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Matroschka

Bayern geht mit gutem Beispiel voran

In Bayern gibt es erfreuliche Neuerungen: Übernehmen Kinder die Betriebe der Eltern, sind Kaufpreiszahlungen zwischen (Schwieger-)Eltern und Kindern ab sofort förderfähig.

Wie wichtig die zusätzlichen Förderungen sind, wird klar angesichts der Problematik des demografischen Wandels und dem damit einhergehenden Generationswechsel im Mittelstand (wir berichteten in den News vom 31.03.15). Allein in Bayern werden in den nächsten fünf Jahren 24.000 Betriebe eine Nachfolge in der Unternehmensführung benötigen. Daher tut das Land jetzt aktiv etwas, um familieninterne Geschäftsübernahmen zu unterstützen. Die LfA Förderbank Bayern, das Landesförderinstitut, finanziert die zusätzliche Förderung.

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Junge Unternehmer, die eine familieninterne Geschäftsübernahme planen, können nun beim Kauf den günstigen „Startkredit“ nutzen. Dieser Förderkredit bietet einen äußerst niedrigen Zinssatz von 1%. Außerdem sind Laufzeiten und Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren möglich und die Bank übernimmt 70% des Kreditrisikos.

Zudem wird der Kreis der Förderberechtigten ausgeweitet: Die Gewinngrenze, bis zu der Vorhaben gefördert werden, wurde von 30.000€ auf 200.000€ erhöht.

Auch bereits selbständige Personen, die einen weiteren (elterlichen oder externen) Betrieb übernehmen oder sich an diesem beteiligen möchten, sind förderberechtigt, ebenso wie Nebenerwerbsbetriebe.

Diese überaus sinnvollen Erweiterungen der Fördermittel gelten bisher nur für Bayern. Aber auch in den übrigen Bundesländern gibt es attraktive Förderprogramme, die Ihnen eine Geschäftsübernahme oder eine Neugründung erleichtern. Rufen Sie uns an (kostenlos und unverbindlich unter 0800 58 59 505) oder kontaktieren Sie uns über den Fördercheck. Wir informieren Sie gerne zu Ihren Ansprüchen auf Förderung.

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