Der Finanzplan ist ein Teil des Businessplans, den man erstellen muss, wenn man zum Beispiel im Rahmen einer Gründerfinanzierung ein Förderdarlehen beantragen möchte. Dies gilt auch für bestehende Unternehmen, wenn diese z.B. für die Umsetzung einer Wachstumsstrategie Fremdkapital aufnehmen möchten.
Der Finanzplan beinhaltet unter Anderem eine Rentabilitätsvorschau (Gewinn- und Verlustrechnung), die alle geplanten Umsätze und Kosten der nächsten drei Geschäftsjahre abbildet. Der sich daraus ergebende Gewinn vor und nach Steuern ist eine der wichtigsten betrieblichen Kennzahlen, um die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Geschäftsmodells zu prognostizieren.
Vielen Existenzgründern oder Jungunternehmern ist jedoch nicht klar, welche steuerlichen Aufwände entstehen, wenn man im Rahmen einer Selbstständigkeit Gewinne erzielt und wann diese zu entrichten sind.
In diesem Artikel möchten wir erläutern, welche unterschiedlichen Steuerabgaben man bei der Erstellung eines Finanzplans berücksichtigen muss und dies vorgenommen werden muss.
Verwendungszwecke eines Finanzplans
Einerseits ist ein professionell erstellter Finanzplan als wichtigster Bestandteil einer Finanzierungsanfrage anzusehen. Neben dem schriftlichen Teil eines Businessplans, in dem z.B. das Kundenangebot, die Preisstrategie und eine detaillierte Marketingstrategie erläutert werden, sind die betrieblichen Kennzahlen eines Geschäftsmodells letztlich noch wichtiger. Es ist beispielsweise für Förderbanken oder auch andere Finanzierer sehr wichtig, auf einen Blick zu sehen, wie erfolgreich ein Unternehmen ist und wie viel Gewinn der Finanzplan ausweist.
Darüber hinaus ist ein detaillierter Finanzplan aber auch für die eigene Planung der nächsten Jahre geeignet, wenn man sich selbständig gemacht oder ggfs. auch ein Unternehmen gekauft hat. Man sollte in jedem Fall über eine Kalkulation der betrieblichen Kennzahlen für mindestens die ersten drei Geschäftsjahre verfügen. Wichtige Bestandteile sind zum Beispiel:
- Wie viele Aufträge oder Verkäufe sind für das Unternehmen monatlich realistisch?
- Mit welcher Preisstrategie kann man am Markt agieren? Wie hoch ist die Marge?
- Welche Umsätze sind daher monatlich zu erwarten?
- Wie hoch sind die monatlichen betrieblichen Kosten?
- Wie hoch sind die Personalkosten pro Monat?
- Über welchen Zeitraum muss man die Investitionen abschreiben?
- Welche Umsatzrendite soll erreicht werden?
Im Laufe der ersten Wochen oder Monate nach der Existenzgründung oder z.B. der Portfolioerweiterung eines bestehenden Unternehmens kann der Finanzplan immer wieder zur Überprüfung erreichter Zielsetzungen verwendet werden. Zudem können die Planzahlen natürlich von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
Finanzplan-Erstellung – Bestandteile
Um ein Förderdarlehen oder eine andere Form der Finanzierung beantragen zu können, muss neben einem schriftlichen Geschäftsplan ein bankfähiger Finanzplan erstellt werden. Dieser setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- Kapitalbedarfsplan/ Investitionsplanung
- Umsatzentwicklung
- Rentabilitätsvorschau (Gewinn- und Verlustrechnung)
- Cash-Flow und Liquiditätsplanung
- Tilgungsplan
- Abschreibungen
Diese Parameter eines Finanzplans müssen auf Monatsbasis abgebildet werden. Bei der Erstellung eines solchen Finanzplans kann die Hinzunahme einer Existenzgründungsberatung sehr hilfreich sein. Eine solche Unterstützung wird bewusst staatlich gefördert, um die Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Planung und Umsetzung von Geschäftsideen zu erhöhen.
Erläuterung der steuerlichen Abgaben
Wenn man also die benannten Kalkulationen im Rahmen der Erstellung der Rentabilitätsvorschau durchgeführt hat, ist der Gewinn vor Steuern prognostiziert.
Nun müssen unterschiedliche steuerliche Abgaben mit in den Finanzplan eingebaut werden. Es gilt, die Höhe der steuerlichen Abgaben zu errechnen und diese vom Gewinn vor Steuern abzuziehen. Ausgewiesen wird dann der sog. Gewinn nach Steuern.
Hier gibt es im Wesentlichen zwei Steuerarten, die relevant sind.
Gewerbesteuer:
- Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen seinen gemeldeten Sitz hat. Für diese Gemeinden ist die Gewerbesteuer eine sehr wichtige Einnahmequelle.
