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Franchisenehmer, die sich mit einem Franchise-System selbstständig machen möchten, zahlen bestimmte Gebühren an den Franchisegeber. Welche Kosten Existenzgründer hierbei erwarten, haben wir für Sie recherchiert.

Franchisenehmer zahlen zwei Arten von Gebühren

Steht der Einstieg in ein Franchise-System bevor, ist es sinnvoll, sich vorab mit dem Bereich Finanzierung zu beschäftigen. Beim Franchising machen sich Franchisenehmer mit dem Geschäftsmodell des Franchisegebers selbstständig. Um dieses für die eigene Selbstständigkeit nutzen zu können, müssen Franchisenehmer zwei Arten von Gebühren an den Franchisegeber zahlen:

Zum einen ist dies die einmalige Eintrittsgebühr unter anderem für die Nutzungsbestätigung des Geschäftsmodells. Diese beträgt laut einer DFV-Studie zwischen 5.000 und 75.000 Euro.

Zum anderen sind monatlich laufende Gebühren zu entrichten. Diese betragen laut deutschem Franchiseverband in der Regel einen vereinbarten Prozentsatz vom Nettoumsatz des Franchisenehmers und decken die laufenden Kosten des Franchisegebers für Marketing, Werbemittel und Unternehmensberatung.

Beim Einstieg in ein Franchise-System wird nach Angaben des Verbandes Eigenkapital in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtinvestition der Existenzgründung vorausgesetzt.

Franchise-System: Fördermittel können Franchisenehmer unterstützen

Bei der häufig komplexen Finanzkalkulation und der Businessplan-Erstellung im Rahmen von Franchising ist es empfehlenswert, einen Existenzgründungsberater hinzuzuziehen. Hierbei können bis zu 80 % der Beratungskosten gefördert werden.

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