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Genossenschaftsregister

Ein altmodischer Kartenkatalog

Das Genossenschaftsregister bezeichnet ein elektronisches Register, in dem über die Rechtsverhältnisse aller eingetragenen Genossenschaften Auskunft gegeben wird. Dieses Register ist öffentlich einsehbar und wird bei den jeweiligen Amtsgerichten vor Ort geführt. Jede Person, die berechtigtes Interesse hat, kann die Informationen über eine Genossenschaft einsehen. Rechtsgrundlage für das Register ist das Genossenschaftsgesetz sowie die Verordnung über das Genossenschaftsregister.

Wird für ein Unternehmen die Rechtsform der Genossenschaft gewählt, so muss sich diese bei dem jeweilig zuständigen Amtsgericht eintragen lassen. Hierzu muss der schriftliche Gesellschaftsvertrag beim Gericht vorgelegt werden, außerdem müssen sämtliche Vorstandsmitglieder die Eintragung gemeinsam durchführen. Die Eintragung wird notariell beglaubigt, erst mit der abgeschlossenen Registrierung wird die Genossenschaft rechtskräftig.

Das Genossenschaftsregister gibt Auskunft über:

  • den Namen des Unternehmens
  • den Standort und den Gegenstand der Firma
  • den Vorstand, Vertreter und Prokuristen der Genossenschaft
  • ggf. die Eröffnung oder die Einstellung einer Insolvenz
  • Bestimmungen über die Auflösung der Genossenschaft

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