Viele angehende Existenzgründer oder Jungunternehmen, die formell bereits gegründet haben, greifen für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit auf Fremdkapital zurück. Mit den erhaltenen finanziellen Mitteln können notwendige Investitionen getätigt werden, die man für die Umsetzung der Geschäftsidee benötigt. Ebenso können die Gelder für Betriebsmittel der ersten Monate nach dem Darlehenszugang verwendet werden.
Es gibt viele verschiedene Formen von Darlehen. Staatlich geförderte Darlehen sind beispielsweise zu niedrigeren Zinssätzen verfügbar als reguläre Bankdarlehen. Mikrodarlehen sind in den meisten Bundesländern verfügbar und meist auch recht günstig. Dafür sind sie auf kleinere Volumina im fünfstelligen Bereich, z.B. 35.000 Euro, begrenzt. Sogenannte Konsumkredite können von Privatpersonen beantragt werden und können unter gewissen Voraussetzungen auch in eine Firmengründung eingebracht werden.
Es ist nicht unüblich, dass Existenzgründer zunächst ein kleineres Darlehen aufnehmen, um zu starten. Es kann aber sein, dass nach wenigen Monaten ein weiterer Kapitalbedarf entsteht, der über ein Darlehen abgebildet werden soll.
In diesem Artikel möchten wir erläutern, ob man unterschiedliche Darlehen miteinander kombinieren kann und auf welche Besonderheiten es hierbei ankommen kann.
Darlehensarten – Mikrodarlehen, KfW und Hausbank
Es gibt mehrere Arten von Darlehen, die man im Rahmen einer Gründungsfinanzierung oder einer Unternehmensfinanzierung beantragen kann. Dies gilt auch für eine Geschäftsübernahme, wenn man einen Unternehmenskauf plant.
- Zunächst ist z.B. das KfW-StartGeld zu nennen. Dieses kann von Unternehmen und Selbstständigen (auch Freiberuflern) bundesweit beantragt werden, unabhängig vom Unternehmensstandort. Es ist auf 200.000 Euro pro Gesellschafter eines Unternehmens gedeckelt. Es kann für Investitionen (z.B. Maschinen, Werkzeug, Mobiliar) und für Betriebsmittel (z.B. Miete, Marketing, Personalkosten, Softwarelizenzen) genutzt werden.
- In den meisten Bundesländern gibt es sog. Mikrodarlehen. Diese können von Unternehmen und Selbstständigen beantragt werden, die im jeweiligen Bundesland (z.B. Niedersachsen, NRW, Thüringen) sitzen. Diese Mikrodarlehen können für kleinere Investitionen oder zur Finanzierung von Betriebsmitteln genutzt werden. Denn die Obergrenze liegt hier – je nach Bundesland – bei 25.000 bis 50.000 Euro.
- Darüber hinaus gibt es natürlich reguläre Hausbankdarlehen. Diese sind in der Verzinsung höher als staatlich geförderte Darlehen. Dafür ist der Verwendungszweck etwas weitere gegriffen, als bei manchen Förderdarlehen, die z.B. für einige Branchen kaum zur Verfügung gestellt werden. Hausbankdarlehen werden meist etwas schneller bereitgestellt, als Förderdarlehen. Bei diesen kann die Auszahlung einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen.
- Konsumkredite / Privatkredite sind ebenfalls eine gängige Form, sich finanzielle Mittel zu beschaffen. Diese sind von Privatpersonen zu beantragen, oftmals zur freien Verwendung. D.h. diese können auch für Investitionen im Rahmen der Existenzgründung genutzt werden. Allerdings haben diese Darlehensformen extrem hohe Zinsen, sodass man diesen Schritt intensiv überdenken sollte. Im Gegensatz zu einer Unternehmensfinanzierung können bei einem Privatkredit die Zinsen nicht als betriebliche Ausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
- Immobiliendarlehen können von Privatpersonen genutzt werden, etwa um das Eigenheim oder fremdvermietete Wohneinheiten zu finanzieren. Sie können ebenfalls von Unternehmen in Anspruch genommen werden, um Gewerbeimmobilien zu finanzieren. Sie haben meist eine lange Dauer und Zinsbindung, die bei 10-20 Jahren liegen kann.
Es gibt also mehrere Möglichkeiten, sich externe Gelder zu besorgen.
Wenn man Darlehen für eine Existenzgründung, Unternehmensfinanzierung oder Geschäftsübernahme beantragen möchte, muss hierfür ein professioneller Businessplan erstellt werden, zu dem auch ein bankenfähiger Finanzplan gehört.