- Die Höhe der zu zahlenden Steuer hängt u.A. vom Jahresgewinn ab. Dieser wird mit dem bundesweit einheitlichen Steuersatz von 3,5 Prozent besteuert und errechnet denGewerbesteuermessbetrag.
- Dieser wird anschließend mit einem Hebesatz multipliziert, der von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sein kann. Er beträgt mindestens 280 Prozent und ist insbesondere in Großstädten (Köln, Frankfurt, München) meist wesentlich höher. Frankfurt hat beispielsweise einen Hebesatz von 460 Prozent, so dass der Gewerbesteuermessbetrag noch mit dem Faktor 4,6 multipliziert werden muss. Die Berechnungsformel lautet in diesem Fall: Gewerbeertrag (abzüglich eines eventuellen Freibetrags, s.u.) x 3,5% x 460%
- Die Gewerbesteuer ist immer anteilig zur Mitte eines Quartals im Voraus zu zahlen.
- Diese Zahlungszeitpunkte sind in der Rentabilitätsvorschau zu berücksichtigen. Da es sich um einen Abgang von Liquidität handelt, muss der Betrag auch in der Liquiditätsplanung eingebzogen werden.
Körperschaftsteuer
- Die Körperschaftsteuer kann als Pendant zur Einkommenssteuer von natürlichen Personen (beispielsweise Einzelunternehmen) angesehen werden. Besteuert wird sozusagen das Einkommen eines Unternehmens/ einer juristischen Person.
- Der aktuelle Steuersatz liegt bei 15%. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag, so dass sich ein Steuersatz von 15,83 Prozent auf den Gewinn vor Steuern ergibt.
- Der Zahlungszeitpunkt liegt immer im letzten Monat eines Quartals (10. März, 10. Juni. 10. September, 10. Dezember) uns ist ebenfalls im Voraus zu bezahlen.
- Die Berechnungsformel lautet: Gewerbeertrag x 15,83 Prozent/4 Quartale
Zusätzlich muss die Umsatzsteuer und auch die Vorsteuer in einen Finanzplan mit eingebaut werden. Grundsätzlich werden in der Rentabilitätsvorschau in einem bankfähigen Finanzplan alle Werte netto angegeben.
Die Umsatz- und Vorsteuer berücksichtigt man in einer Prognose der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert und saldiert sie monatlich miteinander auf. Sie werden aber explizit nicht in die Umsätze und betrieblichen Kosten eingerechnet.
Unterschiede nach Rechtsform
Welche Art von Steuer tatsächlich im Finanzplan berücksichtigt werden muss, hängt von der Rechtsform der Selbstständigkeit ab. Wir gehen an dieser Stelle auf die gängigsten Rechtsformen ein.
Freiberufler: in dieser Rechtsform sind weder Gewerbesteuer noch Körperschaftssteuer fällig.
Personengesellschaft (Einzelunternehmen/ GbR, auch Kleinunternehmerregelung): in dieser Rechtsform ist die Gewerbesteuer zu entrichten. Hier gibt es die Besonderheit, dass Personengesellschaften vom Gewinn vor Steuern pauschal 24.500 Euro abziehen können. Nur der verbleibende Rest wird für die Berechnung der Gewerbesteuer angesetzt.
Kapitalgesellschaft (UG/ GmbH/ AG): ein Unternehmen dieser Rechtsform hat sowohl die Gewerbesteuer zu entrichten als auch die Körperschaftsteuer. Für die Gewerbesteuer gibt es keinen Freibetrag, der vom Gewerbeertrag abgezogen werden kann (außer bei Vereinen und ggfs. Genossenschaften)
Fazit
Wenn man einen Finanzplan erstellt oder diesen im Rahmen einer Existenzgründungsberatung erstellen lässt, sind zunächst die übergeordneten Parameter wie Umsatz, Wareneinsatz, Personalkosten und betriebliche Kosten zu kalkulieren.
Diese sind monatlich anzugeben. In der summierten Jahresbetrachtung errechnet sich so der Gewinn vor Steuern. Es ist von der Rechtsform der Selbstständigkeit abhängig, welche steuerlichen Abgaben von diesem Gewinn abzuziehen sind. Eine Körperschaftsteuer wird beispielsweise nur bei Kapitalgesellschaften fällig. Die Höhe dieser Abgaben wird wiederum von der Höhe des Gewinns und vom Standort des Unternehmens beeinflusst.
Die Zeitpunkte der Zahlungen sind auch für den Liquiditätsplan von Bedeutung. Es muss also auch bei der Erstellung eines Finanzplans berücksichtigt werden, dass genug Liquidität auf dem Geschäftskonto vorhanden ist, um diese Zahlungen leisten zu können.
