Inventur
Die Inventur spielt für jedes Unternehmen eine wichtige Rolle. Das Ziel ist die genaue Erfassung der aktuellen Bestände. Es werden die Schulden sowie Vermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt ermittelt und schriftlich festgehalten.
Jeder Unternehmer ist per Gesetz zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung, zur Inventur verpflichtet.
Die Inventur unterscheidet zwischen drei Bereichen. Es handelt sich dabei um:
1. Die Buchinventur:
Zur Buchinventur zählen Verbindlichkeiten wie Schulden oder das Bankguthaben.
2. Die körperliche Inventur:
Die körperliche Inventur betrifft gezählte, gemessene und gewogene Bestände.
3. Die Anlageninventur:
Bei der Anlageinventur werden Maschinen, Fahrzeuge und Geschäftsausstattungen aufgenommen, die für den Geschäftsbetrieb notwendig sind.
Grundsätzlich ist die Inventur am letzten Tag des Geschäftsjahres durchzuführen. Oft kann sie aber nicht an nur einem Tag durchgeführt werden, daher sollte genügend Zeit für die Fertigstellung eingeplant werden.
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