Beantragung eines Darlehens – Finanzplan-Erstellung
Im schriftlichen Teil eines Businessplans wird das komplette Geschäftsmodell ausführlich beschrieben. So ist z.B. die Darstellung des Marktes, eine Wettbewerbsanalyse, die Erläuterung der Marketingstrategie, die Herleitung der Preisstrategie, die Wahl der Rechtsform sowie eine detaillierte SWOT-Analyse erforderlich, um die Geschäftsidee von allen Seiten zu beleuchten. Zudem ist eine Finanzplan-Erstellung notwendig, um die betrieblichen Kennzahlen des Unternehmens zu prognostizieren. Dieser Finanzplan besteht aus den folgenden Parametern:
- Aus dem Investitionsplan/ Kapitalbedarfsplan geht hervor, wofür das Darlehen verwendet werden soll. Je nach Darlehensart ist dies für Investitionen (z.B. Maschinen, Werkzeug) und Betriebsmittel möglich. Es kann sich auch um den Kauf einer Immobilie inkl. der Kaufnebenkosten handeln oder um die Anschaffung von einem oder mehreren Fahrzeugen.
- Im Rentabilitätsplan (Gewinn- und Verlustrechnung) werden die monatlichen Umsätze des Unternehmens abgebildet. Zudem müssen der Wareneinsatz und Personalkosten (falls vorhanden) und alle laufenden betrieblichen Kosten erfasst werden. Hiervon werden noch Zinsen und steuerliche Abgaben abgezogen. So wird der Gewinn eines Unternehmens vor und nach Steuern pro Monat und pro Jahr ausgewiesen.
- Der Cash-Flow-/Liquiditätsplan ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung und wird um Zahlungsziele (für Eingangs- und Ausgangsrechnungen), eventuelle Zahlungen und Erstattungen der Umsatzsteuer sowie die Tilgungsrate des Darlehens ergänzt.
- Zudem sollte ein exemplarischer Tilgungsplan erstellt werden. In diesem wird der Kapitaldienst (die Summe aus Zins und Tilgung des Darlehens) errechnet und über die Laufzeit des Darlehens abgebildet.
Gründerfinanzierung – können mehrere Darlehen kombiniert werden?
Wenn man für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit oder das geplante Wachstum für ein bestehendes Unternehmen Fremdkapital benötigt, bildet man meistens das komplette Finanzierungsvolumen über ein Darlehen ab. So gibt es beispielsweise von der KfW für unterschiedliche Unternehmensgrößen und für unterschiedliche Unternehmensalter (von frisch gegründet bis seit Jahren bestehend) spezielle Förderdarlehen. Diese richten sich ebenfalls an der benötigten Förderhöhe aus.
Es ist jedoch durchaus möglich, mehrere Darlehen miteinander zu kombinieren, um insgesamt auf das benötigte Volumen zu kommen. So kann z.B. eine Hausbank einen Kredit für Betriebsmittel (mit einer relativ kurzen Laufzeit) gewähren, während man Investitionen eher über eine Förderbank wie die KfW oder Landesbanken abwickelt. Ebenfalls ist eine Kombination aus Förderdarlehen und das Einrichten einer kurzfristigen Kontokorrentlinie bei der Hausbank möglich, um Betriebsmittel finanzieren zu können.
Viele angehende Existenzgründer fragen sich, ob laufende Privatkredite oder Immobiliendarlehen auf privater Basis ein Hindernis für die Gewährung eines Förderdarlehens darstellen können. Grundsätzlich ist dies eher nicht der Fall. Der Besitz einer Immobilie kann z.B. die Bonität eines Gründers eher erhöhen, auch wenn noch eine gewisse sog. Restschuld offen ist. Auch ein laufender Konsumkredit/ Privatkredit stellt kein pauschales Problem für die Gewährung eines Förderdarlehens dar. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die monatliche Rate (Zins & Tilgung) auch weiterhin bedient werden kann, wenn man z.B. im Rahmen der Selbstständigkeit aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb wechselt. In diesem Fall muss der Privatkredit aus der monatlichen Privatentnahme vom Geschäftskonto bedient werden. Dies muss also bei der Erstellung des Finanzplans berücksichtigt werden.
Unternehmensfinanzierung – der Idealfall
Im Idealfall entwickelt sich ein gegründetes Unternehmen in den ersten Monaten und Jahren nach der Gründung positiv. Im Falle eines relativ schnellen Wachstums soll z.B. mehr Ware eingekauft werden, weitere Standorte eröffnet, in die Umsetzung einer neuen Marketingstrategie investiert oder Personal eingestellt werden. Ggfs. sollen auch der Fuhrpark oder Räumlichkeiten vergrößert werden.
