BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen bei KMU – Die aktuelle Richtlinie 2023–2026

Das bundesweite BAFA Förderprogramm zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch nach der Gründung mit finanziellen Zuschüssen für professionelle Beratungsleistungen.

Die aktuelle Richtlinie ist seit dem 01.01.2023 in Kraft und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) finanziert. Die Abwicklung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Lesetipp: Wer die BAFA-Förderung für eine Unternehmensberatung beantragen kann

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Sie müssen die KMU-Kriterien erfüllen, also weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und entweder maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme im Jahr erzielen. Sowohl gewerbliche Unternehmen als auch Freiberufler zählen zur Zielgruppe.

Im gesamten Förderzeitraum (2023 bis 2026) können maximal fünf Beratungen pro Unternehmen bezuschusst werden, jedoch höchstens zwei pro Kalenderjahr.

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder offensichtlich insolvenzgefährdet sind,

  • Organisationen mit überwiegend öffentlicher oder religiöser Trägerschaft,

  • gemeinnützige Einrichtungen und Stiftungen,

  • Unternehmen, die hauptsächlich selbst beratend tätig sind, zum Beispiel in den Bereichen Recht, Steuern oder Wirtschaft,

  • Betriebe, deren Hauptgeschäft die landwirtschaftliche Primärproduktion ist.

Sonderregelung für Heilberufe

Für Angehörige der Heilberufe wie Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder Heilpraktiker:innen gilt eine eingeschränkte Fördermöglichkeit: Sie können ausschließlich eine Beratung zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems (QM) fördern lassen. Andere Beratungsinhalte – etwa zur Umsatzsteigerung, zu Marketingstrategien oder allgemeinen Betriebsfragen – sind für diese Berufsgruppen von der Förderung ausgeschlossen.

Wer sich tiefer mit den Richtlinien der Förderung auseinandersetzen möchte, kommt hier zu der Infoseite des BAFA.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden maximal 3.500 Euro an Beratungskosten pro Beratung. Der Zuschuss ist regional gestaffelt:

  • In den neuen Bundesländern (mit Ausnahme von Berlin und Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Fördersatz 80 Prozent, also maximal 2.800 Euro Zuschuss.

  • In den alten Bundesländern sowie in Berlin und Leipzig (außer Lüneburg/Trier) liegt der Fördersatz bei 50 Prozent, entsprechend maximal 1.750 Euro Zuschuss.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind ausschließlich konzeptionelle Einzelberatungen mit maximal fünf Tagen (bzw. 40 Stunden) Umfang. Die Beratung muss individuell auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Typische Themen sind:

  • Strategische Ausrichtung,

  • Personalführung und Organisation,

  • Finanzierung und Controlling,

  • Digitalisierung und Nachhaltigkeit,

  • sowie – im Fall von Heilberufen – Qualitätsmanagement.

Nicht gefördert werden Gruppenveranstaltungen, Workshops oder Seminare. Ebenso ausgeschlossen sind Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung, Fördermittelberatung und operative Tätigkeiten wie Buchhaltung oder Vertrieb.

Anforderungen an die Beraterinnen und Berater

Die Beratung muss von einem beim BAFA registrierten, selbstständigen Berater oder einer Beraterin durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Prozent des beruflichen Umsatzes aus der Unternehmensberatung stammen. Zudem muss der Berater ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem vorweisen – entweder durch eine externe Zertifizierung oder durch ein internes Qualitätshandbuch.

Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. Informationsgespräch
    Für Unternehmen, die weniger als ein Jahr bestehen, ist ein kostenloses Informationsgespräch bei einer regionalen Leitstelle (z. B. IHK, Handwerkskammer) verpflichtend. Für etablierte Unternehmen ist dieses Gespräch freiwillig, aber empfehlenswert.

  2. Online-Antrag vor Beginn der Beratung
    Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

  3. Prüfung und Informationsschreiben
    Nach positiver Prüfung durch die Leitstelle und das BAFA erhält das Unternehmen ein schriftliches Informationsschreiben. Erst danach darf die Beratung beginnen.

  4. Durchführung der Beratung
    Die Beratung darf maximal fünf Tage umfassen und muss durch einen anerkannten Berater erfolgen.

  5. Verwendungsnachweis einreichen
    Innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Dazu gehören der Beratungsbericht, die Rechnung, ein Kontoauszug als Zahlungsnachweis, verschiedene EU-Erklärungen und – bei Heilberufen – ggf. der QM-Nachweis.

  6. Auszahlung des Zuschusses
    Nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung des bewilligten Zuschusses durch das BAFA.

Fazit

Die BAFA-Förderung ist ein wertvolles Instrument, um externe Beratung bezahlbar zu machen – besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die sich in der Gründungs- oder Festigungsphase befinden. Sie unterstützt gezielt die Entwicklung von Strategien, Strukturen und Qualitätsprozessen. Für Heilberufe ist ausschließlich die QM-Beratung förderfähig, was besonders für Praxisgründungen oder Prozessoptimierung interessant sein kann.

Wer die Fördermittel nutzen möchte, sollte die Bedingungen sorgfältig prüfen und sich frühzeitig um einen passenden Berater sowie die Antragstellung kümmern. Bei Bedarf bietet „Deutschland startet“ eine kostenfreie Erstberatung und Unterstützung bei der Vermittlung passender Beraterinnen und Berater.

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