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Ein Arzt, mit Klemmbrett und Stethoskopk

Eine eigene Praxis oder Apotheke eröffnen – wer darf das eigentlich? Welche Tätigkeiten gehören zur Gruppe der Heilberufe, welche Möglichkeiten gibt es, sich in diesem Bereich selbstständig zu machen und worauf müssen Existenzgründer achten? Unsere Top 10 gibt einen Überblick über die Heilberufe und klärt auf, welche Bestimmungen mit einer Selbstständigkeit verbunden sind. Für die Berufsfelder Arzt, Apotheker und Altenpfleger werden Besonderheiten exemplarisch dargestellt.

1. Wer gehört dazu?

Zu den Heilberufen gehören in Deutschland alle Berufe, die sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen befassen. Diese umfassen sowohl akademische Berufe, wie beispielsweise Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker, teilakademische Berufe, wie Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten, und nichtakademische Berufe wie den des Altenpflegers oder Krankenpflegers. Die Tätigkeit des Heilpraktikers ist nicht an eine spezielle Ausbildung gekoppelt, muss aber über eine staatliche Zulassung gemäß dem Heilpraktikergesetz verfügen.

2. Heilberufe sind freie Berufe

Heilberufe gehören in der Regel zu den freien Berufen. So sind Ärzte oder Heilpraktiker freiberuflich tätig – und können auch innerhalb eines Angestelltenverhältnisses als Freiberufler gelten. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen daher auch keine Gewerbesteuer, sondern melden sich direkt beim Finanzamt. Den steuerlichen Gewinn müssen sie dem Finanzamt durch eine Einnahmenüberschussrechnung vorlegen. Wer nicht alleine den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, kann auch eine Personengesellschaft in Form einer GbR oder Partnergesellschaft gründen. Dafür müssen alle Gesellschafter über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen.

3. Neugründung oder Übernahme?

Will man sich in den Heilberufen selbstständig machen, gibt es zwei Möglichkeiten: die Neugründung oder die Übernahme einer bestehenden Praxis. Beide können auch innerhalb einer Gemeinschaftspraxis erfolgen. Die Übernahme bietet viele Vorteile, da bestehende Praxen über einen Kundenstamm verfügen und im besten Fall bereits die richtige Einrichtung vorweisen sowie infektionshygienische Voraussetzungen erfüllen.

4. Die richtige Praxisimmobilie

Die richtige Immobilie zu finden ist gar nicht so einfach. Je nach Beruf müssen Gründende in den Heilberufen auf ganz verschiedene Dinge achten. Bei den zuständigen Behörden können die Bestimmungen erfragt werden. Dazu gehören unter anderem Hygienevorschriften oder Vorschriften für den Brandschutz. Außerdem sollte jeder Gründer die Praxislage mit einer genauen Standortanalyse untersuchen. Bei Ärzten schützt das Gesundheitsstrukturgesetz vor einer Überversorgung – Heilpraktiker, Altenpfleger, Apotheker und andere Angehörige der Heilberufe müssen selbst ermessen, ob sich ein Standort lohnt.

5. Ein Praxisraum in der eigenen Wohnung?

Ob man eine Praxis in der eigenen Wohnung eröffnen darf, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Für eine gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum muss eine genehmigungspflichtige Umnutzung vorliegen. Wohnt der Gründer zur Miete, muss er dies mit seinem Vermieter klären. Außerdem müssen bestimmte Vorschriften erfüllt werden, wie ein Mindestmaß der Deckenhöhe oder ein eigenes Patienten-WC.

6. Wen bezahlen die Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen medizinisch notwendige Behandlungen, Diagnostik und Rehabilitation sowie das Krankengeld. Behandlungen, die von der Krankenkasse als nicht notwendig erachtet werden, müssen privat bezahlt werden. Dazu gehören in der Regel Schönheitsoperationen, Untersuchungen und Impfungen, die für private Fernreisen erforderlich sind, Zahnersatz und die Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Leistungen bei Heilpraktikern, Physiotherapeuten oder Altenpfleger werden unter Umständen übernommen. Für Gründer kann es daher von Vorteil sein, auch Kassenleistungen anzubieten, um den Kundenstamm zu erweitern.

