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Dokument mit der Beschriftung Gründungszuschuss. Auf der rechten Seite ein Drucker und auf der linken Seite eine Uhr.

ALG-1-Empfänger, die ihre Arbeitslosigkeit mit einer Existenzgründung beenden wollen, können den Gründungszuschuss beantragen. Bei der Beantragung der Förderung müssen Gründer jedoch auf unterschiedliche Punkte achten.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche finanzielle Förderung und dient als Starthilfe für ALG-1-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen vergeben. In der ersten Phase erhalten Gründer für eine Dauer von sechs Monaten zusätzlich zu der monatlichen, individuellen ALG-1-Regelleistung eine Pauschale in Höhe von 300 Euro (Grundförderung) als Ausgleich für die Kosten der Sozialversicherungsbeiträge.

In der zweiten Phase können Gründer für maximal weitere neun Monate die Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.

Doch seit 2011 besteht kein Rechtsanspruch mehr auf die Förderung mit dem Gründungszuschuss. Es handelt sich stattdessen um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit (AfA). Das bedeutet, dass der zuständige Sachbearbeiter je nach Situation darüber entscheidet, ob der Gründungszuschuss gewährt wird. Gründer, die ihre Gründungszuschuss-Beantragung gut im Voraus planen und wissen, wo Gefahrenquellen lauern, können ihre Chancen auf den Erhalt erhöhen. Bestimmte Punkte sollten Entrepreneure daher besonders im Auge behalten.

Voraussetzungen für die Beantragung beachten

Zunächst sollten ausreichend Informationen über die Gründungszuschuss-Förderung eingeholt werden. Es sollte ermittelt werden, ob man selber die Voraussetzungen für die Beantragung überhaupt erfüllt. Zu diesen zählen:

  • Gründer müssen bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein und dieser zur Verfügung stehen.
  • Mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein
  • Bestehender Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf das Arbeitslosengeld

Erst wenn die Voraussetzungen überprüft wurden, sollten Gründer den Sachbearbeiter über ihre Idee informieren und mit der Gründungszuschuss-Beantragung beginnen.

Mit dem Sachbearbeiter kooperieren

Gründer, die den Gründungszuschuss beantragen wollen, sollten sich dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit kooperativ gegenüber zeigen. Ein großer Fehler wäre es, wenn diese angeben, dass sie nur Interesse an einer Selbstständigkeit haben und nicht in ein Angestelltenverhältnis vermittelt werden möchten. Dies hinterlässt keinen guten Eindruck. Das Arbeitsamt prüft zunächst im Rahmen des Vermittlungsvorranges, ob die angestrebte Existenzgründung nachhaltig ist und ob sich der Existenzgründer nicht in eine Festanstellung vermitteln lässt. Daher ist es sinnvoll, sich kooperativ zu zeigen und weiterhin Bewerbungen zu schreiben. Beim Gespräch mit dem Sachbearbeiter sollten Gründer möglichst professionell auftreten. Denn ein Sachbearbeiter prüft nicht nur die formalen Voraussetzungen, sondern auch, ob sich der Gründer überhaupt für eine Existenzgründung eignet.

(Lesetipp: Gründungszuschuss beantragen: Neben dem Businessplan zählt auch die persönliche Eignung)

Wichtige Fristen notieren

Der Gründungszuschuss-Beantragung ist an bestimmte Fristen gekoppelt. Neben den 150 Tagen Restanspruch müssen Gründer beispielsweise auch beachten, dass diese ihre Geschäftsidee nicht zuerst beim Gewerbeamt anmelden. Denn dies würde bedeuten, dass sie dann bereits selbstständig sind. Eine bereits vorhandene Selbstständigkeit ist ein Ausschlusskriterium für die Gründungszuschuss-Beantragung.

Die Gewerbeanmeldung sollte frühestens an dem Tag der Antragstellung erfolgen. Es sollte aber noch genug Zeit bleiben für die Businessplan-Erstellung.

Ausreichend Zeit für die Businessplan-Erstellung einplanen

Existenzgründer müssen im Rahmen der Gründungszuschuss-Beantragung einen Businessplan vorlegen. Der Businessplan ist die Grundlage dafür, ob die Geschäftsidee erfolgversprechend ist und der Gründungszuschuss gewährt wird. Oftmals lehnt der Sachbearbeiter den Antrag auf Gründungszuschuss ab, weil der Geschäftsplan fehlerhaft oder unvollständig ist. Wichtige Inhalte in einem Businessplan sind:

  • ausführliche Darlegung der Geschäftsidee
  • Kompetenzen der Unternehmer
  • 3-jährige Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau
  • Chancen und Gefahren
  • Unternehmensstrategie
  • Marketingmaßnahmen
  • Finanzierung der Geschäftsidee

Vorbereitung auf die Gründungszuschuss-Beantragung gemeinsam mit einer Existenzgründungsberatung angehen

Die erfolgreiche Gründung kann davon abhängen, ob der Gründungszuschuss bewilligt wird. Es sollten daher unbedingt Fehler bei der Beantragung vermieden werden. Da es einiges zu beachten gibt und die Businessplan-Erstellung viele Fallstricke bereithält, sollten vorab Tipps im Rahmen einer Existenzgründungsberatung eingeholt werden. Diese erhöht die Chancen, dass der Sachbearbeiter die Geschäftsidee als erfolgversprechend ansieht und der Gründungszuschuss bewilligt wird.

(Lesetipp: Gründungszuschuss beantragen – Die 5 häufigsten Fehler)

Gründer müssen für eine professionelle Beratung auch nicht tief in die Tasche greifen, denn mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können sich Existenzgründer bei der Erstellung durch zertifizierte Bildungsträger finanziell unterstützen lassen (Service-Tipp: Coach- und Beratersuche).

Hinweis: Für ALG-2-Empfänger gibt es das Einstiegsgeld.

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