Gründung können reale Umsätze, Kosten und Kundenerfahrungen ausgewertet und mit der ursprünglichen Planung verglichen werden.
Wer entscheidet über einen AVGS nach der Gründung?
Über die Förderung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter. Die Vermittlungsfachkraft prüft, ob das gewünschte AVGS-Coaching zur persönlichen Situation und zu den Vorgaben des Gutscheins passt.
Ist ein AVGS-Coaching für bereits Selbstständige kostenlos?
Wird eine passende AVGS-Maßnahme vor Beginn von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter schriftlich bewilligt, entstehen für die bewilligte Maßnahme grundsätzlich keine Kosten. Ohne vorherige Zustimmung sollte das Coaching jedoch nicht mit der Erwartung einer späteren Kostenerstattung begonnen werden.
Kann ein AVGS helfen, eine Selbstständigkeit zu stabilisieren?
Ein AVGS nach der Gründung kann je nach individueller Förderkonstellation und zugelassener Maßnahme Unterstützung bieten. Bei bereits hauptberuflich Selbstständigen im Leistungsbezug sollte allerdings zusätzlich geprüft werden, ob Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II die passendere Fördergrundlage sind.
Was ist der Unterschied zwischen AVGS und § 16c SGB II?
Der AVGS nach § 45 SGB III dient Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. § 16c SGB II richtet sich dagegen ausdrücklich auch an Personen, die bereits selbstständig sind und entsprechende Leistungen beziehen. Über § 16c können unter bestimmten Voraussetzungen Beratung und die Vermittlung unternehmerischer Kenntnisse unterstützt werden.
Welche Beratung können bereits Selbstständige über § 16c SGB II erhalten?
Die Bundesagentur für Arbeit nennt unter anderem Beratung zur Sicherung oder Neuausrichtung der Selbstständigkeit sowie die Vermittlung von Kenntnissen beispielsweise in Marketing, Buchhaltung und Projektmanagement. Die konkrete Förderung wird durch das zuständige Jobcenter geprüft.
Kann man den AVGS auch beantragen, wenn das Unternehmen bereits Umsätze erzielt?
Umsätze schließen ein AVGS-Coaching nicht automatisch aus. Entscheidend sind die persönliche Förderfähigkeit und das Maßnahmeziel. Bei einer wirtschaftlich bereits vollständig tragfähigen Selbstständigkeit ohne entsprechenden arbeitsmarktpolitischen Förderbedarf kann die Ausgangslage jedoch eine andere sein als bei einer jungen Selbstständigkeit mit ergänzendem Leistungsbezug.
Kann ein AVGS für Marketing und Vertrieb genutzt werden?
Ja, entsprechende zugelassene AVGS-Maßnahmen können Inhalte wie Marktpositionierung, Vertrieb und Marketing enthalten. In der aktuellen Maßnahmensuche der Bundesagentur für Arbeit finden sich beispielsweise Gründercoachings mit diesen Bestandteilen.
Muss der AVGS vor Beginn des Coachings bewilligt sein?
Ja. Wer die Kostenübernahme durch AVGS nutzen möchte, sollte das Coaching erst beginnen, nachdem die zuständige Stelle die Teilnahme schriftlich bewilligt hat.
Wo kann ich einen passenden AVGS-Coach finden?
Deutschland startet bietet eine kostenlose Beratersuche für Gründer, Selbstständige und Unternehmen an. Dort kann zunächst der Beratungsbedarf geklärt und geprüft werden, welche Beratungsförderung grundsätzlich zur jeweiligen Situation passen könnte.