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Höhe und Dauer der Förderung mit dem Gründungszuschuss aus ALG 1

Eine Wanduhr im Vordergrund. Im Hintergrund viele Geldscheine.

Auch aus der Arbeitslosigkeit besteht die Möglichkeit, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Für ALG-1-Empfänger, die sich selbstständig machen und ihre Arbeitslosigkeit dadurch beenden wollen, gibt es den Gründungszuschuss. Denn dieser verfolgt das Ziel, die Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt zu verbessern – insbesondere für schwer vermittelbare Arbeitslose. Jedoch ist der Weg zur Existenzgründung mit Problemen und Hindernissen gespickt. Zum einen liegt dies daran, dass der Arbeitsmarkt von der Agentur für Arbeit positiv eingeschätzt wird und die Vermittlung offener Stellen das primäre Ziel ist, zum anderen kostet den Staat eine Unterstützung in die Selbstständigkeit Geld. Im Jahr 2013 sollte der Existenzgründerzuschuss eingestellt werden, diese Entscheidung kam jedoch im darauffolgenden Jahr mit dem Regierungswechsel nicht zum tragen. Die Stärkung der Gründerlandschaft in Deutschland hatte hier Vorrang.

Gründer, die den Existenzgründerzuschuss beantragen wollen, fragen sich vielleicht, wie lange sie die Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten und wie hoch die Förderung ist. Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir hier zusammengestellt.

Besondere Förderchancen aus der Arbeitslosigkeit

Nutzen Sie unsere Beratung und füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus: In unserer Stellungnahme liefern wir individuell fallbezogene Informationen darüber, ob Sie Anspruch auf Existenzgründerförderung aus ALG 1 haben.

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Unsere Experten helfen Ihnen unter der Rufnummer: 0800 / 58 95 505

Insgesamt 15 Monate Förderung mit dem Existenzgründerzuschuss möglich

Der Gründungszuschuss unterteilt sich in zwei Phasen. In der ersten Phase erhalten Existenzgründer für eine Dauer von sechs Monaten die monatliche, individuelle ALG-1-Regelleistung, die den Lebensunterhalt sichern soll, sowie zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 300 Euro (Grundförderung) als Ausgleich für die Kosten der Sozialversicherungsbeiträge.

Ist die erste Phase im Existenzgründerzuschuss-Verfahren beendet und liegt eine hauptberufliche Selbstständigkeit vor, wird in der zweiten Phase maximal für weitere 9 Monate nur noch die Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro gezahlt. Um diese Verlängerung der Förderdauer zu erhalten, sind hier die Geschäftstätigkeiten und unternehmerischen Aktivitäten zu belegen. Für die Unternehmensgründung bzw. Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit kann der Gründungsausschuss im optimalem Fall somit 15 Monate bezogen werden.

Ein Beispiel: Angenommen das monatliche Arbeitslosengeld beträgt 1.100 Euro, dann bedeutet dies für die erste Phase eine Förderung der Existenzgründung in Höhe von 8.400 Euro. In der zweiten Periode können Gründer weitere 2.700 Euro erhalten. Insgesamt können Existenzgründer in unserem Beispiel mit der Förderung durch den Gründungszuschuss 11.100 Euro erhalten

 

Gerne können Sie uns unter der kostenlosen Hotline 0800 / 58 95 505 kontaktieren und Ihre Fragen zu Gründung, selbständiger Tätigkeit sowie zum Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit an uns stellen.

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