7. Versicherungen und Steuern

Ärzte müssen sich in der jeweiligen Ärztekammer anzumelden. Physiotherapeuten oder Heilpraktiker haben verschiedene Möglichkeiten einer Berufsgenossenschaft beizutreten, während Altenpfleger dazu verpflichtet sind. Alle Mitglieder der Heilberufe müssen Einkommenssteuer bezahlen. Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Heilpraktiker und weitere Angehörige der Heilberufe sind laut §4 26b UStG von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt allerdings nicht für alle Leistungen – so sind z.B. Zahnprothesen davon ausgenommen. Die zuständigen Berufskammern geben Auskunft über die Steuerpflichten.

8. Beispiel: Gründung einer Arztpraxis

Laut dem Gesundheitsstrukturgesetz können Ärzte nur in nicht zulassungsbeschränkten Gebieten eine neue Praxis eröffnen, da die sogenannte Bedarfsplanung eine Über- und Unterversorgung regulieren soll. Für die Niederlassung ist ein Eintrag im Arztregister erforderlich, hierfür muss die Approbation vorliegen. Erst dann können sich Ärzte auf eine Warteliste für eine kassenärztliche Zulassung eintragen. Zahnärzte und Fachärzte sind von der Zulassungsbeschränkung ausgenommen.

9. Beispiel: Eröffnung einer Apotheke

Für die Eröffnung einer Apotheke muss eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegen. Um diese zu erhalten, muss der Gründer eine Approbation, ein ärztliches Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Miet- und Kaufvertrag für die Räumlichkeiten vorlegen. So muss z. B. ein Labor vorhanden sein, in dem individuelle Rezepte hergestellt werden können, ein ausreichend großer Lagerraum sowie einen Nachtdienstraum. Anders als bei Ärzten ist die Niederlassung bei Apothekern nicht beschränkt.

10. Beispiel: Selbstständig in der Altenpflege

Altenpfleger, die sich selbstständig machen möchten, können dies in der ambulanten oder stationären Pflege tun. Eine Ausbildung als Altenpfleger sowie ein Nachweis ausreichender Berufserfahrung (2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre) und eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme sind die Voraussetzungen für eine Existenzgründung. Für die Inanspruchname von Altenpflege ist oft wichtig, ob diese von der Krankenkasse bezahlt wird. Zu den abrechenbaren Leistungen im ambulanten Dienst gehören z.B. die häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe. Da die Leistungen bei verschiedenen Krankenkassen variieren, sollten Altenpfleger dort nachfragen, welche Kosten übernommen werden und können dementsprechend ihr Angebot bestimmen.

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4 thoughts on “Die Top 10: Hinweise zur Gründung in Heilberufen

  1. Gut zu wissen, dass Ärzte auch in Angestelltenverhältnissen als Freiberufler gelten. Mein Onkel will seine eigene Praxis aufmachen und ist ein wenig überfordert, weshalb ich Ihn dann über Beispiel 8 aufklären werde. Er will aber auch mit einer Steuerberatung für Ärzte reden.

  2. Vielen Dank für den Beitrag zur Gründung in Heilberufen. Mein Onkel möchte eine Ausbildung in der Altenpflege beginnen und sich später vielleicht damit selbstständig machen. Gut zu wissen, dass Heilberufe zu den freien Berufen zählen und man kein Gewerbe anmelden muss.

  3. Danke für den interessanten Bericht und die Hinweise zu Heilberufen. Mein Bruder interessiert sich sehr für Naturheilkunde und möchte diese auch in seiner Praxis anbieten. Interessant, dass für eine gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum eine genehmigungspflichtige Umnutzung vorliegen muss.

  4. Mein Freund will eine Ausbildung im Bereich Heilberufen machen und ich wollte mehr darüber erfahren. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Gründung in Heilberufe. Gut zu wissen, dass nach solcher Ausbildung er eigene Praxis gründen oder eine Apotheke öffnen kann.

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