Viele Existenzgründer benötigen zur Umsetzung ihrer Geschäftsidee Fremdkapital, um notwendige Investitionen tätigen zu können.
Für die Kapitalausstattung sind Förderdarlehen besonders attraktiv. Diese weisen im Gegensatz zu klassischen Bankdarlehen niedrigere Zinssätze aus und beinhalten eine tilgungsfreie Anlaufzeit. Dies bedeutet, man muss das Darlehen nicht direkt zurückzahlen, sondern frühestens ab dem zweiten Jahr der Laufzeit des Darlehens.
Für die Beantragung eines Förderdarlehens wie z. B. des KfW-StartGeld oder auch von Mikrodarlehen in den einzelnen Bundesländern ist ein professioneller Businessplan notwendig. Dieser bildet im schriftlichen Teil das gesamte Geschäftsmodell ab. Förderbanken legen zudem großen Wert auf einen professionellen Finanzplan mit u. A. einer Rentabilitätsvorschau (Gewinn- und Verlustrechnung). Diese prognostiziert den monatlichen und jährlichen Gewinn des Unternehmens. Zudem wird der Liquiditätsplan dahingehend geprüft, dass sich der Bestand an Liquidität im geplanten Zeitraum nicht im Minus befindet. Es müssen in der Planung also immer ausreichend finanzielle Mittel auf dem Konto vorhanden sein.
Um ein Förderdarlehen beantragen zu können, muss man noch nicht formell gegründet haben. Dies bedeutet, man muss auch noch nicht über ein Geschäftskonto verfügen, um bei einer Bank ein Darlehen anzufragen. Um später im Prozess der Kapitalaufnahme das Darlehen nutzen zu können, muss man natürlich ein Geschäftskonto haben.
In diesem Artikel möchten wir erläutern, wann der richtige Zeitpunkt ist, um ein solches Geschäftskonto zu eröffnen, um ein Darlehen erhalten zu können.
Förderdarlehen – Definition und Bestandteile
An dieser Stelle soll insbesondere auf die Beantragung von staatlichen Förderdarlehen wie z. B. dem KfW-StartGeld eingegangen werden. Dieses ist bei Existenzgründern und Jungunternehmen sehr stark nachgefragt, da es günstige Zinsen ausweist und mit einem wasserdichten Businessplan beantragt werden kann. Dieser weist im Gegensatz zu einem Jahresabschluss oder einer BWA (betriebswirtschaftlichen Auswertung) eines Bestandsunternehmens keine Unternehmenszahlen aus der Vergangenheit aus, sondern zeigt Planzahlen für die Zukunft.
Die Vorteile eines solchen Förderdarlehens sind z. B.:
- niedriger Zinssatz: Der Zins liegt ca. 1,5 Prozentpunkte unter dem Zinsniveau regulärer Bankdarlehen für eine Unternehmensfinanzierung sowie sogar 5 Prozentpunkte unterhalb eines Konsumentenkredits für Angestellte.
- tilgungsfreie Anlaufzeit: Die erste Rate klassischer Kredite muss direkt mit der Aufnahme des Kredits zurückgezahlt werden. Das Gründerdarlehen KfW-StartGeld muss man im ersten Jahr nicht zurückzahlen, wenn die gesamte Laufzeit des Darlehens fünf Jahre beträgt (Mindestlaufzeit). Bei einer längeren Laufzeit von z. B. zehn Jahren sind sogar zwei tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.
Zur Beantragung kontaktiert man eine Hausbank (z. B. Sparkasse oder Volksbank), die die Prüfung des Businessplans und Finanzplans übernimmt.
Die Gelder werden später von der KfW (oder einer anderen Förderbank) auf ein Geschäftskonto bei dieser Hausbank zur Verfügung gestellt. Man eröffnet also kein zusätzliches Konto bei der Förderbank. Reine Online-Banken bzw. Konten bei diesen Banken können zur Beantragung eines geförderten Darlehens nicht genutzt werden.
Beantragung eines Förderdarlehens
Um ein Förderdarlehen beantragen zu können, sind einige Vorbereitungen zu treffen. Zunächst muss man sich mit den wichtigen Bestandteilen einer Geschäftsidee beschäftigen und diese in einem Businessplan erläutern. Beispielsweise, wie das genaue Angebotsportfolio aussehen soll, welche Marketingstrategie man umsetzen möchte und wer die Zielkunden sind. Zudem müssen eine detaillierte Marktanalyse sowie eine Wettbewerbsbetrachtung im Businessplan enthalten sein. Dies gilt auch für eine umfassende SWOT-Analyse.
