Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







captcha


DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Junger Mann kümmert sich um einen älteren Mann.

Der Pflegebranche fehlt der Nachwuchs. Dabei ist qualifiziertes Pflegepersonal im Gesundheitswesen besonders wichtig. Denn unsere Gesellschaft wird immer älter und somit wächst auch der Bedarf nach Pflegeleistungen. Insbesondere der Pflegebedarf für zu Hause wächst stetig. Immerhin werden rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt (externer Link). Wer sich mit einem ambulanten Pflegedienst selbstständig machen möchte, hat aufgrund der stetig wachsenden Nachfrage hervorragende Chancen und kann auf eine große Nachfrage in der Zukunft hoffen.

Selbstständig machen mit einem ambulanten Pflegedienst – welche Voraussetzungen hierbei gelten

Wer sich mit einem ambulanten Pflegedienst selbstständig machen möchte, übernimmt viel Verantwortung. Schließlich stehen die Gesundheit und Pflege der Patienten hier an erster Stelle. Daher ist auch gesetzlich geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Unternehmensgründung mit einem Pflegedienst durchführen zu dürfen. Die persönlichen und formalen Voraussetzungen hierfür sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt. Demnach dürfen nur ausgebildete Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation einen ambulanten Pflegedienst führen (Paragraph 71 SGB XI). Eine entsprechende Ausbildung in einem der folgenden Bereichen ist hier obligatorisch:

  • Altenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Kinderkrankenpfleger

Zudem muss Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre in dem jeweiligen Ausbildungsberuf nachgewiesen werden können.

Weiterhin gilt eine Weiterbildung für leitende Positionen als Pflicht. Hier kommen folgende Möglichkeiten infrage:

  • erfolgreich absolvierter Ausbildungslehrgang zur Pflegedienstleitung (PDL)
  • vergleichbares Studium (Pflegemanagement)

Selbstständig machen mit einem ambulanten Pflegedienst und vorab kaufmännisches Wissen aneignen

Wer sich mit einem ambulanten Pflegedienst selbstständig machen möchte, muss nicht nur über genügend fachliches Wissen verfügen, sondern sich auch mit kaufmännischen Tätigkeiten auskennen. Denn für die Führung und Organisation des Pflegedienstes ist umfangreiches Know-how in folgenden Bereichen notwendig:

  • Rechnungsstellung
  • Buchhaltung
  • Mahnwesen
  • Mitarbeiterführung
  • Vertragswesen

Existenzgründer müssen jedoch nicht alle Aufgaben perfekt beherrschen, sondern können diese auslagern und beispielsweise ein Steuerbüro für die Buchhaltung beauftragen (Service-Tipp: Steuerberater finden). Die Grundkenntnisse sollten Entrepreneure jedoch beherrschen.

Offizielle Zulassung für den ambulanten Pflegedienst einholen

Wer sich mit einem ambulanten Pflegedienst selbstständig machen möchte, muss zunächst einen Zulassungsantrag bei den zuständigen Krankenkassen stellen. Dieser Antrag dient dazu, dass der Pflegedienst seine Leistungen gegenüber den jeweiligen Pflegekassen abrechnen kann. Um einen solche Zulassung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Beschäftigung von ausreichend Personal mit entsprechenden Qualifikationen
  • Angebot von Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • gute Erreichbarkeit des Pflegedienstes (z. B. auch an Wochenenden und Feiertagen)
  • Hygieneplan
  • Qualitätsmanagement und Einhaltung von bestimmten Qualitätsstandards

Da der Prüfprozess für die Zulassung bei den Krankenkassen sehr umfangreich ist, ist es für die Existenzgründung empfehlenswert, genügend Zeit für die Vorbereitung einzuplanen.

Wurde der Pflegedienst erfolgreich zugelassen, können Existenzgründer mit den Pflegekassen einen sogenannten Versorgungsvertrag abschließen. In diesem wird festgelegt, welche Pflegeleistungen in welchem Umfang für die Patienten erbracht werden und in welchem Gebiet man tätig ist.

Die Einholung einer offiziellen Zulassung ist für Gründer eines ambulanten Pflegedienstes besonders wichtig. Immerhin hängt von dieser ab, ob die Kosten für die jeweiligen Pflegeleistungen, die der Pflegedienst leistet, von den Pflegekassen übernommen werden.

Selbstständig machen mit einem ambulanten Pflegedienst und vorher einen Businessplan erstellen

Insbesondere für den Aufbau eines ambulanten Pflegedienstes ist eine gründliche Vorbereitung und Planung unerlässlich. Neben den rechtlichen Anforderungen müssen verschiedene Besonderheiten im Rahmen der Pflegebranche beachtet werden. Schließlich hat ein Pflegedienst zum Ziel, die Versorgung und Betreuung von bedürftigen Menschen sicherzustellen. Ein sogenannter Businessplan, auch Geschäftsplan genannt, ist dabei ein sinnvolles Werkzeug, um die Existenzgründung in allen Einzelheiten ausführlich zu planen und zu strukturieren. Zudem ist dieser ein wichtiges Dokument bei der Beantragung von Krediten. Im Businessplan für die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Personal/Team
  • Standort
  • Markt und Wettbewerb (Wettbewerbsanalyse)
  • Abrechnungsstruktur und -abwicklung
  • Touren- und Fuhrparkmanagement
  • Marketing und Vertrieb
  • Rechtsform
  • Ausgaben/Kosten
  • Finanzierung

(Lesetipp: Businessplan erstellen für einen Pflegedienst – Die wichtigsten Inhalte)

Selbstständig machen mit einem ambulanten Pflegedienst und von einer Existenzgründungsberatung begleiten lassen

Sich mit einem ambulanten Pflegedienst selbstständig zu machen, bedeutet in erster Linie: Viel Verantwortung zu übernehmen. Doch mit entsprechender Vorbereitung und dem nötigen Know-how kann der Einstieg in einen wachsenden Markt gut gelingen. Denn die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bieten in Anbetracht des demografischen Wandels sehr gute Chancen, mit einem ambulanten Pflegedienst erfolgreich zu sein.

Eine wichtige Voraussetzung für die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes ist ein ausführlicher Businessplan. Dieser ist für Gründer eine Art Leitfaden auf dem Weg der Selbstständigkeit. Da sich hier viele Fallstricke verbergen, ist es sinnvoll, diesen im Rahmen einer Existenzgründungsberatung gemeinsam mit einem Experten zu erstellen. Eine solche Beratung kann staatlich gefördert werden. Welches Fördermittel für die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes passend ist, kann mit unserem kostenfreien Fördercheck herausgefunden werden. Sie können auch unseren Service „Berater finden“ nutzen, hier werden ihre Fördergelder-Chancen automatisch überprüft.

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)

8 thoughts on “Selbstständig machen mit einem ambulanten Pflegedienst

  1. Gut, dass auch nur eine Ausbildung notwendig ist, um selbstständig zu werden. Habe es mir um ehrlich zu sein schwerer vorgestellt. Ich werde noch mehrere Jahre in der Krankenpflege arbeiten und mich dann im selben Bereich selbstständig werden.

  2. Ich wusste nicht, dass ich mich auch als Kinderkrankenpfleger im Bereich der ambulanten Pflege selbstständig machen kann. Mich würde interessieren wie ich mit der Selbstständigkeit als ambulanter Pflegedienst beginne. Könnten Sie eine Liste dazu schreiben?

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert