Darlehen aufnehmen: Wann macht Fremdkapital beim Gründer-Neustart Sinn?

Die erste Start-up-Idee muss nicht die beste sein. Genauso wenig muss das erste Scheitern das Karriereende bedeuten. In der Start-up-Szene sind Rückschläge bei der Gründung fast unvermeidlich. Das gehört zum unternehmerischen Risiko dazu und ist kein Grund, aufzugeben.

Nach der Niederlage kommt der Neustart – dafür braucht es jedoch erneut finanzielle Mittel. Wann lohnt es sich, für einen Neustart Fremdkapital aufzunehmen, und wann sollten Sie besser darauf verzichten?

Deutsche Start-ups im Schatten der Insolvenz

Erfolg ist kein Selbstläufer – oft braucht nachhaltiger Erfolg sogar Rückschläge, wenn daraus gelernt wird. 2025 stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland auf 24.064. Ein Höchststand, wie er seit 2014 nicht mehr erreicht wurde. Von der Pleitewelle sind nicht nur etablierte Unternehmen betroffen, sondern auch vielversprechende Start-ups wie Lilium, CustomCells oder Evum Motors – trotz Milliardeninvestitionen im Rücken. Häufiger Grund hierfür ist ein nicht behebbarer Liquiditätsengpass.

Gerade Start-ups gelten für den Wirtschaftsstandort Deutschland als große Hoffnung, stehen jedoch zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem und persönlichem Druck. Zu den zentralen Herausforderungen zählen neben bürokratischen Hürden auch Finanzierungslücken in der Spätphase, Managementfehler und geringe Marktakzeptanz. Kriegen Gründer nicht rechtzeitig die Kurve, schlittern sie im Ernstfall in die Insolvenz.

Kein Unternehmen wünscht sich diesen Weg, dennoch sollte er kein Tabu sein, denn: Je realistischer die Bewertung der wirtschaftlichen Situation, desto schneller ist ein Neustart möglich.

Neustart und Insolvenz? Das muss kein Widerspruch sein

Eine Insolvenz ist kein Grund, aufzugeben.

Ein Neustart und eine Insolvenz schließen sich nicht aus – im Gegenteil: Die Restschuldbefreiung nach der Insolvenz kann einen wahren Neuanfang darstellen. Die ersten Schritte danach müssen jedoch gut geplant sein, denn ein unternehmerischer Neustart sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein.

So lässt sich auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens bereits die finanzielle Grundlage für die Zeit danach schaffen – entweder durch sorgfältige Planung und Vorbereitung oder bereits aktiv durch Selbstständigkeit und Neugründung – was jedoch nicht ohne Risiko ist.

Folgende Aspekte sollten Sie für den Neustart beachten:

  • Restschuldbefreiung: Ziel der Insolvenz ist die Befriedigung aller Gläubigerforderungen sowie die Restschuldbefreiung als Grundlage für den Neustart. Falls eine Fortführung des Unternehmens sinnvoll und realisierbar ist, wird zudem eine Sanierung angestrebt, um Betrieb und Arbeitsplätze zu erhalten. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Abwicklung und Verwertung.
  • Neustart während Insolvenz: Theoretisch ist ein selbstständiger Neustart oder eine neue Unternehmensgründung mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich. Dabei ist ein Betrag an den Verwalter abzuführen, der dem pfändbaren Einkommen entspricht, das bei einer vergleichbaren Festanstellung erzielt würde. Zur Begrenzung persönlicher Haftungsrisiken kann zudem die Wahl einer haftungsbeschränkten Rechtsform wie der UG oder GmbH sinnvoll sein.
  • Neue Schulden während Insolvenz: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch während des Insolvenzverfahrens neue Schulden für den Neustart aufzunehmen, beispielsweise durch Darlehen. Diese sind jedoch von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen und müssen unabhängig davon zurückgezahlt werden. Das größte Risiko besteht in einer möglichen Versagung der Restschuld, wenn Gläubiger neue Schulden als unangemessen oder verschwenderisch bewerten. Noch riskanter ist es, wenn eine Rückzahlung von Anfang an unwahrscheinlich ist, da hier ein Eingehungsbetrug vorliegen könnte.
  • Kreditaufnahme während oder nach Insolvenz: Eine Insolvenz führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Bonität und damit zu einem Absturz des SCHUFA-Scores. Entsprechend sind die Chancen auf eine Darlehensbewilligung während und unmittelbar nach einer Insolvenz eher schlecht. Ausnahmen und Alternativen ergeben sich, wenn eine dritte Person als Bürge eintritt, wodurch sich das Risiko jedoch nur verlagert. Wird dennoch ein Kredit gewährt, besteht zudem die Gefahr einer sofortigen Pfändung, insbesondere wenn keine Absprache mit dem Treuhänder erfolgt.

