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Ein Mann deutet mit seinem Stift auf Unterlagen

Das erste Jahr nach der eigentlichen Existenzgründung ist besonders turbulent: Nach der Veröffentlichung eines neuen Produktes oder einer Dienstleistung muss sich diese zunächst auf dem Markt etablieren. Zudem müssen sich viele Unternehmensprozesse erst noch einspielen. Dennoch ist es nach einem Jahr Zeit, Bilanz zu ziehen und zu überprüfen, ob die neu gegründete Existenz sich in die richtige Richtung entwickelt.

So vielversprechend eine Geschäftsidee auch sein mag, es braucht etwas Zeit, bis sich zeigt, ob diese sich auf dem Markt behaupten kann. Doch spätestens nach dem ersten Jahr ist es sinnvoll, sich die Entwicklungen der Unternehmensgründung genauer anzusehen. Denn selbst, wenn die Zeit oft noch lange nicht ausreicht, um bereits spürbare Gewinne zu erwirtschaften, kann frühzeitig erkannt werden, ob und welche Dinge bereits gut funktionieren und wo gegebenenfalls noch Nachholbedarf besteht. So lassen sich rechtzeitig mögliche Gegenmaßnahmen oder Korrekturen auf den Weg bringen.

Für wen die gesetzliche Pflicht zur Bilanzerfassung gilt

Bestimmte Existenzgründer sind je nach der gewählten Unternehmensform verpflichtet „Bilanz zu ziehen“ – und zwar in Form eines offiziellen Jahresabschlusses. Wer hier dazuzählt, ist im Handelsgesetz (§ 266) genau definiert:

  • Kapitalgesellschaften (z.B. AG oder GmbH)
  • haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG)

Auch gewerbliche Einzelunternehmer oder Land- und Forstwirte müssen nach § 141 der Abgabenordnung eine Bilanz einreichen, wenn entweder der Umsatz in den zwölf Monaten 600.000 Euro übersteigt oder ein Jahresgewinn von über 60.000 Euro erwirtschaftet wurde. Diese Werte gelten seit 2016. Gegebenenfalls kann das Finanzamt hier jedoch auf eine Bilanz verzichten und verlangt nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Die Bilanz selbst folgt der typischen formalen Zweiteilung mit der Aktiv- und Passivseite. Je nach Unternehmensgröße ist hier eine ausführlichere Auflistung oder eine verkürzte Bilanz zu erstellen. Hier richtet sich der Umfang des Dokumentes nach der Höhe der Bilanzsumme: Je höher diese ist, desto detaillierter müssen die Ausführungen im Dokument erstellt werden.

Bei einer Bilanzpflicht gehören im Rahmen des Jahresabschlusses zur eigentlichen Bilanz zusätzlich eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie unter Umständen ein sogenannter Anhang (externer Link). Bei letzterem sind die Vorgaben zwar nicht so streng wie bei einer Bilanz, dennoch müssen verschiedene Angaben verpflichtend darin berücksichtigt werden.

Auch im Publizitätsgesetz (externer Link) gibt es Angaben darüber, wer zu einer Rechnungslegung verpflichtet ist. Allerdings sind diese Kriterien – beispielsweise Umsatzerlöse über 130 Millionen Euro oder eine Beschäftigungszahl von über 5.000 Mitarbeitern – für Existenzgründer eher unrealistisch.

Freiberufler müssen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, die im Rahmen der Steuererklärung anfällt.

Den richtigen Zeitpunkt der Bilanz bestimmen

Als Neugründer wurde bereits zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung eine Gründungsbilanz (bei einem Handelsgewerbe: Eröffnungsbilanz) erstellt. Diese beinhaltet Angaben zu den finanziellen Mitteln, mit denen in das erste Jahr gestartet wurde.

Erfolgte die Existenzgründung nicht zum ersten Januar eines Jahres, umfasst die erste Schlussbilanz weniger als zwölf Monate (Rumpfgeschäftsjahr). Denn üblicherweise gilt als Stichtag für die Bilanz der 31. Dezember. Für das kommende Jahr gilt dann das herkömmliche Geschäftsjahr mit zwölf vollständigen Monaten (Januar bis Dezember). Wird das Unternehmen saisonal stark beeinflusst, kann unter Umständen ein anderer Stichtag festgelegt werden.

