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BAFA fördert Präsenz auf internationalen Messen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit seinem Messeprogramm die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die entstandenen Kosten für die Standmiete und den Standaufbau werden zu 60-70% übernommen. Die verbleibenden 30-40% müssen als Eigenanteil selbst getragen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Junge innovative Unternehmen
  • Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Maximal 50 Mitarbeiter und 10 Millionen € Jahresumsatz
  • Jünger als zehn Jahre

Die Beantragung muss spätestens 8 Wochen vor Messebeginn erfolgen. Hierzu muss sich der Aussteller beim Veranstalter der Messe anmelden. Außerdem muss der Aussteller einen Antrag auf Bewilligung der Förderung beim BAFA einreichen. Sowohl die Messe als auch der Aussteller müssen durch das BAFA als förderfähig eingestuft werden.

Ist ein Messestand überhaupt noch sinnvoll?

Hat die Online-Präsenz den Messestand abgelöst? Viele kleine, lokale Unternehmen verzichten bereits auf einen eigenen Messestand. Der Besuch einer branchenspezifischen Messe sollte allerdings bei jedem Unternehmer auf der jährlichen Agenda stehen, um sich selbst auf dem Laufenden zu halten.

Unternehmer, die selbst eine innovative Dienstleistung oder ein neuartiges Produkt entwickelt haben, sollten dieses auch auf einer Messe präsentieren, denn eine Messe bietet immer noch eine der besten Gelegenheiten, zu sehen und gesehen zu werden. Das „Who is Who“ der jeweiligen Branche findet sich auf den großen Messen zusammen. Geschäftskontakte und Kunden können gefunden und gebunden werden. Außerdem können Unternehmen wertvolle Inspiration mitnehmen: Die Trends und Verkaufsschlager von Morgen werden auf Messen präsentiert.

Weitere Informationen zur Beantragung des Messeförderprogramms finden Sie hier.

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