Falls man das sog. KfW-StartGeld für die frühe Phase der Existenzgründung genutzt hat, kann man dies bis zu einem Volumen von insgesamt 200.000 Euro aufstocken. Wenn man ein Mikrodarlehen eingesetzt hat, kann man größere Förderdarlehen oder Hausbankdarlehen nutzen, wenn die Gelder nachweislich für das Wachstum des Unternehmens genutzt werden.
Jedoch können Förderdarlehen nicht für eine sog. Umschuldung verwendet werden. D.h. man kann kein Förderdarlehen mit niedrigen Zinssätzen nutzen, um ein vorheriges Darlehen mit höheren Zinsen abzulösen.
Fazit
Insbesondere für Existenzgründer und junge Unternehmen gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Finanzierung. Auch Bestandsunternehmen nutzen oftmals Fremdkapital, um die nächsten Schritte in der Unternehmensentwicklung zu gehen. Der dauerhafte Einsatz von Eigenkapital ist nur bedingt zu empfehlen. Man kann problemlos verschiedene Darlehen miteinander kombinieren. Dies gilt für sowohl Darlehen, die rein für die Unternehmensfinanzierung eingesetzt werden, als auch für private Kredite. So steht eine private Immobilienfinanzierung der Gewährung eines Förderdarlehens für die Selbstständigkeit nicht im Weg.
Eine Umschuldung ist mit Förderdarlehen jedoch nicht möglich. Ebenso schwierig wird es, wenn die ersten Lücken in der Liquidität entstehen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass man bei der Aufnahme eines ersten Darlehens mittelfristig planen sollte. Dies bedeutet, dass man alle Investitionen für die nächsten drei Jahre einplanen sollte. Diese sollten im Kapitalbedarfsplan berücksichtigt werden. Aus der Cash-Flow- und Liquiditätsplanung wird ersichtlich, wie hoch der Bestand an Liquidität in den nächsten drei Jahren sein wird. Daraus lässt sich ableiten, ob man z.B. in zwei Jahren aus der verfügbaren Liquidität investieren kann, oder ob man diese Investitionen über das Darlehen abbilden sollte.
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Aktuelle Informationen zum ERP-Gründerkredit StartGeld stellt die KfW auf ihrer offiziellen Produktseite bereit. Dort finden Gründerinnen und Gründer Details zu Förderhöhe, Betriebsmitteln, Abruffrist und Beantragung über die Hausbank. Das StartGeld ist aktuell bis zu 200.000 Euro hoch, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel, und kann mehrfach beantragt werden, bis der Höchstbetrag erreicht ist.
FAQ
Kann man mehrere Darlehen für eine Gründung kombinieren?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. In der Praxis werden verschiedene Finanzierungsbausteine häufig kombiniert, etwa Förderkredite, Eigenmittel oder weitere Finanzierungslösungen. Auch die Gründerplattform weist darauf hin, dass bei Gründungen oft mehrere Finanzierungsarten zusammenkommen.
Kann das KfW-StartGeld mehrfach beantragt werden?
Ja, das ERP-Gründerkredit StartGeld kann mehrfach beantragt werden, bis der maximale Förderhöchstbetrag erreicht ist. Aktuell sind bis zu 200.000 Euro möglich, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel.
Ist eine Kombination aus Förderdarlehen und Hausbankkredit möglich?
Ja, das kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise Investitionen über ein Förderdarlehen und kurzfristige Betriebsmittel über eine Hausbank oder Kontokorrentlinie abgebildet werden. Entscheidend ist, dass die Gesamtfinanzierung schlüssig geplant wird.
Sind laufende private Kredite ein Hindernis für ein Förderdarlehen?
Nicht automatisch. Maßgeblich ist, ob die monatliche Belastung aus privaten Krediten in der Gesamtplanung tragbar bleibt und im Finanzplan sauber berücksichtigt wird.
Warum ist ein Finanzplan für kombinierte Darlehen so wichtig?
Weil nur mit einem belastbaren Finanzplan sichtbar wird, wie Kapitalbedarf, Liquidität, Zinsbelastung und Tilgung zusammenwirken. Gerade bei mehreren Finanzierungsbausteinen ist eine saubere Planung entscheidend.
Kann ein Förderdarlehen für eine Umschuldung genutzt werden?
In der Regel nicht. Förderdarlehen sind typischerweise zweckgebunden für Investitionen, Betriebsmittel oder Gründungs- und Wachstumsmaßnahmen, nicht zur Ablösung bereits bestehender Kredite.
Welche Rolle spielt der Businessplan bei der Darlehensbeantragung?
Ein professioneller Businessplan mit Marktanalyse, Marketingstrategie und Finanzplanung ist die zentrale Grundlage für Förderstellen, Banken und Finanzierungspartner. Auch die Gründerplattform und die KfW stellen den Businessplan als entscheidende Basis für Gründungsfinanzierungen dar.