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FAQ
Welche Steuern müssen Gründer im Finanzplan berücksichtigen?
Welche Steuern im Finanzplan berücksichtigt werden müssen, hängt insbesondere von der Rechtsform und der Tätigkeit ab. Relevant können Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und Vorsteuer sein. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften spielt außerdem die persönliche Einkommensteuer eine Rolle.
Wo werden Steuern im Finanzplan eingetragen?
Steuerliche Belastungen müssen an den jeweils richtigen Stellen des Finanzplans berücksichtigt werden. Ertragsteuern beeinflussen die Betrachtung des Ergebnisses nach Steuern. Tatsächliche Steuerzahlungen und Vorauszahlungen sind zudem für die Liquiditätsplanung relevant, da sie zu konkreten Abflüssen vom Geschäftskonto führen.
Muss die Umsatzsteuer im Finanzplan berücksichtigt werden?
Ja. Auch wenn Umsätze und betriebliche Aufwendungen in einer entsprechenden Rentabilitätsplanung häufig netto dargestellt werden, müssen Umsatzsteuer und Vorsteuer für die Liquiditätsplanung berücksichtigt werden. Entscheidend ist dabei die voraussichtliche Zahllast beziehungsweise ein möglicher Erstattungsanspruch.
Wie wird die Gewerbesteuer im Finanzplan berechnet?
Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Ausgangspunkt ist die Steuermesszahl von 3,5 Prozent. Der daraus resultierende Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem kommunalen Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Bei bestimmten Rechtsformen kann zusätzlich ein Freibetrag berücksichtigt werden.
Müssen Einzelunternehmen Gewerbesteuer im Finanzplan einplanen?
Gewerbliche Einzelunternehmen müssen grundsätzlich Gewerbesteuer berücksichtigen. Für natürliche Personen und Personengesellschaften besteht jedoch ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag. Erst ein darüber hinausgehender Gewerbeertrag wird entsprechend besteuert.
Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Entscheidend ist allerdings, dass die Tätigkeit steuerrechtlich tatsächlich als freiberuflich eingestuft wird. Andere Steuerarten können unabhängig davon weiterhin relevant sein.
Welche Steuern muss eine GmbH im Finanzplan berücksichtigen?
Bei einer GmbH müssen insbesondere Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer berücksichtigt werden. Hinzu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag sowie Umsatzsteuer und Vorsteuer. Die tatsächlichen Steuerzahlungen müssen außerdem in der Liquiditätsplanung zeitlich korrekt eingeplant werden.
Welche Steuern muss eine UG im Finanzplan berücksichtigen?
Eine UG (haftungsbeschränkt) ist wie eine GmbH eine Kapitalgesellschaft. Entsprechend müssen insbesondere Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie gegebenenfalls Solidaritätszuschlag berücksichtigt werden. Auch Umsatzsteuer und Vorsteuer können für die Liquiditätsplanung relevant sein.
Gehört die Einkommensteuer in den Finanzplan eines Einzelunternehmens?
Die Einkommensteuer ist bei einem Einzelunternehmen keine Betriebsausgabe der Gewinn- und Verlustrechnung, sollte bei einer umfassenden Gründungsplanung aber dennoch berücksichtigt werden. Insbesondere bei der privaten Liquiditäts- und Lebenshaltungskostenplanung muss sichergestellt werden, dass ausreichende Mittel für Einkommensteuerzahlungen und Vorauszahlungen vorhanden sind.
Warum sind Steuerzahlungen für die Liquiditätsplanung wichtig?
Ein Unternehmen kann auf dem Papier rentabel sein und trotzdem Liquiditätsprobleme bekommen. Steuerzahlungen führen zu tatsächlichen Mittelabflüssen und können zu bestimmten Fälligkeitsterminen erhebliche Beträge ausmachen. Deshalb sollten erwartete Steuerzahlungen bereits im Finanzplan zeitlich berücksichtigt werden.
Welche Rolle spielt die Rechtsform bei der Steuerplanung im Finanzplan?
Die Rechtsform beeinflusst wesentlich, welche Ertragsteuern berücksichtigt werden müssen. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG unterliegen beispielsweise der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Bei gewerblichen Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten andere steuerliche Regelungen, während Freiberufler grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig sind.
Warum sind Steuern bei einem Finanzplan für ein Förderdarlehen wichtig?
Bei einer Finanzierung muss der Finanzplan zeigen, ob das Unternehmen dauerhaft wirtschaftlich arbeiten und seinen Kapitaldienst leisten kann. Werden Steuerzahlungen nicht oder zu niedrig berücksichtigt, kann insbesondere die prognostizierte Liquidität zu positiv ausfallen.