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GEMA

Menschen sind auf einem Konzert und formen mit ihren Händen Herzen

Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft und übernimmt eine treuhänderische Vermittlerrolle, indem sie Urheberrechte verwaltet und für öffentliche Musiknutzung eine Vergütung in Rechnung stellt.

Mitglieder sind Komponisten, Textdichter und Musikverleger, die sich bei der GEMA anmelden. In Deutschland verwaltet sie die Rechte von etwa 65.000 Mitgliedern und nimmt außerdem die Rechte von 2 Millionen ausländischen Musikurhebern wahr. Für die öffentliche Nutzung von Musik dieser Urheber muss eine Gebühr entrichtet werden. Bei der Definition, was unter öffentliche Musiknutzung fällt, beruft sich die GEMA auf das Urheberrechtgesetz, welches besagt, dass die Wiedergabe von Musik dann öffentlich ist, „wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist“. Das bedeutet, dass alle Betreiber von öffentlichen Veranstaltungen, Fitnessstudios, Restaurants, Clubs sowie Einzelhändler dazu verpflichtet sind, einen Antrag bei der GEMA zu stellen und für die Musiknutzung zu bezahlen. Die Gebühren variieren dabei nach Art der Musiknutzung, Größe der Raumfläche, Höhe des Eintritts etc.

Wer sich bei der GEMA anmelden möchte, kann den passenden Tarif auf der Website der GEMA berechnen und dort das Formular ausfüllen und abschicken. Unsere Checkliste hilft Schritt für Schritt bei der Antragstellung.

Grafik über die Organisation der GEMADer Antrag bei der GEMA ist nur eine von vielen Einzelheiten, die man bei einer Existenzgründung beachten muss. Falls Sie Fragen zur Selbständigkeit, staatlichen Fördermitteln oder Gründungsberatung haben, rufen Sie uns unter der Rufnummer 0800 58 95 505 an, wir beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich.

 

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