Wann kann Fremdkapital beim Neustart helfen?

Für Start-ups gilt nach einer Insolvenz dasselbe wie bei der Existenzgründung: Besser ohne Schulden neu starten Das heißt, Sie sollten immer erst versuchen, Fremdkapital über Investoren und Fördermittel zu beziehen. Kredite können vor allem in der Frühphase Ihre Liquidität belasten, da die Profite meist später generiert werden:

Sollte ein Darlehen oder Privatkredit trotzdem in Frage kommen, dann beachten Sie folgende Aspekte:

  • Kreditwürdigkeit und regelmäßiges Einkommen: Eine vollständige Restschuldbefreiung ist nach der dreijährigen Wohlverhaltensperiode erreicht. Danach bleibt die Insolvenz noch sechs Monate bei der SCHUFA und bis zu drei Jahre bei Wirtschaftsauskunfteien wie CRIF Bürgel, Creditreform oder Infoscore gespeichert. Ein Antrag auf vorzeitige Löschung ist möglich, aber nicht zwingend erfolgreich. Im Zweifelsfall sollte das dreijährige Zeitfenster genutzt werden, um die nächste Unternehmensidee samt Businessplan und Finanzierung vorzubereiten und Rücklagen zu bilden. Im Gegensatz zu Investoren ist beim Neustart nicht die Geschäftsidee, sondern das finanzielle Risiko für Banken entscheidend. Daher zählt ein regelmäßiges Einkommen ebenfalls zu den nötigen Sicherheiten.
  • Mikrokredite: Wird ein Kreditantrag abgelehnt, so kann ein Mikrokredit, etwa über den Mikrokreditfonds Deutschland, eine Alternative bieten. Die Darlehenssumme beträgt maximal 25.000 Euro und dient für Gründung, Innovation oder Wachstum, insbesondere von Kleinst- und Kleinunternehmen.
  • Kredite in schwierigen Fällen: Spezialisierte Anbieter vergeben auch bei schwierigen Fällen wie negativer SCHUFA oder laufendem Insolvenzverfahren unkomplizierte Kredite – unter anderem über Schweizer Banken, Privatkredit-Plattformen und Kreditvermittler. Hier ist allerdings auf Warnsignale wie Zusatzgebühren, überhöhte Zinssätze oder Zusatzprodukte zu achten.

Selbst wenn Aussicht auf einen Kredit besteht, sollten Sie gut abwägen, ob sich das Risiko einer Schuldenfalle wirklich ausschließen lässt. Sinnvoll sind Darlehen für den Neustart daher nur, wenn die Konditionen fair, die Tilgung machbar und die Liquidität beim Neustart nicht gefährdet wird. Auch kleinere und leichter zu tilgende Privatkredite können eher in Frage kommen, etwa für unverzichtbare Anschaffungen wie Geschäftsfahrzeuge oder Geschäftsräume.

Wann ist ein Darlehen beim Neustart keine gute Idee?

Ohne eine realistische Kalkulation können neue Kredite finanzielle Probleme verschärfen. So stellt nicht nur der negative SCHUFA-Score eine Belastung dar, sondern auch die gesetzliche Sperrfrist von elf Jahren. Erst dann dürfen Sie nämlich nach einer Restschuldbefreiung wieder Anträge auf ein Insolvenzverfahren stellen. Die Laufzeit der zweiten Insolvenz verlängert sich zudem auf fünf Jahre – pfändbares Einkommen kann somit deutlich länger einbehalten werden. Stehen Finanzierung und Erfolgsaussichten nicht auf sicheren Beinen, ist ein Darlehen nach der ersten Insolvenz daher ein großes finanzielles Risiko.

Kein Grund aufzugeben: Beim Neustart zählen Timing und realistische Planung

Ein Neustart und eine Insolvenz gehören zu den Risiken, die eine Existenzgründung mit sich bringt. Ein detaillierter Businessplan inklusive Finanzplanung ist umso wichtiger, denn mit klarem Kapitalbedarf und realistischen Finanzierungsschritten kommt es gar nicht erst so weit. Genau wie bei der Erstgründung ist aber auch beim Neuanfang ein tragfähiges und finanzierbares Konzept entscheidend. Darlehen sollten hierbei nicht das Fundament Ihrer Finanzierung bilden, sondern höchstens als Ergänzung dienen. Zu bevorzugen sind zunächst alternative Finanzierungswege, die für Sie weniger Risiken bedeuten, beispielsweise öffentliche Förderprogramme für Existenzgründung (Tipp: Fördercheck) sowie Beteiligungskapital (Venture Capital), Crowdfunding oder Gründerwettbewerbe.

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