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Wenn ein junges Unternehmen expandiert, stellt sich früher oder später die Frage der Anmietung von Geschäftsräumen.

Ich habe im Rahmen meiner mehr als 28-jährigen Berufslaufbahn zahlreiche Jungunternehmer betreut, von denen sich einige leider erst an mich wandten, als der Mietvertrag/Pachtvertrag schon unterschrieben und “das Kind in den Brunnen gefallen war“.

Damit Ihnen dies erspart bleibt, möchte ich (bewusst in loser Reihenfolge) ein paar wichtige Hinweise geben:

  1. Lassen Sie sich den Zustand des Objekts stets schriftlich zusichern – dies gilt auch für die genaue Größe!
  2. Lassen Sie einen Mietvertrag unbedingt prüfen, bevor Sie unterschreiben.
  3. Achten Sie darauf, dass Sie eine Kaution (so Ihrerseits Bonität vorhanden) auch durch eine Bankbürgschaft erbringen dürfen.
  4. Fertigen Sie vor Unterschrift unter den Mietvertrag und nach Besichtigung des Objekts ein Übergabeprotokoll des Vermieters an Sie.
  5. Achten Sie auf sogenannte (Klein-)reparaturklauseln.
  6. Achten Sie unbedingt auf alles, was mit Nebenkosten zu tun hat – deren Höhe kann ansonsten zum untragbaren Belastungen führen.
  7. Klären Sie unbedingt, ob das Objekt für Ihre Zwecke geeignet ist und wer eventuell notwendige Genehmigungen beibringen muss.
  8. Falls sich andere Mieter im Objekt befinden, erkundigen Sie sich bei diesen über die Vermieterseite und stellen Sie Ihr Gewerbe vor.
  9. Versuchen Sie, Staffelmiete oder Preisanpassungsklauseln zu vermeiden.
  10. Fixieren Sie im Mietvertrag all diejenigen Punkte, die Ihnen wichtig sind unter der Klauseln “Zusatzvereinbarungen“.

Autor: Michael Winter, Rechtsanwalt, Dozent, Lektor, Kornwestheim

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