Welche Informationen sich aus einer Bilanz entnehmen lassen

Das Erstellen einer Bilanz ist zwar mit viel Arbeit verbunden, schafft aber auch viel Transparenz. Aufwändig ist neben der doppelten Buchführung insbesondere die Inventur, die dafür durchgeführt werden muss. Letztere gibt genauen Aufschluss über das Vermögen (Sach- und Finanzwerte). Somit wird im Vergleich zur Eröffnungsbilanz deutlich, welche neuen Werte oder auch Schulden seitdem hinzugekommen sind.

Verfügbarkeit von Kapital:

Aus den detaillierten Angaben in einer Bilanz lassen sich verschiedene Schlüsse ziehen. Die Auflistung der genauen Vermögenswerte zeigt beispielsweise, wie sehr diese gebunden sind oder wie schnell diese sich etwa liquidieren lassen. Sind für die weitere Entwicklung des Unternehmens Investitionen geplant, zeigt sich somit, ob sich dafür eigenes Kapital einsetzen lässt oder ob ein Kredit notwendig ist.

Bei der einfachen Aufstellung in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist es nicht möglich, solche Informationen herauszulesen.

Unternehmenswert:

Manche Unternehmen werden von vorn herein mit dem Ziel gegründet, diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu veräußern. In diesem Fall hat der sogenannte Firmenwert oder auch Goodwill genannt eine besondere Bedeutung. Auch zum Beispiel bei Arztpraxen ist dieser Wert eine wichtige unternehmerische Kennzahl, welche bei einer Geschäftsübernahme herangezogen wird.

Der Goodwill (externer Link) gibt Aufschluss über einen möglichen immateriellen Mehrwert eines Unternehmens, der z. B. aus einer guten Reputation oder einem Markenwert abgeleitet werden kann. Alternativ zeigt der Wert, welche Gewinne sich erwartungsgemäß erwirtschaften lassen oder welche Wachstumschancen bestehen. Konkrete Hinweise auf den Goodwill geben z. B. erworbene Lizenzen, Patente oder andere Rechte.

Der Firmenwert kann im Rahmen buchhalterischer Vorschriften als tatsächlicher Wert in der Bilanz auf der Aktivseite aufgeführt werden. Soll das Unternehmen verkauft werden, so ist dieser immaterielle Unternehmenswert die Summe, die über das materielle Firmenvermögen hinaus abzüglich der Schulden dafür bezahlt werden könnte.

Forderungen:

Auf der Aktivseite werden beim Umlaufvermögen auch offene (kurzfristige) Forderungen, sprich offene Rechnungen, aufgeführt. Ist dieser Posten relativ groß, kann dies einerseits bedeuten, dass die Geschäfte gut laufen, da die Auftragslage entsprechend umfangreich ist.

Andererseits kann dies aber ein Hinweis darauf sein, dass es mit der Zahlungsmoral der Kunden nicht besonders gut bestellt ist. In diesem Fall sollten Maßnahmen zum Eintreiben der Forderungen getroffen werden. Sich mit Mahnungen zu beschäftigen, ist für viele Existenzgründer neu und keine angenehme Aufgabe. Wird dieser Punkt allerdings vernachlässigt, kann es unnötig zu finanziellen Engpässen kommen. Denn nach wie vor zählen offene Rechnungen zu den Hauptgründen für eine Insolvenz.

Steuerhöhe:

Schlussendlich ist neben der Handels- oder Konzernbilanz eine getrennte Steuerbilanz notwendig. Diese orientiert sich nicht am Handelsrecht und dient dem Finanzamt als Grundlage für die Bemessung der Steuerhöhe. Aus dieser können auch Informationen über die Höhe künftiger Vorauszahlungen und zu bildender Rücklagen herausgelesen werden.

Unternehmerische Schlüsse aus der Bilanz

Die konkreten Zahlen der Bilanz zeigen, wie sich die Existenzgründung bisher entwickelt hat. Bei der Bilanzauswertung können Bereiche deutlich werden, die besonders positiv oder auch negativ hervorstechen. Folgende Fragen sollten nach abschließender Bilanz beantwortet werden können:

  • Wurden festgelegte Unternehmensziele erreicht oder müssen diese korrigiert werden?
  • Ist der erwirtschaftete Umsatz oder die Größe des bisherigen Kundenstamms zufriedenstellend?
  • Würden mögliche Investoren mit den Entwicklungen zufrieden sein?
  • Ist das Unternehmen ausreichend liquide?
  • Können Schulden plangemäß getilgt werden?
  • Sind Mittel für mögliche Investitionen vorhanden?

