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Erstaunliche Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen, wie die Corona-Pandemie auf das Thema „Gewerbe anmelden“ Einfluss genommen hat. Zeit die widersprüchlichen Zahlen genauer zu erklären.

Gewerbe anmelden und Existenzgründung im 1. Halbjahr 2020

Die Zahl der Gewerbeanmeldungen ist im ersten Halbjahr 2020 deutlich zurückgegangen. Wie in der frisch erschienenen Statistik des Statistischen Bundesamtes deutlich wird, sankt sowohl die Zahl der Gewerbeanmeldungen als auch die Zahl der Anmeldungen als Kleinunternehmer deutlich. Insgesamt sank die Zahl der Gewerbeanmeldungen im ersten Halbjahr im Vorjahresvergleich um 9,4 Prozent.

Bei den Kleinunternehmen liegt der Rückgang der Anmeldungen sogar bei satten 21,1 Prozent unter Vorjahresniveau. Doch woran liegt dies? Zum einen natürlich an der wirtschaftlichen Unsicherheit in der Corona-Pandemie und der aktuellen Schwäche der deutschen Wirtschaft. Doch damit ist der Rückgang allein nicht zu erklären. Indirekt wurden viele Anmeldungen zudem durch die Schließungen von Gewerbeämtern und dem damit auflaufenden Bearbeitungsstau ausgelöst. Wer sich selbstständig machen wollte, musste häufig sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen.

Interessant zu beobachten ist, dass die Zahl der Existenzgründungen von Betrieben im Nebenerwerb hingegen angestiegen ist. Im Vergleich zu 2019 stieg die Zahl im ersten Halbjahr um rund 1,2 Prozent an. Auch hier zeigt sich wieder, dass viele Menschen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein zweites Standbein aufbauen möchten. Wer in einer Branche mit hoher Arbeitslosigkeit arbeitet oder selbst von dieser bedroht ist, kann über ein Nebengewerbe häufig den persönlichen wirtschaftlichen Abschwung verhindern. Ob sich dies über das gesamte Jahr 2020 so fortsetzen wird, kann alleine die Zeit zeigen.

Warum die Zahlen zum Selbstständig machen schwierig zu interpretieren sind

Wer die Zahlen zu den aktuellen Unternehmensgründungen im ersten Halbjahr betrachtet, wird über die erstaunlich hohe Anzahl an Gründungen zumindest erstaunt gucken. Auf den zweiten Blick wird jedoch klar, dass ein Teil dieser Statistik zumindest irreführend sein kann. Denn bei den Gewerbegründungen zählen unter anderem auch Unternehmensübernahmen und eine Veränderung des Unternehmens oder des Unternehmenssitzes. Wer also aufgrund der Kontaktsperren sein Business in das Home Office verlegt hat oder eine Unternehmensübernahme durchgeführt hat, kann in der Statistik dennoch als Neugründung geführt werden. Das würde allerdings bedeuten, dass die Zahlen bei Weitem nicht so hoch sind, wie es auf den ersten Blick erscheint. Stellt sich also die Frage, wie es mit den Insolvenzen und Unternehmensschließungen aussieht.

Warum die Zahl der Insolvenzen nicht in die Höhe schießt

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen ist ebenfalls ein wichtiges Thema in der Statistik. Denn diese sanken im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 sogar um 16,1 Prozent. Es wurden insgesamt nur 259.100 Gewerbeabmeldungen verzeichnet. Doch wie kann das sein, wenn die Corona-Pandemie in vielen Branchen so erhebliche Schäden hinterlassen hat. Auch hier liegt die Begründung deutlich auf der Hand. Denn seit März wurde von Seiten des Gesetzgebers die sogenannte Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Das bedeutet, dass Unternehmen in Schwierigkeiten auch dann keine Insolvenz anmelden müssen, wenn eine Pleite bereits abzusehen ist. Der Geschäftsführer ist somit nicht mehr strafrechtlich wegen einer Insolvenzverschleppung belangbar. Diese Maßnahme läuft zwar aktuell nur bis zum September des Jahres 2020, es ist aber erwartbar, dass auch dieses Gesetz über weitere Monate verlängert wird. Daher ist aktuell noch nicht abzusehen, in welchem Maße überhaupt Gewerbeabmeldungen durch die Corona-Pandemie erfolgen werden.

Jetzt Gewerbe anmelden? Warum nicht?

Auch wenn die Krise nicht vorbei ist und uns ein harter Herbst und Winter ins Haus stehen, kann eine Unternehmensgründung eine gute Wahl sein. Gerade von Menschen aus Branchen, welche aufgrund der Situation noch über einen längeren Zeitraum brachliegen werden, kann eine solche Gründung eine gute Möglichkeit sein, sich ein neues Standbein aufzubauen. Egal wie viel Interpretationsspielraum die Daten des statistischen Bundesamts auch bieten, augenscheinlich haben viele Menschen auch in Zeiten der Krise den Weg in die Selbstständigkeit gesucht und den Schritt in die selbstbestimmte Zukunft gewagt.

Anzumerken ist auch, dass es zahlreiche Fördermittel gibt, die eine Gründung fördern. So können z. B. ALG-1-Empfänger den Gründungszuschuss, ALG-2-Empfänger das Einstiegsgeld beantragen – vorausgesetzt für den Businessplan und die Geschäftsidee wurde eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Geht man von den aktuellen Prognosen aus, dass ab dem Frühjahr 2021 die Wirtschaft wieder deutlich in Schwung kommen wird, können erfolgreiche Unternehmer mit einer Gründung oder z. B. einer Unternehmensnachfolge jetzt den Grundstein für den späteren Erfolg legen. Wer vor der Gründung Unterstützung benötigt, kann übrigens eine geförderte Existenzgründungsberatung für seine Unternehmung nutzen.

Weitere Informationen: Statistik des Statistischen Bundesamtes (externer Link)

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