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Ein Zahnarzt untersucht einen Patienten.

Wer sich 2018 als Zahnarzt selbstständig machen wollte, machte dies zum Großteil mit der Übernahme einer Einzelpraxis. Rund 66 % der Zahnärzte entschieden sich für diese Art der Existenzgründung. Dies ist laut aktuellem „Invest Monitor“ des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) die häufigste Form einer zahnärztlichen Unternehmensgründung.

Daneben wurde das Volumen der Finanzierung unter die Lupe genommen: Dieses belief sich bei einer Einzelpraxisübernahme auf insgesamt 394.000 Euro und lag damit etwa 7 % über dem Vorjahresniveau von 2017. Zum Vergleich: Bei der Neugründung einer Einzelpraxis betrug das Finanzierungsvolumen sogar 598.000 Euro (plus 19 %).

Berufsausübungsgemeinschaften bei Zahnärzten bis 30 Jahre beliebt

Die Studie stellt auch fest, dass der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften (externer Link) um 4 Prozentpunkte auf 23 % sank. In großstädtischen Lagen betrug deren Anteil sogar nur 18 %. Auch richtet sich deren Anzahl nach dem Alter der Ärzte: Denn laut Studie war die Berufsausübungsgemeinschaft bei Ärzten bis 30 Jahre mit 32 % am höchsten. Für zahnärztliche Existenzgründer über 40 Jahre sowie Zahnärztinnen dagegen ist diese keine attraktive Option (11 %).

Zudem wurde auch für die Berufsausübungsgemeinschaften das Finanzierungsvolumen analysiert. Demnach musste bei einer Neugründung 2018 mit 411.000 Euro je Inhaber gerechnet werden. Für die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft waren dagegen nur 362.000 Euro nötig.

Zudem verweist die Studie auf bundesweite Unterschiede, wenn es um die Berufsausübungsgemeinschaft und die Einzelpraxisübernahme geht. Beispielsweise lag erstere in den alten Bundesländern um 10 Prozentpunkte höher als in den neuen Bundesländern. Die Geschäftsübernahme einer Einzelpraxis wurde dagegen bei 80 % der zahnärztlichen Existenzgründer aus den neuen Bundesländern bevorzugt – in den alten waren es 64 %.

Mehrheit der Zahnärzte strebt eine Existenzgründung an

Das Thema: „selbstständig machen“ spielt für viele Zahnärzte insbesondere zu Beginn noch keine wesentliche Rolle. Viele junge Zahnärzte arbeiten nach ihrer Assistenzzeit zunächst als Angestellte. Dennoch strebt die Mehrheit mittelfristig eine Unternehmensgründung mit einer eigenen Praxis an.

Existenzgründungsberatung für Zahnärzte sinnvoll

Wer sich z. B. nach seiner Assistenzzeit als Zahnarzt selbstständig machen möchte, sollte dies nicht überstürzen. Eine präzise Planung durch einen professionellen Gründungsberater – je nachdem kommt zusätzlich auch ein Gründercoaching infrage – ist dringend zu empfehlen. Im Rahmen einer Existenzgründungsberatung, für die auch Fördermittel beantragt werden können, kann z. B. ein Businessplan samt Finanzplan erstellt werden. Dieser bietet einen umfangreichen Blick auf das Gründungsvorhaben und u. a. das benötige Kapital (Eigenkapital und Fremdkapital).

Weitere Informationen sowie die vollständige Studie kann auf der Website des IDZ als PDF-Dokument (externer Link) heruntergeladen werden.

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