Bei der Entwicklung eines Geschäftsmodells und der Erstellung eines Businessplans können erfahrene Gründungsberater oder Unternehmensberater unterstützen. Deren Dienstleistung wird staatlich gefördert. Diese Form der Existenzgründungsberatung kann viel Zeit sparen, da man auf externe Erfahrungswerte und Branchenexpertisen zurückgreifen kann.
Beantragung einer Gründerfinanzierung – Finanzplan-Erstellung
Während im schriftlichen Teil des Businessplans also das Geschäftsmodell anschaulich erläutert wird, ist die professionelle Finanzplan-Erstellung notwendig, um die wirtschaftlichen Kennzahlen der Existenzgründung darzulegen.
- Aus dem Investitionsplan/Kapitalbedarfsplan geht hervor, für welchen Verwendungszweck das Darlehen eingesetzt werden soll. Unterschieden wird an dieser Stelle zwischen Investitionen z. B. für ein Kfz, Maschinen, Werkzeug oder den Kauf einer Software sowie Betriebsmitteln wie z. B. der Umsetzung einer Marketingstrategie, der Miete einer Bürofläche oder eines Warenlagers oder Personalkosten.
- Im Rentabilitätsplan (auch Gewinn- und Verlustrechnung) werden die monatlichen Umsätze und alle betrieblichen Kosten (z. B. für Miete, Personal, Software, Reisekosten, Marketing, Beratung, Zinsen und Abschreibungen) und der Gewinn eines Unternehmens pro Monat und pro Jahr abgebildet. Hiervon werden noch steuerliche Abgaben subtrahiert. Je nach Rechtsform des Unternehmens fallen die Gewerbesteuer sowie die Körperschaftssteuer an. Letztere allerdings nur bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der UG (Unternehmergesellschaft). So wird der Gewinn nach Steuern als sehr wichtige Betriebskennzahl prognostiziert.
- Hinzu kommt der Liquiditätsplan, der sich zum Großteil aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt, zusätzlich noch Zahlungsziele, die ggf. anfallende Umsatzsteuer sowie die Tilgungsraten des geförderten Darlehens beinhalten.
- Zudem sollte man im Rahmen der Finanzplanung einen Tilgungsplan erstellen. In diesem wird der Kapitaldienst (die Summe aus Zins und Tilgung des Darlehens) errechnet. Als Laufzeit kann man für das KfW-StartGeld mindestens fünf Jahre ansetzen, bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr.
Ablauf bis zum Erhalt des Förderdarlehens
Wenn man den Businessplan und Finanzplan erstellt hat, kann man die Beantragung des Förderdarlehens angehen.
Hierzu nimmt man Kontakt zur Hausbank auf und vereinbart einen Gesprächstermin.
Wenn man bereits eine Hausbank und ein Geschäftskonto hat, sollte diese Bank der erste Ansprechpartner sein. Man kann aber auch jede andere Filialbank kontaktieren. Hier ist es wichtig zu wissen, dass man dort kein Konto benötigt, um einen Antrag für ein Darlehen zu stellen und den Businessplan dort einzureichen. Denn wenn eine Hausbank den Antrag ablehnt, etwa weil der Businessplan nicht überzeugend ist, muss man dort auch kein Konto eröffnen. In diesem Fall würde man mit einem verbesserten Businessplan eine andere Bank kontaktieren.
Wenn die Hausbank das Geschäftsmodell jedoch positiv einschätzt und es keine persönlichen Einschränkungen wie z. B. negative Schufa-Einträge beim Gründer oder bei den Gründern gibt, werden die Darlehensanträge vorbereitet. Für den Prüfprozess bei der Hausbank sollte man ca. zwei Wochen einplanen. Bis die Gelder von der Förderbank KfW auf das Geschäftskonto bei der Hausbank ausbezahlt werden, muss man von weiteren sechs bis acht Wochen ausgehen.
Während dieses Zeitraums muss dann auch das Geschäftskonto eröffnet werden.
Der passende Zeitpunkt, ein Geschäftskonto bei einer Hausbank zu eröffnen, ist also spätestens nach der Zusage für die Bewilligung des Darlehens.
Fazit
Die Beantragung einer Gründerfinanzierung muss intensiv vorbereitet werden. Hierzu gehören zunächst die Definition der einzelnen Bestandteile eines Geschäftsmodells, die Konzeption eines Geschäftsplans sowie die Erstellung eines aussagekräftigen Finanzplans. Diese Unterlagen kann man bei seiner Hausbank einreichen, wenn man bereits eine solche hat. Wenn man über noch kein Geschäftskonto verfügt, muss man auch keines eröffnen, um eine Gründerfinanzierung anzufragen. Dies kann man nachholen, wenn man eine Zusage für die Auszahlung des Kapitals erhalten hat.
