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Gründerlexikon Personalkosten

Unter Personalkosten fallen alle im Produktions- oder Dienstleistungsprozess verursachten Kosten, die durch den Einsatz von Arbeitnehmern zustande kommen. Hierunter fallen auch Auszubildende, Praktikanten, Führungskräfte und Vorstände. Da die Anwendung des Personalkostenbestandes ein rechtliches Anstellungsverhältnis erfordert, zählen Leiharbeitskräfte, die zu Fremdfirmen gerechnet werden, nicht dazu. Auch Handelsvertreter und Arbeitnehmer von Subunternehmen sind so wie der kalkulatorische Unternehmerlohn davon ausgenommen.

Personalkosten werden über Gehaltslisten, Zeitlohnscheine, Prämienunterlagen und Stempelkarten von der Lohnbuchhaltung erfasst und können so einen nachkalkulierbaren und authentischen Datensatz liefern. Die im Rahmen einer Arbeitskostenerhebung ermittelten Zahlen nehmen einen hohen Stellenwert bei der Planung von Investitionsprojekten ein und stellen neben Materialkosten den prozentual höchsten Anteil an Kosten dar. Sie stehen deshalb nicht nur im internen, sondern auch im öffentlichen Interesse. Die Personalkostenintensität ergibt sich hierbei aus Personalkosten, die zu den Gesamtkosten oder Umsatzerlösen eines Unternehmens in Relation gesetzt werden.

Grob lassen sich Personalkosten in Lohnkosten und Lohnnebenkosten aufteilen.

Lohn- oder Personalkosten beziehen Löhne, d.h. Zeit-, Akkord-, Prämien-, Überstunden-, Fertigungs- und Hilfslöhne ebenso ein wie Gehälter (Zeitlohn).

Unter Lohn- bzw. Personalnebenkosten (auch Sozialkosten genannt) fallen gesetzliche und tarifliche sowie vertragliche Kosten. Erstere schließen Arbeitgeberanteile an Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Unfallkassen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlte Feier- und Urlaubstage ein. Tarifliche Personalkosten sind solche im Bereich Werksarzt, Kantine, Urlaubsgeld und Arbeitskleidung; unter vertragliche fallen Abfindungen.

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