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Altersvorsorge

Skydive

Riester oder Rürup – das ist hier die Frage!

Wer sich selbständig macht, muss sich mit vielen Dingen beschäftigen: die eigene Gründungsidee entwickeln, Kunden gewinnen, Mitarbeiter einstellen, Marketing betreiben und vieles mehr. Über diese ­– zugegeben – wichtigen Aufgabenfelder vergisst man schnell, die eigene Altersvorsorge im Blick zu behalten. Wer nicht mehr angestellt ist, hat auch keinen Arbeitgeber mehr, der die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführt. Darum muss sich der Existenzgründer ab sofort selbst kümmern.

Wann lohnt sich die gesetzliche Rentenversicherung?

Wer vor der Selbständigkeit als Angestellter in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, behält die gesetzlichen Rentenansprüche. Je nach Höhe der bereits erworbenen Rentenansprüche kann es sinnvoll sein, weiterhin freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Für einige Selbständige, beispielsweise für Handwerker oder Zugehörige eines Kammerberufs, besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Ob das auch für Sie gilt, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

Die Mehrzahl der Selbständigen ist jedoch nicht rentenversicherungspflichtig und muss sich daher um eine private Rentenversicherung kümmern. Zumal die gesetzliche Rente allein oftmals als Altersvorsorge nicht ausreicht, sondern nur eine Grundversorgung abdeckt. Die Angebote hierfür sind vielfältig.

Was sind Riester- oder Rürup-Rente?

Sowohl die Riester-Rente als auch die Rürup-Rente dienen der privaten Rentenvorsorge. Beide werden staatlich gefördert, allerdings auf unterschiedliche Weise. Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt und nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester benannt. Da sie nur von einem Teil der Erwerbstätigen abgeschlossen werden kann – beispielsweise von pflichtversicherten Arbeitern und Angestellten sowie von pflichtversicherten Selbständigen – wurde 2005 die Rürup-Rente eingeführt, um insbesondere Selbständigen und Freiberuflern eine private und staatlich geförderte Rentenvorsorge anzubieten.

Die Rürup-Rente

Das beliebteste und häufigste Modell der privaten Rentenversicherung für Selbständige ist die Rürup-Rente. Diese Basis-Rente, benannt nach dem früheren „Wirtschaftsweisen“ Bert Rürup, bietet eine gute Alternative zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung und zur privaten Riester-Rente. Die Rürup-Rente wird ausschließlich dadurch gefördert, dass ihre Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Staatliche Zulagen gibt es nicht. Allerdings wird sie bei Auszahlung zunächst niedriger besteuert als die Riester-Rente.

Die Rente wird, je nach dem Zeitraum der Beantragung, nicht vor dem 60. oder 62. Lebensjahr ausgezahlt. Im Unterschied zur Riester-Rente können Sie bei der Rürup-Rente die Höhe der monatlichen Beiträge selbst bestimmen. Es gibt weder eine Minimal- noch eine Maximalgrenze. Daher ist die Rürup-Rente für nicht pflichtversicherte Selbständige mit höherem Einkommen interessant, denn je höher der Beitrag den Sie einzahlen, desto höher sind Ihre Steuerersparnisse.

Die Riester-Rente

Damit Sie eine Riester-Rente abschließen können und in den Genuss von Steuervorteilen und Zuschüssen kommen, müssen Sie mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen. Maximal sind Einzahlungen von bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind. Der Staat beteiligt sich an der Riester-Rente auf zweierlei Weise. Zum einen sind die Beiträge bei Einzahlung steuerlich absetzbar, d.h. sie verringern das zu versteuernde Einkommen und die somit zu zahlenden Steuern. Zum anderen beteiligt der Staat sich an den Beiträgen, die Sie in die Riester-Rente einzahlen. Diese Zuschüsse heißen Zulagen.

Sie können sich die Riester-Rente ab dem 60. Lebensjahr in einer Summe auszahlen lassen. Sollten Sie vor dem regulären Ablauf des Riester-Vertrags versterben, können die Rentenzahlungen nach Absprache und über einen begrenzten Zeitraum an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Die Rentenauszahlungen müssen zu 100 % versteuert werden.

Wo Sie sich zur optimalen Altersvorsorge beraten lassen können

Die Verträge dieser staatlich geförderten Altersvorsorge sind sehr komplex und erfordern eine intensive Beratung. Neben der gesetzlichen Altersvorsorge, Riester- und Rürup-Rente gibt es für Selbständige noch viele weitere Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen, z.B. über (Kapital-) Lebensversicherungen, betriebliche Altersvorsorge (bAV), Fonds, Immobilien etc. Welche Rentenvorsorge sich für Sie am besten eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen u.a. ob Sie angestellt oder selbständig beruflich tätig sind, Ihre Einkommenshöhe, die Anzahl Ihrer Kinder, ob die gewählte Altersvorsorge vererbbar sein soll etc.

Eine professionelle und individuelle Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert. Sprechen Sie uns gerne darauf an, unsere Experten können Ihnen bei Ihren Fragen zur Altersvorsorge weiterhelfen. Sie erreichen uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 58 95 505.

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