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BMWi verschiebt die Frist um weitere vier Monate

+++ Achtung: Das Gründercoaching Deutschland (GCD) wurde zum 01.01.2016 durch die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ abgelöst. Die Antragstellung sowie die Abwicklung werden nun durch das BAFA getätigt. +++

Erfreuliche Nachrichten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Das Gründercoaching Deutschland (GCD) wird noch einmal verlängert, und zwar bis zum 30. April 2015. Nach bisherigem Stand wäre es zum Ende diesen Jahres ausgelaufen, aber die Verhandlungen über eine Nachfolgelösung des Programms dauern noch an, daher werden dem bei Gründern und Start-ups beliebten GCD weitere vier Monate eingeräumt. Nicht ändern wird sich allerdings der Zeitraum, in dem die Beratung nach Genehmigung durch die KfW begonnen werden muss – dieser beträgt weiterhin 6 Monate, wenn die Zusage nach dem 01.01.2014 erfolgte.

In Anspruch nehmen können das GCD alle Gründer und Start-ups, deren Existenzgründung noch keine fünf Jahre zurückliegt, die aber dennoch eine geförderte Beratung nutzen wollen. In dem Coaching kann z.B. das Marketingkonzept verbessert werden oder man sucht weitere Finanzierungsmöglichkeiten. Detailliertere Informationen – wie z.B. zu den Fördersummen in Ihrem Bundesland – finden Sie in unserem Hauptartikel zum Gründercoaching Deutschland.

Die aktuellen Fristen für das GCD in der Übersicht:

  • Antragstellung spätestens bis zum 15. April 2015
  • Empfehlung durch die Regionalpartner spätestens bis zum 19. April 2015
  • Letzte Zusagemöglichkeit durch die KfW am 30. April 2015
  • Einreichung der Abrechnungsunterlagen bei der KfW
    • Für Zusagen bis zum 30.12.2013 –> spätestens 12 Monate nach Zusage
    • Für Zusagen ab dem 01.01.2014 –> spätestens 6 Monate nach Zusage

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