Aus den Antworten lassen sich Vorgehensweisen für die Zukunft ableiten. Startschwierigkeiten sind durchaus normal. Allerdings gilt es, sich Gedanken über mögliche Marketingmaßnahmen zu machen, um die Firma besser zu positionieren. Auch eine weitere Ausdehnung des Kundenstamms fällt in diesen Bereich.

Um die Liquidität zu erhöhen, ist es notwendig, das Forderungsmanagement auszubauen und diesem Punkt mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Alternativ kann es sinnvoll sein, auf weitere externe Finanzierungsquellen wie z. B. auf Investoren, Fördermittel oder Kredite zurückzugreifen. Liefen die Geschäfte gut, sollte wiederum überlegt werden, ob es sich rechnet, Verbindlichkeiten schneller abzutragen.

Persönliche Schlüsse aus der Bilanz

Nach all den Fragen und Überlegungen zum neu gegründeten Unternehmen sollte man nicht vergessen, auch sich selbst unter die Lupe zu nehmen und zu hinterfragen, wie es einem in diesen Monaten erging. Folgende Fragen können hierbei helfen:

  • Welche Tätigkeiten haben am meisten Spaß gemacht?
  • Welche Aufgaben waren eine besondere Herausforderung?
  • Gab es Aufgaben oder Tätigkeiten, die einen an die persönlichen Grenzen gebracht haben?
  • Ist man mit der bisherigen Entwicklung zufrieden?
  • Wie viel Kraft und Zeit wurde in die Existenzgründung investiert?
  • Sind Freizeit und Privatleben dabei zu kurz gekommen?
  • Ist die ursprüngliche Motivation noch vorhanden?

Eine Unternehmensgründung ist oft und vor allem in der ersten Zeit eine Belastung für die eigene Familie. Die investierte Zeit ist in der Regel um einiges höher als in einem Angestelltenverhältnis. Somit wird die Existenzgründung nicht nur zu einer Herausforderung für die eigene Gesundheit, sondern auch für die Partnerschaft oder bei der Organisation der Kinderbetreuung.

Zudem ist man als Gründer (erstmals) auch Chef. Da neben der fachlichen Qualifikation in der entsprechenden Branche noch viele weitere Fähigkeiten gefragt sind, ist diese Herausforderung für viele nicht einfach zu meistern. Mitunter ist es sinnvoll, sich in verschiedenen Bereichen gezielt weiterzubilden, etwa wenn auch Mitarbeiter eingestellt werden.

Falls der betriebswirtschaftliche Teil für Probleme sorgt, sollte über eine professionelle Unterstützung nachgedacht werden. Dazu zählt zum Beispiel das Gründercoaching oder die Auslagerung einzelner Tätigkeiten.

Zum Schluss lässt sich festhalten, dass neben der wirtschaftlichen auch die persönliche Bilanz berücksichtigt werden sollte. Häufig ist die Tendenz vorhanden, sich für sein Unternehmen aufzuopfern. Dies kann einige Zeit gutgehen, doch für einen langfristigen Erfolg ist auch das persönliche Wohlbefinden und eine weiterhin hohe Motivation wichtig.

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4 thoughts on “Bilanz ziehen nach der Existenzgründung: Ist das Unternehmen auf dem richtigen Weg?

  1. Gut zu wissen, dass ein anderer Stichtag festgelegt werden kann, wenn das Unternehmen saisonal stark beeinflusst ist. Ich werde bald mein eigenes Start-up im Tourismusbereich gründen. Das Thema Existenzgründung ist definitiv sehr wichtig. Ich werde mich an meinen Berater wenden. Danke!

  2. Im Januar habe ich eine GmbH gegründet. Gut zu wissen, dass mir damit dieses Jahr zum ersten Mal die Erstellung eines Jahresabschlusses bevorsteht. Das stelle ich mir ziemlich kompliziert vor, aber wenn es nötig ist, werde ich mir entsprechende Hilfe suchen.

  3. Gut zu wissen, dass das erste Jahr nach der eigentlichen Existenzgründung besonders turbulent ist. Ich dachte immer, dass es am schwierigsten wäre ein Unternehmen zu gründen und danach eigentlich alles von selbst läuft. Aber es macht natürlich Sinn, dass man sich erst auf dem Markt etablieren muss.

  4. Danke für diese Tipps, wann der richtige Zeitpunkt für die Bilanz ist. Gut zu wissen, für die Bilanz der 31.12 der Stichtag ist, auch wenn ich mich erst dieses Jahr im Oktober selbstständig mache. Vorher muss ich mich aber noch genauer mit dem Gesellschaftsrecht auseinandersetzen und entscheiden, welche Rechtsform am besten für mich geeignet ist.

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