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Mahnbescheid

Bei einem Mahnbescheid handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, in dem der Gläubiger einen Forderungsanspruch von einem Schuldner verlangt. Hierbei kann der Gläubiger – gegen eine kleine Gebühr – nach § 690 Zivilprozessordnung einen Mahnantrag an das zuständige Amtsgericht schicken, der die Erklärung des Forderungsanspruches enthält. Aus diesem Mahnantrag erlässt das zuständige Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen den Schuldner. In dem Mahnbescheid wird der Schuldner dazu aufgefordert, den Forderungsansprüchen nachzukommen. Jedoch hat der Schuldner die Möglichkeit – innerhalb einer Frist von zwei Wochen – Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. In diesem Fall wird die Streitsache an das zuständige Gericht weitergeleitet und als normale Klage behandelt.

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