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FAQ
Brauche ich ein Geschäftskonto, bevor ich ein Förderdarlehen beantrage?
Nicht zwingend. Für die erste Anfrage bei einem Finanzierungspartner muss noch nicht in jedem Fall bereits ein Geschäftskonto bestehen. Entscheidend ist zunächst, dass Businessplan, Finanzplan und die erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorbereitet sind. Der KfW-Antrag wird über einen Finanzierungspartner gestellt, etwa eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank.
Wann sollte ich mein Geschäftskonto für eine Gründerfinanzierung eröffnen?
Spätestens dann, wenn die Finanzierung konkret umgesetzt und der Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen wird, muss die Kontoverbindung geklärt sein. Der Beitrag ordnet die Kontoeröffnung deshalb in die spätere Phase des Finanzierungsprozesses ein.
Muss ich das Geschäftskonto bei derselben Bank eröffnen, bei der ich den Förderkredit beantrage?
Das hängt vom Finanzierungspartner und dessen internen Prozessen ab. Die KfW selbst verlangt die Beantragung über einen Finanzierungspartner, beispielsweise eine Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank. Ein Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt.
Kann ich das KfW-StartGeld direkt bei der KfW beantragen?
Nein. Der ERP-Gründerkredit StartGeld wird über einen Finanzierungspartner beantragt. Das kann eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank sein.
Brauche ich für das KfW-StartGeld einen Businessplan?
Ja. Die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass zum Gespräch mit dem Finanzierungspartner ein Businessplan mitgebracht werden soll. Darin sollten unter anderem Geschäftsidee, Zielgruppe, Markt, Wettbewerb und die Qualifikation des Gründers beschrieben werden.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Gründerfinanzierung?
Typischerweise werden ein Businessplan, ein Finanzplan und Angaben zur Person und zum Unternehmen benötigt. Je nach Finanzierungspartner können zusätzlich Selbstauskünfte, Lebenslauf, Investitionsplan oder weitere Nachweise verlangt werden. Die KfW nennt Businessplan, Selbstauskunft und Lebenslauf als wichtige Unterlagen für einen Förderkredit.
Welche Bestandteile gehören in den Finanzplan?
Im Beitrag werden insbesondere Kapitalbedarfs- beziehungsweise Investitionsplan, Rentabilitätsplanung, Liquiditätsplanung und Tilgungsplan genannt. Diese zeigen, wofür das Darlehen eingesetzt wird, wie sich Umsatz und Kosten entwickeln und ob der Kapitaldienst getragen werden kann.
Kann ich eine Gründerfinanzierung beantragen, bevor mein Unternehmen vollständig gegründet ist?
Ja, grundsätzlich kann die Antragstellung bereits in der Gründungsphase erfolgen. Die aktuelle KfW-Datenliste sieht ausdrücklich auch die Angabe „Unternehmen in Gründung“ vor. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig und grundsätzlich vor Beginn des finanzierten Vorhabens gestellt wird.
Wann darf ich mit dem finanzierten Vorhaben beginnen?
Beim KfW StartGeld muss der Antrag grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens über den Finanzierungspartner gestellt werden. Nach der Zusage der KfW kann der Kreditvertrag abgeschlossen und das Vorhaben gestartet werden.
Welche Vorteile hat das KfW StartGeld?
Das aktuelle ERP-Gründerkredit StartGeld kann mit bis zu 200.000 Euro für Investitionen und laufende Kosten genutzt werden. Je nach Laufzeit sind tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.
Wie lange dauert es, bis ein Förderdarlehen ausgezahlt wird?
Eine allgemeingültige Bearbeitungsdauer lässt sich nicht seriös nennen. Sie hängt unter anderem vom Finanzierungspartner, der Vollständigkeit der Unterlagen, der Bonitätsprüfung und dem konkreten Förderprogramm ab. Die KfW schreibt lediglich, dass die Kreditsumme nach Zusage und Vertragsabschluss zeitnah abgerufen werden kann.
Kann ich auch eine andere Bank ansprechen, wenn meine erste Bank die Finanzierung ablehnt?
Grundsätzlich kann ein Gründer auch andere Finanzierungspartner ansprechen. Dabei kann es sinnvoll sein, Businessplan und Finanzplan nach einer Ablehnung zu überprüfen und mögliche Schwachstellen vor der nächsten Anfrage zu verbessern.
Lesetipp: Geförderte Finanzierung durch Mikromezzaninfonds Deutschland: Zweck und Ziele