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Frau hält eine Tasse mit der Aufschrift: Like a boss

Die Bewerbungsphase für den „Sächsischen Gründerinnenpreis 2019“ ist seit Anfang August eröffnet. Existenzgründerinnen mit einer innovativen Geschäftsidee können diese noch bis zum 31. Oktober einreichen und haben damit die Chance auf ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 6.000 Euro. Wie auch im Jahr zuvor ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in Dresden der Initiator des Wettbewerbs.

Existenzgründerinnen müssen sich Jury-Bewertung unterziehen

Ob Existenzgründung mit eigenem Geschäftsmodell oder Geschäftsübernahme: Existenzgründerinnen aus Sachsen, die innerhalb der letzten sieben Jahre eine Unternehmensgründung in den Segmenten Handwerk, Industrie oder Handel gestartet haben, können sich für den Preis bewerben.

Im Anschluss an die Bewerbungsphase prüft eine Experten-Jury aus den Bereichen Wirtschaft, Recht und Medizin die eingereichten Geschäftsmodelle der Existenzgründerinnen. Bewertet werden dabei z. B. folgende Aspekte:

Die Existenzgründerin mit den besten Bewertungen erhält ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro. Der zweite Platz ist mit 1.000 Euro dotiert.

Die Preisverleihung wird für Anfang 2019 angesetzt. Ob diese wie im letzten Jahr in Leipzig stattfindet, wird noch bekanntgegeben.

Über den Preis für Existenzgründerinnen

Der Sächsische Gründerinnenpreis wurde erstmals im Jahr 2008 verliehen und zeichnet Existenzgründerinnen für ihre Geschäftsidee aus. Mit dem Preis werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen die Präsentation innovativer Geschäftsideen von Gründerinnen. Zum anderen die Erhöhung des Anteils erfolgreicher Existenzgründungen durch Frauen in Sachsen.

Interessierte Existenzgründerinnen können sich auf der Website des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz in Dresden (externer Link) für den Preis bewerben.

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