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Pflichtversicherung

Unter Pflichtversicherung versteht man eine Versicherung, die aufgrund einer gesetzlichen Regelung abgeschlossen werden muss. Darunter fallen unter anderem die Kfz-Versicherung, die Berufshaftpflicht-, Sozial-, Unfall- sowie Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen. Einen Unterschied gibt es zwischen den meist staatlichen Versicherungssystemen mit gesetzlicher Zwangsmitgliedschaft und der Pflicht zum Abschluss privater Versicherungen, wie z.B. Versicherungen zum Schutz Dritter.

Die Versicherungspflicht ist unterschiedlich geregelt. Bei einer geringfügigen Beschäftigung – auch 450-Euro-Job genannt – ist der Beschäftigte nach § 8 SGB IV in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Zwar zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag, allerdings besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung. Seit 01. Januar 2013 gibt es die Versicherungspflicht bei der Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag von 5 bzw. 15 %, der Arbeitnehmer stockt den vollen Satz auf. Nach § 6 Abs. 1 b SGB VI kann sich der Arbeitnehmer von der Pflicht befreien lassen, allerdings ändert sich nichts für den Arbeitgeber, der den prozentuellen Anteil weiterhin abführt. Als Selbstständiger kann man sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder man meldet sich in der privaten Krankenversicherung an – lesen Sie hier mehr dazu.

Pflichtversicherungen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Jagdhaftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung

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3 thoughts on “Gründerlexikon Pflichtversicherung

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