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Ein Mann hält einen Schlüssel in seiner Hand.

Die Unternehmensnachfolge ist ein umfassendes Thema, für welches bestimmte Vorkehrungen getroffen werden müssen. Bei Franchise-Systemen ist die Nachfolge durch die Beteiligung eines Franchisegebers sogar noch differenzierter zu betrachten als bei einer Existenzgründung mit eigenem Geschäftsmodell. Denn bei einer Unternehmensnachfolge im Franchise müssen sich sowohl der ehemalige als auch der zukünftige Franchisenehmer wichtigen Fragen zum Geschäftsmodell des Unternehmens stellen. Welche Punkte bei der Unternehmensnachfolge im Franchise zu beachten sind, haben wir zusammengetragen.

Sicherheit wird bei der Unternehmensnachfolge im Franchise groß geschrieben

Die klassische Unternehmensnachfolge für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist rechtlich klar geregelt: Scheidet ein Unternehmer aus dem Betrieb aufgrund seines Alters, einer Krankheit, des Todes oder aber auf eigenen Wunsch aus, kann ein Betrieb verkauft oder vererbt werden. Das Vererben eines Unternehmens und die Fortführung als Familienunternehmen ist eine weit verbreitete Form der Unternehmensnachfolge. Auch bei der Übertragung der Leitung an bisherige Mitarbeiter oder dem Verkauf gibt es klare Regeln, welche dem ausscheidenden Unternehmer viel Freiheit z. B. bei der Suche nach einem passenden Nachfolger oder bei der Preisgestaltung bietet.

Bei Franchisenehmern dagegen gibt es wesentliche Unterschiede in der Nachfolgeregelung, welche im Franchisevertrag festgesetzt werden. Beispielsweise legen die Vertragsbestimmungen nicht nur die Bedingungen einer außerordentlichen Kündigung fest, sondern regeln auch die Nachfolge bei Krankheit oder Tod: Anders als bei einer Unternehmensgründung mit einem eigenen Geschäftsmodell sind viele Franchisenehmer durch sogenannte Springer in einem Netzwerk abgesichert. Dies bedeutet insbesondere für Angestellte mehr Sicherheit, denn wenn ein Unternehmer plötzlich aus dem Betrieb ausscheidet, übernimmt ein Springer oder ein per Notfall-Order festgesetzter, betriebsinterner Stellvertreter.

Ein Vorteil ist hier, dass in vielen Franchise-Systemen der Tagesbetrieb ungehindert weiter laufen kann und weder Angestellte noch Kunden vom Ausscheiden eines Franchisenehmers stark betroffen sind. Für Franchisenehmer bedeutet dies jedoch auch, dass ihre Freiheit bei der Wahl eines Nachfolgers eingeschränkt ist, denn der Franchisegeber muss diesen akzeptieren.

Welche Rechte Franchisegeber haben

Der Franchisegeber ist für das Unternehmen zudem Inhaber der Schutzrechte am Unternehmen, daher hat er auch das Recht, Nachfolger abzulehnen. Einen Franchisebetrieb also einfach an die eigenen Kinder zu vererben, ist nicht immer möglich, wenn der Vertrag dies nicht ausdrücklich regelt. Häufig behalten Franchisegeber sich auch ein Vorkaufsrecht beim Ausstieg des Franchisenehmers vor und können den Betrieb dadurch ganz oder temporär erwerben und die Unternehmensnachfolge nach eigenem Zeitplan regeln. Zudem gibt es für Franchisegeber die Möglichkeit, den Franchisenehmer aus dem Vertrag zu kaufen. In der Regel ist im Vertrag eine Abfindung festgeschrieben, damit der Betrieb komplett auf den Franchisegeber übergehen kann.

Insgesamt ist ein Franchisegeber bei der Gestaltung eines Franchisevertrags frei und kann seine Leistungen nach eigenem Ermessen festlegen. Daher sollten Franchisenehmer den Vertrag vor der Unterzeichnung gründlich prüfen und fachlichen Rat von einem spezialisierten Anwalt oder einer Existenzgründungsberatung einholen.

Gründe für die Suche nach einem Nachfolger analysieren

Die Unternehmensnachfolge im Franchise ist aber auch für potentielle Nachfolger eine spannende Frage, denn für Interessenten ist es wichtig, die Hintergründe der Übergabe zu verstehen. Denn nur so können neue Franchisenehmer sich und ihre unternehmerischen Interessen absichern.

Während bei Ruhestand, Krankheit oder Todesfall solche Fragestellungen weniger relevant sind, ist die Frage nach dem Grund der Übergabe bei anderen Faktoren wie einer Übergabe oder Neuausschreibung durch den Franchisegeber ein Schlüsselfaktor. Mögliche Fragen, die sich potenzielle Nachfolger stellen sollten sind z. B.: Ist die Gewinnmarge zu gering? Ist der Standort zu schlecht gewählt? Oder hat der Franchisegeber zu strenge Regelungen? Um die wirtschaftlichen Richtwerte zum Antritt der Nachfolge genau zu verstehen, sollten der ehemalige Franchisenehmer, der Franchisegeber und auch die Mitarbeiter genau zur Lage befragt werden. Auch softe Faktoren wie die Lage, anstehende Bauarbeiten, Konkurrenz und die soziale Struktur der Region müssen bei der Geschäftsübernahme beachtet werden.

Die Unternehmensnachfolge sicher für alle Beteiligten regeln

Da die Unternehmensnachfolge im Franchise durch die Beteiligung eines Franchisegebers zusätzlich komplexer wird, sollten Unternehmer rechtzeitig mit der Planung beginnen und sich für die praktische Umsetzung einen Gründungsberater ins Boot holen. Dieser beantwortet individuelle Fragen zu den wichtigen Franchise-Themen, zudem erstellt er gemeinsam mit dem Gründer einen Businessplan. Bei einer Gründungsberatung können mittels Fördermittel je nach Bundesland 80 % der Beratungskosten übernommen werden. Auch ist der Franchise-Vertrag genauestens durch einen fachkundigen Rechtsanwalt zu prüfen.

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